Betreff
Antrag der Stiftung Edith Stein / St. Vincenzhaus auf Gewährung eines Zuschusses für 2024 bis 2026 in Höhe von jährlich 498.885,48 EUR für die Fachstelle für Sucht und Suchtprävention
Vorlage
V-SOZ/23/168
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, der Stiftung Edith Stein / St. Vincenzhaus wird für die Fachstelle Sucht und Suchtprävention für die Haushaltsjahre 2024-2026 ein Zuschuss in Höhe von 498.885,48 EUR in Form eines Festbetrages gewährt.

 

 


Sachverhalt:

Gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) ist u. a. die Suchtkrankenhilfe eine Verpflichtung für den Landkreis Cloppenburg. Er kann diese Verpflichtung selber übernehmen oder sie auf geeignete Dritte übertragen.

 

Der Landkreis Cloppenburg hat diese Aufgabe der Stiftung Edith Stein / St. Vincenzhaus übertragen und die damit zusammenhängende Aufgabe der Finanzierung übernommen. Die Stiftung selbst erbringt zudem jährlich eine angemessene Eigenleistung. Neben der Beratungsstelle in Cloppenburg unterhält sie je eine Außenstelle in Friesoythe, Löningen und Barßel.

 

Der Zuschuss des Landkreises wurde vom Kreistag am 03.11.2020 für die Haushaltsjahre 2021-2023 in einer Höhe von jährlich 419.069,68 EUR beschlossen.

 

Mit Schreiben vom 01.08.2023 hat die Stiftung Edith Stein / St. Vincenzhaus die Gewährung eines jährlich gesteigerten Zuschusses in Höhe von 498.885,48 EUR für die Fachstelle für Sucht und Suchtprävention beantragt. Entsprechend dem anliegenden Wirtschaftsplan handelt es sich dabei um einen Mittelwert aus dem jeweils jährlich steigenden Bedarf.

 

Der Antrag wird damit unter anderem begründet, dass aufgrund der jüngsten Tarifabschlüsse die Personalkosten deutlich gestiegen sind. Zudem werden neben den allgemein gestiegenen Sachkosten (z.B. Energiekosten, Kosten der EDV) umzugsbedingt auch die Mietkosten steigen.

 

Die Problematik in der Versorgung der Patienten mit substanzbezogener Abhängigkeit besteht weiterhin, sodass es aus amtsärztlicher Sicht zwingend erforderlich ist, dass die Stiftung Edith Stein / St. Vincenzhaus die Aufgabe der Suchtkrankenhilfe weiterhin übernimmt.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, der Erhöhung des bereits gewährten Zuschusses um jeweils 79.815,80 EUR für die Jahre 2024 - 2026 auf insgesamt 498.885,48 EUR zuzustimmen. 

 

Es ist zu beraten, ob

 

-       für die Fachstelle Sucht und Suchtprävention der Stiftung Edith Stein / St. Vincenzhaus für die Haushaltsjahre 2024-2026 ein Zuschuss in Höhe von 498.885,48 EUR gewährt werden soll,

 

-       der Zuschuss jeweils als Festbetrag gewährt werden soll.

 

 


Finanzierung:

In der Haushaltsplanung 2024 ist der von der Stiftung Edith Stein / St. Vincenzhaus beantragte Zuschuss vorsorglich bereits berücksichtigt worden.

 

P1.367500 Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen

 

 


Anlagenverzeichnis:

- Antrag der Stiftung Edith Stein / St. Vincenzhaus vom 01.08.2023 einschließlich Begründung und Wirtschaftsplan für die Jahre 2024-2026