Betreff
Antrag des TVC Cloppenburg v. 1892 e.V. auf Gewährung eines Zuschusses nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für den Bau einer Beachvolleyballanlage als Beachmehrfachanlage/hier: Erhöhung der Zuschusssumme
Vorlage
V-KUL/23/284
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Antrag des TVC Cloppenburg v. 1892 e.V. auf Gewährung eines erhöhten Zuschusses nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für den Bau einer Beachvolleyballanlage als Beachmehrfachanlage wird abgelehnt.

 


Sachverhalt:

Der TVC Cloppenburg v. 1892 e.V. beantragt mit Schreiben vom 25.07.2023 die Gewährung eines erhöhten Zuschusses in Höhe von 23.400,00 EUR für den Bau einer Beachvolleyballanlage als Beachmehrfachanlage (s. Anlage). Ein entsprechender Erhöhungsantrag wurde ebenfalls bei der Stadt Cloppenburg und beim Landessportbund (LSB) gestellt.

 

Die Gesamtkosten betrugen entsprechend der spezifizierten Kostenzusammenstellung des Vereins zum Zeitpunkt der Antragsstellung insgesamt 89.400,00 EUR.

 

Folglich wurde dem Verein mit Beschluss des Kreisausschusses vom 07.03.2023 ein Zuschuss in Höhe von bis zu 17.880,00 EUR (20 % der förderfähigen Gesamtkosten) durch den Landkreis gewährt (V-KUL/23/266).

 

Der TVC Cloppenburg v. 1892 e.V. teilte daraufhin mit, dass sich die Gesamtkosten für den Bau der Beachvolleyballanlage auf insgesamt 117.000,00 EUR erhöhen.

Der Verein begründet seinen Erhöhungsantrag mit erheblichen Steigerungen der Material- und Lohnkosten der Fa. Bührmann, da bereits zwei Jahre zwischen dem ursprünglichen (Stand 10/2021) und dem neuen Kostenvoranschlag (Stand 07/2023) vergangen waren. Ebenso werden die erhöhten Gesamtkosten mit Planungsänderungen bei der Nutzung des Mutterbodens und der Anschaffung des zertifizierten Beachsandes begründet.

 

Zur Entscheidung steht an, ob dem TVC Cloppenburg v. 1892 e.V. eine Erhöhung des bisherigen Zuschusses gewährt werden soll.

 

Gemäß Ziff. 5.2 der Sportförderrichtlinie des Landkreises Cloppenburg vom 01.01.2021 ist eine Nachbewilligung von Sportförderungsanträgen nicht möglich.

 

Nach Auffassung des LSB sollte der Erhöhungsantrag des TV Cloppenburg v. 1892 e.V. durch den Landkreis Cloppenburg abgelehnt werden, da die Baumaßnahme zum jetzigen Zeitpunkt bereits fertiggestellt wurde.

 

Mit Beschluss des Ausschusses für Kultur, Sport, Familie und Soziales vom 23.08.2023 hat die Stadt Cloppenburg den Erhöhungsantrag des Vereins abgelehnt. Der abschließende Ratsbeschluss der Stadt Cloppenburg steht jedoch noch aus.

 


Finanzierung:

Im Haushalt 2023 sind Mittel für Sportfördermaßnahmen veranschlagt.

 

PSP-Element (Produkt) P1.421 000

Sachkonto: 431810

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag des TVC Cloppenburg v. 1892 e.V. vom 25.07.2023