Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, der Stiftung
Edith Stein / St. Vincenzhaus wird für die Fachstelle Sucht und
Suchtprävention für die Haushaltsjahre 2024-2026 ein Zuschuss in Höhe von 498.885,48 EUR in Form eines Festbetrages gewährt.
Sachverhalt:
Gemäß dem
Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke
(NPsychKG) ist u. a. die Suchtkrankenhilfe eine Verpflichtung für den Landkreis
Cloppenburg. Er kann diese Verpflichtung selber übernehmen oder sie auf
geeignete Dritte übertragen.
Der Landkreis Cloppenburg hat diese Aufgabe der Stiftung Edith Stein / St. Vincenzhaus übertragen
und die damit zusammenhängende Aufgabe der Finanzierung übernommen. Die
Stiftung selbst erbringt zudem jährlich eine angemessene Eigenleistung. Neben der Beratungsstelle in Cloppenburg unterhält sie je eine Außenstelle
in Friesoythe, Löningen und Barßel.
Der Zuschuss des Landkreises wurde vom
Kreistag am 03.11.2020 für die Haushaltsjahre 2021-2023 in einer Höhe von
jährlich 419.069,68 EUR beschlossen.
Mit Schreiben vom 01.08.2023 hat die Stiftung Edith Stein / St. Vincenzhaus die Gewährung eines jährlich
gesteigerten Zuschusses in Höhe von 498.885,48 EUR für die Fachstelle für Sucht und Suchtprävention beantragt.
Entsprechend
dem anliegenden Wirtschaftsplan handelt es sich dabei um einen Mittelwert aus
dem jeweils jährlich steigenden Bedarf.
Der
Antrag wird damit unter anderem begründet, dass aufgrund der jüngsten
Tarifabschlüsse die Personalkosten deutlich gestiegen sind. Zudem werden neben
den allgemein gestiegenen Sachkosten (z.B. Energiekosten, Kosten der EDV)
umzugsbedingt auch die Mietkosten steigen.
Die Problematik in der Versorgung der
Patienten mit substanzbezogener Abhängigkeit besteht weiterhin, sodass
es aus amtsärztlicher Sicht zwingend erforderlich ist, dass die Stiftung Edith Stein / St. Vincenzhaus die
Aufgabe der Suchtkrankenhilfe weiterhin übernimmt.
Seitens der
Verwaltung wird vorgeschlagen, der Erhöhung des bereits gewährten Zuschusses um
jeweils 79.815,80 EUR für die Jahre 2024 - 2026 auf insgesamt 498.885,48 EUR
zuzustimmen.
Es
ist zu beraten, ob
-
für die
Fachstelle Sucht und Suchtprävention der Stiftung Edith Stein / St. Vincenzhaus für die Haushaltsjahre 2024-2026 ein
Zuschuss in Höhe von 498.885,48 EUR gewährt
werden soll,
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der Zuschuss
jeweils als Festbetrag gewährt werden soll.
Finanzierung:
In der Haushaltsplanung 2024 ist der von der Stiftung
Edith Stein / St. Vincenzhaus beantragte Zuschuss vorsorglich bereits berücksichtigt
worden.
P1.367500 Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen
Anlagenverzeichnis:
- Antrag der Stiftung Edith Stein / St. Vincenzhaus vom 01.08.2023
einschließlich Begründung und Wirtschaftsplan für die Jahre 2024-2026