Betreff
Antrag auf Erhöhung des Sachkostenzuschusses für das kirchliche Gymnasium "Liebfrauenschule" Cloppenburg (ULF)
Vorlage
V-SCHUL/23/231
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag, aufgrund des Antrages der Schulstiftung St. Benedikt, Vechta, auf Zahlung eines höheren Sachkostenzuschusses für das Gymnasium ULF in Cloppenburg ab dem Schuljahr 2023/24, einem Sachkostenzuschuss in Höhe von 550,00 EUR je Schüler und Jahr zuzustimmen.

 


Sachverhalt:

Die Schulstiftung St. Benedikt, Vechta, hat als Schulträger des Gymnasiums ULF mit Schreiben vom 01.08.2023 einen Antrag auf Erhöhung des Sachkostenzuschusses gestellt.

 

Im Einzelnen wird auf den beigefügten Antrag und die dortige Antragsbegründung sowie die weiteren Anlagen zum Antrag verwiesen.

 

Zwischen dem Landkreis Cloppenburg und der Schulstiftung besteht eine Vereinbarung, dass das Gymnasium ULF höchstens mit 4 Zügen geführt werden darf.

 

Der Landkreis zahlte für das ULF ab dem Jahre 1996 pauschal jährlich einen Sachkosten-zuschuss in Höhe von 140.605,27 EUR (entspricht 275.000,00 DM). Bis 1996 wurde noch ein geringerer Betrag gezahlt. 

Mit Antragstellung vom 15.12.2015 der Schulstiftung St. Benedikt hat der Kreistag des Landkreis Cloppenburg am 21.06.2016 zugestimmt, ab dem Schuljahr 2016/17 einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 350,00 EUR je Schüler und Jahr zu zahlen.

 

Nach der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Schulträgerschaft im Sekundarbereich I zum 01.01.1985 auf die Städte und Gemeinden gewährt der Landkreis den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Zuweisungen zu den Schulen gem. § 118 Nds. Schulgesetz. Nach § 118 NSchG sind Zuweisungen mindestens in Höhe von 50 % und höchstens zur Höhe von 80 % zu gewähren.

 

An die Städte und Gemeinden zahlt der Landkreis jährlich einen Sachkostenzuschuss für den Sekundarbereich I in Höhe von insgesamt 2.997.653,17 EUR. Der Pauschalbetrag von 2.997.653,17 EUR wird durch die Gesamtschülerzahl der sich an den Schulen der Städte und Gemeinden im Sekundarbereich I befindlichen Schüler geteilt und dann nach den Schülerzahlen wieder auf die Städte und Gemeinden aufgeteilt. Im Haushaltsjahr 2023 ergab sich nach der Teilung ein Betrag von 381,72 EUR je Schüler.

 

Derzeit erfolgt eine Überprüfung über die Anpassung des Sachkostenzuschusses an die Städte und Gemeinden für den Sek.Bereich I. Um den gesetzlichen Vorgaben des § 118 NSchG zu entsprechen, ist hier ebenfalls von einer Erhöhung auszugehen. 

 

Die Stadt Cloppenburg beteiligt sich an der Unterhaltung der Marienschule mit Sachkosten in Höhe von derzeit 102.600,00 EUR (18 Klassen x 5.700,00 EUR). An diesen Kosten beteiligt sich der Landkreis Cloppenburg mit 73,31 % = 75.216,06 EUR. 

Entsprechend des Vertrags zwischen der Schulstiftung St. Benedikt und der Stadt Cloppenburg vom 01.08./08.08.2023 beteiligt sich die Stadt Cloppenburg für die Schuljahre 2023/24 und 2024/25 mit einem Pauschalbetrag von 550,00 EUR pro Cloppenburger Schüler und Jahr an den Kosten der Marienschule. Der Rat der Stadt Cloppenburg hat hierüber am 26.06.2023 beschlossen. 

Mit Schreiben vom 04.08.2023 beantragt die Stadt Cloppenburg die Kostenbeteiligung des Landkreis Cloppenburg (mit 73,31 % = 261.000,00 EUR für 645 Schüler (siehe TOP „Erhöhung der Beteiligung des Landkreis Cloppenburg an den Sachkosten der Stadt Cloppenburg für die Marienschule“).

 

Der Landkreis Vechta zahlt nach dem von der Stiftung vorgelegten Vertrag vom 26.11.2013 seit dem 01.08.2013 an die Stiftung für das ULF Vechta einen jährlichen Zuschuss von 550,00 EUR je Schüler und Jahr, aber nur für Schüler aus dem Landkreis Vechta (Landkreis Cloppenburg hat seinerzeit auf eine Anfrage der Stiftung eine Zahlung für Schüler des ULF Vechta aus dem Landkreis Cloppenburg abgelehnt).

 

Anlässlich der Haushaltsplanung 2024 des Landkreis Cloppenburg hat das ULF Cloppenburg dem Schulamt für das Schuljahr 2023/24 910 Schüler mitgeteilt. Die Kosten beliefen sich bei einer Erhöhung der Pauschale von 350,00 EUR auf 550,00 EUR pro Schüler dann auf 500.500,00 EUR/Jahr, somit 182.000,00 EUR mehr.

 


Finanzierung:

Bei einer Erhöhung der Pauschale auf 550,00 EUR/Schüler ergeben sich Gesamtkosten für das Jahr 2023 in Höhe von 396.783,32 EUR (Berechnung: 922 Schüler * 350,00 EUR = 322.700,00 EUR / 12 * 7 = 188.241,65 EUR, 910 Schüler * 550,00 EUR = 500.500,00 EUR / 12 * 5 = 208.541,67 EUR).

 

Im Haushalt 2023 wurden bei der Haushaltsstelle P1.217000.099 431800 Haushaltsmittel in Höhe von 330.000,00 EUR veranschlagt. Die darüberhinausgehenden Haushaltsmittel in Höhe von ca. 67.000,00 EUR können aus dem Haushalt des Amtes 40 gedeckt werden.

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag der Schulstiftung St. Benedikt vom 01.08.2023 mit Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.08.2022 bis 31.07.2023