Beschlussvorschlag:
Die
Vergütung des Wissens- und Technologietransfers im Landkreis Cloppenburg wird,
angelehnt an die Änderungen des TVöD VKA und die weiteren Ergebnisse der
Tarifabschlüsse, für den gesamten Auftragszeitraum angepasst, sofern die
Landkreise Grafschaft Bentheim und Vechta zum gleichen Beschluss kommen. Die
notwendigen Haushaltsmittel werden bereitgestellt.
Sachverhalt:
Seit 2015 betreiben die
Landkreise Cloppenburg, Vechta und Grafschaft Bentheim den Wissens- und
Technologietransfer für Firmen als Angebot der Wirtschaftsförderung gemeinsam
als Verbundprojekt, nachdem die Landkreise Cloppenburg und Vechta diese
Leistungen bereits seit 2001 durch das Transferzentrum Oldenburger Münsterland
anboten. Diese Beratung und Unterstützung ist ein wichtiges Angebot zur
Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer
Unternehmen (KMU) und trägt zur Erhöhung der Wertschöpfung und Innovation in
den Landkreisen bei. Im Mittelpunkt der Aktivitäten steht die qualifizierte Beratung
von Betrieben in technischen, organisatorischen und betriebswirtschaftlichen
Fragestellungen sowie die Betreuung bei Entwicklungen neuer Produkte, Verfahren
und Dienstleistungen bis hin zur Antragsbegleitung für Innovationsfördermittel
und Zugang zu wissenschaftlichen Einrichtungen und Netzwerken über Experten.
Aktuelle
Projekte der Steinbeis-Transferzentren Niedersachsen GmbH sind, neben den
laufenden Unternehmensberatungen und Veranstaltungen, u. a. eine für 2024
geplante und aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung als wichtig
einzuschätzende Energiefachtagung für Unternehmen sowie das Projekt „Digital
Hub“ mit dem Schwerpunkt virtueller Technologien im Unternehmen, wie AR/VR/XR.
Das Steinbeis-Transferzentrum Oldenburger Münsterland hat mittlerweile seinen
Sitz im Zentrum Zukunft des Landkreises Cloppenburg im ecopark und ist dort
Teil des Innovationszentrums.
Nach
Kreistagsbeschluss vom 20.12.2022 wurde am 26.05.2023 der Auftrag zur Beratung
von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zur Unterstützung des Wissens- und
Technologietransfers in den Landkreisen Cloppenburg, Grafschaft Bentheim und
Vechta an den Bieter Steinbeis Transferzentren Niedersachsen GmbH nach
EU-weiter Ausschreibung mit Verhandlungsverfahren und Teilnahmewettbewerb vergeben.
Die Laufzeit des Auftrags ist vorerst bis zum 31.12.2026 befristet. In diesem
Zusammenhang wurden Fördermittel im Rahmen der „Richtlinie zur Gewährung von
Zuwendungen für die Beratung von KMU zu Wissens- und Technologietransfer“ der
neuen Förderperiode 2021-2027 (veröffentlicht am 19.10.2022) bei der NBank
beantragt. Vorbehaltlich einer weiteren Förderbewilligung durch die NBank, soll
der Auftrag gemäß Vertragsoption ab dem 01.01.2027 um weitere drei Jahre
verlängert werden.
Während
des Verhandlungsverfahrens forderte der Bieter aufgrund stetig steigender
Betriebskosten, das Honorar jährlich an die Tarifsteigerung des TVöD VKA
anzupassen. Hintergrund dafür ist auch, dass die von der NBank angesetzten
pauschalen Tagesfördersätze für die meisten Beratungsanbieter nicht auskömmlich
sind. Die Auftraggeber haben der Forderung - unter dem Vorbehalt, dass die
Gremien der Landkreise eine Erhöhung bewilligen - zugestimmt.
Grundlage
der Vergütungserhöhung ist der Tarifabschluss vom 23.04.2023. Das Ergebnis war eine
monatliche Bruttopauschale von 200,00 € sowie eine anschließende prozentuale
Erhöhung um 5,5 %, die ab dem 01.03.2024 greift und zunächst bis zum 31.12.2024
wirksam ist. Die monatlichen Mehrkosten pro Landkreis würden sich durch die
Anpassung um 693,97 € (brutto, = 8.327,64 € pro Jahr) erhöhen. In Summe würden
sich für das Jahr 2024 Mehrausgaben von 6.939,68 € ergeben. Die Gesamtausgaben
belaufen sich somit auf 138.939,68 €, anstatt bisher veranschlagter 132.000,00
€ für den Landkreis Cloppenburg. In den Folgejahren bis 2026 ist mit geringeren
Tarifsteigerungen zu rechnen. Die Erhöhung der Gesamtausgaben kann in der
Förderung der NBank aufgrund von Pauschalsätzen nicht ergänzend gefördert
werden.
Das
Auftragsverhältnis mit der Steinbeis-Transferzentren Niedersachsen GmbH besteht
von 2023 bis 2026 mit Option auf Verlängerung bis 2029. Daher soll die
Beschlussfassung der Entgeltanpassung für den gesamten Auftragszeitraum gelten.
Der Kreistag wird über die fortlaufende Entwicklung informiert.