Betreff
Antrag des FC Lastrup e.V. auf Gewährung eines Zuschusses nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Beseitigung der Vernässung des Sportplatzes im vorderen Bereich
Vorlage
V-KUL/23/286
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der FC Lastrup e.V. erhält nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für die die Beseitigung der Vernässung des Sportplatzes im vorderen Bereich unter der Voraussetzung einer entsprechenden Bezuschussung durch die Gemeinde Lastrup einen Zuschuss in Höhe von bis zu 4.573,17 EUR.

 


Sachverhalt:

Der FC Lastrup e.V. beantragt mit Schreiben vom 21.08.2023 einen Zuschuss für die Beseitigung der Vernässung des Sportplatzes im vorderen Bereich. Der Antrag ist als Anlage

beigefügt.

 

Gemäß dem Beschluss des Kreisausschusses vom 11.10.2022 (V-KUL/22/249) wurde dem Verein für die Grundsanierung des Hauptsportplatzes wegen einer ausgeprägten Filzschicht auf der Rasentragschicht ein Zuschuss in Höhe von bis zu 7.827,82 EUR durch den Landkreis Cloppenburg gewährt.

 

Da im Rahmen der durchgeführten Sanierung festgestellt wurde, dass die Vernässung neben dem seinerzeit vorhandenen Rasenfilz auch durch eine Verockerung im oberen Bereich der Dränpackung geschehen ist, sodass der Verein nun die Wiederherstellung der Dränfunktion im vorderen Bereich auf einer Länge von ca. 30 Metern als weitere Maßnahme durchführt.

 

Die Gesamtkosten betragen laut der spezifizierten Kostenzusammenstellung des Vereins insgesamt 22.865,85 EUR.

 

Die förderfähigen Kosten belaufen sich ebenfalls auf 22.865,85 EUR.

 

Die Gemeinde Lastrup wird die Maßnahme mit einem Zuschuss in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten (= maximal 6.859,76 EUR) bezuschussen. Ein entsprechender Beschluss wurde durch den Rat der Gemeinde Lastrup am 03.07.2023 gefasst.

 

Nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg kann eine Zuwendung in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten, also in Höhe von bis zu 4.573,17 EUR gewährt werden. Nach Beendigung der Baumaßnahme hat der Verein einen Verwendungsnachweis, in dem die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel darzustellen ist, sowie den Zuwendungsbescheid der jeweiligen Sitzgemeinde vorzulegen.

 


Finanzierung:

Im Haushalt 2023 sind Mittel für Sportfördermaßnahmen veranschlagt.

 

PSP-Element (Produkt) P1.421 000

Sachkonto: 431810

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag des FC Lastrup e.V. vom 21.08.2023