Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird
folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Landkreis Cloppenburg beschließt, das Sonderprogramm
des Landkreises Cloppenburg zur Förderung von Kunstrasenplätzen durch den
Landkreis Cloppenburg und seinen Städten und Gemeinden anzupassen, sodass die
maximale Fördersumme auf 400.000,00 EUR erhöht wird.
Sachverhalt:
Der VfL Löningen hat mit Schreiben vom 02.08.2023 einen Antrag auf
Erhöhung der Fördersumme für den Bau von Kunstrasenplätzen nach dem
Sonderprogramm des Landkreises Cloppenburg zur Förderung von Kunstrasenplätzen
gestellt (Anlage 1).
Der Landkreis Cloppenburg hat mit Kreistagsbeschluss vom 25.09.2018 das
„Sonderprogramm zur Förderung von Kunstrasenplätzen durch den Landkreis
Cloppenburg und seine Städte und Gemeinden“ zum 01.01.2019 verabschiedet
(V-KUL/18/117).
Das Sonderprogramm wurde zunächst für die Dauer von fünf Jahren (2019
bis 2023) aufgelegt und mit Kreistagsbeschluss vom 12.07.2022 für die Jahre
2024 bis 2026 verlängert (V-KUL/22/232).
Pro Jahr sollen aus diesem Sonderprogramm max. 3 Kunstrasenplätze
gefördert werden und zwar grundsätzlich jeweils 1 Platz im „Alten Amt
Friesoythe“, im „Alten Amt Cloppenburg“ sowie im „Alten Amt Löningen“. Die
Fördersumme beträgt bei geschätzten Kosten von max. 750.000 EUR 40 % der
Herstellungskosten pro Platz, maximal 300.000 EUR.
Bislang wurden für den Bau der vom Landkreis geförderten
Kunstrasenplätze seitens der Vereine Gesamtkosten zwischen ca. 731.000,00 und
770.000,00 EUR angegeben.
Wie im Schreiben des VfL Löningen erwähnt, ist davon auszugehen, dass
die geschätzten Baukosten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Sonderprogrammes
aufgrund der rasanten Entwicklung der Baupreise, die sich ebenfalls im Bereich
der Kunstrasenplätze bemerkbar macht, nicht mehr der Realität entsprechen.
Daher beantragt der Verein, das Sonderprogramm des Landkreises
Cloppenburg zur Förderung von Kunstrasenplätzen anzupassen und die geschätzten
Herstellungskosten aufgrund der aktuellen Bedingungen und der weiteren
Entwicklung der Baukosten auf 1.100.000,00 EUR zu erhöhen.
Die aktuellen Herstellungskosten für den Bau eines Kunstrasenplatzes
wurden in diesem Zuge bei einem Planungsbüro für Landschaftsarchitektur
angefragt. Demnach liegen die durchschnittlichen Kosten für die Herstellung
eines Kunstrasenplatzes aktuell bei ca. 100-120 €/m2. Der Quadratmeter-Preis
umfasst alle üblichen Vor- und Nebenarbeiten.
Bei einer vorgegebenen Mindestgröße von 7.140 m2 gem. Nr. 2 des
Sonderprogrammes (105 x 68m) liegen die aktuellen Gesamtkosten für den Bau
eines Kunstrasenplatzes durchschnittlich bei 714.000,00 EUR bis 856.800,00 EUR.
Die Größe der bislang durch den Landkreis geförderten Kunstrasenplätze
liegt in jedem Fall oberhalb der vorgegebenen Mindestgröße.
Der Antrag des VfL Löningen e.V. auf Änderung des Sonderprogrammes zur
Förderung von Kunstrasenplätzen wurde mit den Bürgermeistern in der HVB-Sitzung
am 11.09.2023 besprochen. Mehrheitlich sprachen sich die Bürgermeister für eine
Anpassung der Herstellungskosten auf 1.000.000,00 EUR im Sonderprogramm aus.
Bei einer Anpassung der Herstellungskosten auf 1.000.000,00 EUR würde
sich die künftige Fördersumme des Landkreises auf maximal 400.000,00 EUR (= 40
% der Herstellungskosten) erhöhen.
Da die Förderung gem. Nr. 3 des Sonderprogrammes unter der
Voraussetzung gewährt wird, dass ein mindestens gleich hoher Förderanteil von
der jeweiligen Standortgemeinde übernommen wird, würde sich die Fördersumme der
Städte und Gemeinden ebenfalls auf maximal 400.000,00 EUR erhöhen.
Finanzierung:
In Haushaltsjahren 2023 und 2024 sind Mittel in Höhe von
jeweils 900.000,00 EUR veranschlagt.
Entsprechend höhere Haushalsmittel sind auf Dauer
einzuplanen.
Anlagenverzeichnis:
Antrag des VfL Löningen e.V. vom 02.08.2023 (Anlage 1)
Entwurf Sonderprogramm des Landkreises Cloppenburg zur Förderung von Kunstrasenplätzen durch den Landkreis Cloppenburg und seinen Städten und Gemeinden (Anlage 2)