Betreff
Erhöhung der Beteiligung des Landkreises Cloppenburg an den Sachkosten der Stadt Cloppenburg für die Marienschule
Vorlage
V-SCHUL/23/232
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag, aufgrund des Antrages der Stadt Cloppenburg in Verbindung mit dem Antrag der Schulstiftung St. Benedikt, Vechta, auf Zahlung eines höheren Sachkostenzuschusses für die Marienschule in Cloppenburg ab dem Schuljahr 2023/24, einem Sachkostenzuschuss in Höhe von 403,21 EUR je Cloppenburger Schülerin/Schüler für die nächsten zwei Schuljahre zuzustimmen.

 


Sachverhalt:

Die Schulstiftung St. Benedikt, Vechta, hat als Schulträger der Marienschule in Cloppenburg bei der Stadt Cloppenburg einen Antrag auf Erhöhung des Sachkostenzuschusses gestellt.

 

Mit Schreiben vom 04.08.2023 hat die Stadt Cloppenburg einen Antrag auf Kostenbeteiligung des Landkreis Cloppenburg an den Sachkosten der Stadt Cloppenburg für die Marienschule gestellt.

 

Im Einzelnen wird auf den beigefügten Antrag und die dortige Antragsbegründung sowie die weiteren Anlagen zum Antrag verwiesen.

 

Die Stadt Cloppenburg beteiligt sich an der Unterhaltung der Marienschule mit Sachkosten in Höhe von derzeit 102.600,00 EUR (18 Klassen x 5.700,00 EUR). Entsprechend § 4 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Schulträgerschaft im Sekundarbereich I zum 01.01.1985 beteiligt sich der Landkreis Cloppenburg mit 73,31 % = 75.216,06 EUR. 

Zuletzt wurde am 15.01.2015/07.07.2015 eine Vertragsanpassung zwischen dem Bischöflich Münsterschen Offizialat Vechta und der Stadt Cloppenburg vorgenommen. Beginnend ab dem Schuljahr 2014/15 sollten lediglich drei Klassen im fünften Schuljahr eingeschult werden. Entsprechend dieser Reduzierung der Anzahl der Klassen wurde auch der städtische Zuschuss reduziert und zwar von 153.900,00 EUR in 2014 für 27 eingerichtete Klassenverbände zum Schuljahresbeginn 2013/14 auf 102.600,00 EUR ab 2020 für 18 eingerichtete Klassenverbände zum Schuljahresbeginn 2019/20. Falls die Anzahl der jeweils eingerichteten Klassenverbände geringer gewesen wäre, hätte sich die Pauschale um 5.700,00 EUR je Klasse reduziert. Aufgrund der Flüchtlingssituation wurden in der Marienschule von 2016 bis 2019 jeweils zwei zusätzliche Klassen für Flüchtlinge eingerichtet. Unbeschadet galt aber ab 2020 die Pauschale von 102.600,00 EUR pro Schuljahr. 

 

Entsprechend des Vertrags zwischen der Schulstiftung St. Benedikt und der Stadt Cloppenburg vom 01.08./08.08.2023 beteiligt sich die Stadt Cloppenburg für die Schuljahre 2023/24 und 2024/25 mit einem Pauschalbetrag von 550,00 EUR pro Cloppenburger Schüler und Jahr an den Kosten der Marienschule. Der Rat der Stadt Cloppenburg hat hierüber am 26.06.2023 beschlossen. 

 

Nach der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Schulträgerschaft im Sekundarbereich I zum 01.01.1985 auf die Städte und Gemeinden gewährt der Landkreis den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Zuweisungen zu den Schulen gem. § 118 Nds. Schulgesetz. Nach § 118 NSchG sind Zuweisungen mindestens in Höhe von 50 % und höchstens zur Höhe von 80 % zu gewähren.

 

An die Städte und Gemeinden zahlt der Landkreis jährlich einen Sachkostenzuschuss für den Sekundarbereich I in Höhe von insgesamt 2.997.653,17 EUR. Der Pauschalbetrag von 2.997.653,17 EUR wird durch die Gesamtschülerzahl der sich an den Schulen der Städte und Gemeinden im Sekundarbereich I befindlichen Schüler geteilt und dann nach den Schülerzahlen wieder auf die Städte und Gemeinden aufgeteilt. Im Haushaltsjahr 2023 ergab sich nach der Teilung ein Betrag von 381,72 EUR je Schüler.

 

Derzeit erfolgt eine Überprüfung über die Anpassung des Sachkostenzuschusses an die Städte und Gemeinden für den Sek.Bereich I. Um den gesetzlichen Vorgaben des § 118 NSchG zu entsprechen, ist hier ebenfalls von einer Erhöhung auszugehen. 

 

Für das ULF in Cloppenburg zahlt der Landkreis an das Bischöflich Münstersche Offizialat seit dem Schuljahr 2016/17 einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 350,00 EUR je Schüler und Jahr. Von 1996 bis 2016 zahlte der Landkreis pauschal jährlich 140.605,27 EUR (= 275.000,00 DM), davor einen noch geringeren Betrag. 

Die Schulstiftung St. Benedikt in Vechta hat als Schulträger des Gymnasiums ULF beim Landkreis Cloppenburg mit Schreiben vom 01.08.2023 einen Antrag auf Erhöhung des Sachkosten-zuschusses von 350,00 EUR auf 550,00 EUR pro Schüler gestellt (siehe TOP „Antrag auf Erhöhung des Sachkostenzuschusses für das kirchliche Gymnasium „Liebfrauenschule“ Cloppenburg (ULF)“).

 

Der Landkreis Vechta zahlt nach dem von der Stiftung vorgelegten Vertrag vom 26.11.2013 seit dem 01.08.2013 an die Stiftung für das ULF Vechta einen jährlichen Zuschuss von 550,00 EUR je Schüler und Jahr, aber nur für Schüler aus dem Landkreis Vechta (Landkreis Cloppenburg hat seinerzeit auf eine Anfrage der Stiftung eine Zahlung für Schüler des ULF Vechta aus dem Landkreis Cloppenburg abgelehnt).

 


Finanzierung:

Gemäß Vertrag des BMO mit der Stadt Cloppenburg werden Zahlungen aufgrund des alten Vertrages anteilig nach Monaten berechnet. Bei einer Umstellung von 5.700,00 EUR pro Klasse auf eine Schülerpauschale von 550,00 EUR/Schüler ergeben sich Gesamtkosten für das Jahr 2023 in Höhe von 152.237,38 EUR (Berechnung: 18 Klassenverbände * 5.700,00 EUR = 102.600,00 EUR pro Haushaltsjahr * 73,31 % = 75.216,06 EUR / 12 * 7 = 43.876,04 EUR, 645 Schüler * 550,00 EUR = 354.750,00 EUR * 73,31 % = 260.067,23 EUR / 12 * 5 = 108.361,34 EUR).

Im Haushalt 2023 wurden bei der Haushaltsstelle P1.216000 431210 Haushaltsmittel in Höhe von 85.000,00 EUR veranschlagt. Die darüber hinausgehenden Haushaltsmittel in Höhe von ca. 67.500,00 EUR können aus dem Haushalt des Amtes 40 gedeckt werden.

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag der Stadt Cloppenburg vom 04.08.2023 mit Sitzungsvorlage und Vertrag vom 01.08./08.08.2023