Sachverhalt:
Gem. § 8 des Personenbeförderungsgesetzes i. V. m. § 6 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) haben die Aufgabenträger für jeweils fünf Jahre einen gültigen Nahverkehrsplan aufzustellen. Mit Beschluss vom 19.06.2018 hat der Kreistag den Nahverkehrsplan 2018 für den Landkreis Cloppenburg beschlossen. Dieser wurde bereits am 17.12.2019 als Nahverkehrsplan 2019 fortgeschrieben und hat somit eine Gültigkeit bis zum 16.12.2024. Diesen finden Sie auf der Homepage des Landkreises unter der Rubrik Ordnung und Verkehr als Downloadangebot.
Nachfolgend wird über die Umsetzung des Nahverkehrsplanes 2019 informiert. Es werden jedoch nur die Änderungen seit der letzten Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.08.2023 thematisiert:
Maßnahmen nach Priorität 1:
M5 Umsetzung des Rufbuskonzeptes
Die Ausschreibung für moobil+ ist am 15.10.2023 im EU-Amtsblatt erfolgt. Bislang sind viele Bieterfragen eingegangen. Diese gilt es nun zu bewerten und zu beantworten. Angebotsfrist ist zunächst der 30.10.2023. Eine Verlängerung der Angebotsfrist ist jedoch nicht ausgeschlossen, sofern weitere Bieterfragen eingehen. Nach jetzigem Zeitplan ist die Vergabe für Ende November/Anfang Dezember 2023 vorgesehen.
Maßnahmen nach
Priorität 2:
M 4 Prüfung zur Entwicklung von Regionallinien
Am 16.06.2023 ist die Verkehrsleistung landesbedeutsame
Buslinie zwischen Cloppenburg und Vechta europaweit durch die Vergabestelle des
Landkreises Vechta ausgeschrieben worden. Am 02.10.2023 ist die Vergabe an SBV
Janßen GmbH & Co. KG aus dem Landkreis Cloppenburg erfolgt.
Für die landesbedeutsame Buslinie wurde die Tarifsystematik bzw. der Tarif von moobil+ vorgegeben (inkl. moobil+Sparticket bis 31.12.2024).
Dies hat für die lbb CLP-VEC folgende Vorteile:
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Großer Anreiz zum Start der Linie, um Fahrgäste zu
generieren
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Gute Werbemöglichkeiten für die lbb CLP-VEC
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Gute Verzahnung zwischen lbb CLP-VEC und moobil+
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Bei regelmäßigen Nutzern ein kostengünstiger
Anreiz, da die normalen Monatstickets teurer sind und dann alternativ das
Deutschlandticket gekauft werden würde. Beim Erwerb des Deutschlandtickets
fehlen diese Einnahmen jedoch den Landkreisen, da das Deutschlandticket i. d.
R. nicht bei Anbietern vor Ort, sondern deutschlandweiten Anbietern (z. B.
Deutsche Bahn) erworben wird.