Betreff
Antrag des VfL Löningen e.V. auf Änderung des Sonderprogrammes des Landkreises Cloppenburg zur Förderung von Kunstrasenplätzen/ Hier: Erhöhung der Fördersumme
Vorlage
V-KUL/23/282
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Landkreis Cloppenburg beschließt, das Sonderprogramm des Landkreises Cloppenburg zur Förderung von Kunstrasenplätzen durch den Landkreis Cloppenburg und seinen Städten und Gemeinden anzupassen, sodass die maximale Fördersumme auf 400.000,00 EUR erhöht wird.

 


Sachverhalt:

Der VfL Löningen hat mit Schreiben vom 02.08.2023 einen Antrag auf Erhöhung der Fördersumme für den Bau von Kunstrasenplätzen nach dem Sonderprogramm des Landkreises Cloppenburg zur Förderung von Kunstrasenplätzen gestellt (Anlage 1).

 

Der Landkreis Cloppenburg hat mit Kreistagsbeschluss vom 25.09.2018 das „Sonderprogramm zur Förderung von Kunstrasenplätzen durch den Landkreis Cloppenburg und seine Städte und Gemeinden“ zum 01.01.2019 verabschiedet (V-KUL/18/117).

 

Das Sonderprogramm wurde zunächst für die Dauer von fünf Jahren (2019 bis 2023) aufgelegt und mit Kreistagsbeschluss vom 12.07.2022 für die Jahre 2024 bis 2026 verlängert (V-KUL/22/232).

Pro Jahr sollen aus diesem Sonderprogramm max. 3 Kunstrasenplätze gefördert werden und zwar grundsätzlich jeweils 1 Platz im „Alten Amt Friesoythe“, im „Alten Amt Cloppenburg“ sowie im „Alten Amt Löningen“. Die Fördersumme beträgt bei geschätzten Kosten von max. 750.000 EUR 40 % der Herstellungskosten pro Platz, maximal 300.000 EUR.

 

Bislang wurden für den Bau der vom Landkreis geförderten Kunstrasenplätze seitens der Vereine Gesamtkosten zwischen ca. 731.000,00 und 770.000,00 EUR angegeben.

 

Wie im Schreiben des VfL Löningen erwähnt, ist davon auszugehen, dass die geschätzten Baukosten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Sonderprogrammes aufgrund der rasanten Entwicklung der Baupreise, die sich ebenfalls im Bereich der Kunstrasenplätze bemerkbar macht, nicht mehr der Realität entsprechen.

Daher beantragt der Verein, das Sonderprogramm des Landkreises Cloppenburg zur Förderung von Kunstrasenplätzen anzupassen und die geschätzten Herstellungskosten aufgrund der aktuellen Bedingungen und der weiteren Entwicklung der Baukosten auf 1.100.000,00 EUR zu erhöhen.

 

Die aktuellen Herstellungskosten für den Bau eines Kunstrasenplatzes wurden in diesem Zuge bei einem Planungsbüro für Landschaftsarchitektur angefragt. Demnach liegen die durchschnittlichen Kosten für die Herstellung eines Kunstrasenplatzes aktuell bei ca. 100-120 €/m2. Der Quadratmeter-Preis umfasst alle üblichen Vor- und Nebenarbeiten.

Bei einer vorgegebenen Mindestgröße von 7.140 m2 gem. Nr. 2 des Sonderprogrammes (105 x 68m) liegen die aktuellen Gesamtkosten für den Bau eines Kunstrasenplatzes durchschnittlich bei 714.000,00 EUR bis 856.800,00 EUR.

Die Größe der bislang durch den Landkreis geförderten Kunstrasenplätze liegt in jedem Fall oberhalb der vorgegebenen Mindestgröße.

 

Der Antrag des VfL Löningen e.V. auf Änderung des Sonderprogrammes zur Förderung von Kunstrasenplätzen wurde mit den Bürgermeistern in der HVB-Sitzung am 11.09.2023 besprochen. Mehrheitlich sprachen sich die Bürgermeister für eine Anpassung der Herstellungskosten auf 1.000.000,00 EUR im Sonderprogramm aus.

 

Bei einer Anpassung der Herstellungskosten auf 1.000.000,00 EUR würde sich die künftige Fördersumme des Landkreises auf maximal 400.000,00 EUR (= 40 % der Herstellungskosten) erhöhen.

Da die Förderung gem. Nr. 3 des Sonderprogrammes unter der Voraussetzung gewährt wird, dass ein mindestens gleich hoher Förderanteil von der jeweiligen Standortgemeinde übernommen wird, würde sich die Fördersumme der Städte und Gemeinden ebenfalls auf maximal 400.000,00 EUR erhöhen. 

 


Finanzierung:

In Haushaltsjahren 2023 und 2024 sind Mittel in Höhe von jeweils 900.000,00 EUR veranschlagt.

Entsprechend höhere Haushalsmittel sind auf Dauer einzuplanen.

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag des VfL Löningen e.V. vom 02.08.2023 (Anlage 1)

Entwurf Sonderprogramm des Landkreises Cloppenburg zur Förderung von Kunstrasenplätzen durch den Landkreis Cloppenburg und seinen Städten und Gemeinden (Anlage 2)