Sachverhalt:
Die Niedersächsische Landesregierung hat erstmals am 20.03.2012 das
Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule verabschiedet. Mit dem Gesetz wird
das Ziel verfolgt, dass allen Schüler/innen in Niedersachsen ein barrierefreier
und gleichberechtigter Zugang an öffentlichen Schulen ermöglicht wird
(=inklusive Schule).
Mit der Einführung der inklusiven Schule zum Schuljahr 2012/2013 wurde
das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) dahingehend geändert, dass der
Förderschwerpunkt Lernen an Förderschulen im Primarbereich bis spätestens zum
Ende des Schuljahres 2016/2017 ausläuft. Im Sekundarbereich I bestand zunächst
weiterhin die Möglichkeit bis zum 31.07.2018 den Förderschwerpunkt Lernen an
Förderschulen anzubieten.
Mit der Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes am 28.02.2018
wurden zwei Möglichkeiten geschaffen, wie kommunale Schulträger der am Stichtag
31.07.2018 bestehenden Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen zum
Schuljahresbeginn 2018/2019 im Sekundarbereich I weiterhin einschulen konnten.
Nach § 183c Abs. 5 NSchG wurde den Schulträgern zum einen ermöglicht,
zum 31.07.2018 bestehende Förderschulen für einen Übergangszeitraum bis zum
31.07.2028 weiterzuführen. Dies bedeutet, dass ab dem 01.08.2018 und letztmalig
zum Schuljahresbeginn 2022/2023 weiterhin Schülerinnen und Schüler in den
Jahrgang 5 aufgenommen werden konnten.
Alternativ dazu bestand als zweite Variante die Möglichkeit, dass
Schulträger - anstelle der Fortführung der Förderschule - Lerngruppen an einer
allgemeinen Schule einrichten.
Eingerichtete Lerngruppen sind organisatorisch Teil der Schule. Für die
Lerngruppen gelten § 106 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 zweiter Halbsatz NSchG sowie § 106
Abs. 6 Sätze 2 und 3 NSchG entsprechend.
Die Schulleitungen der vier Förderschulen des Landkreises Cloppenburg
beantragten gemeinsam beim Landkreis Cloppenburg, den Förderschwerpunkt Lernen
für alle betroffenen Schüler/innen des Landkreises Cloppenburg im
Sekundarbereich I bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028 an der
Albert-Schweitzer-Schule in Cloppenburg fortzuführen.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 19.06.2018
(V-SCHUL/18/121) daraufhin beschlossen, der Fortführung des
Förderschwerpunktes Lernen an der Albert-Schweitzer-Schule in Cloppenburg bis
zum Ende des Schuljahres 2027/2028 zuzustimmen.
Die Albert-Schweitzer-Schule in Cloppenburg bietet die
Förderschwerpunkte Lernen (Kl. 5 – 10 mit ca. 120 Schülerinnen und Schülern aus
dem gesamten Landkreis) und Sprache (Kl. 1 – 4 mit ca. 115 - 120 Schülerinnen
und Schülern aus dem südlichen Landkreis) an und ist somit neben dem St.
Vincenzhaus in Cloppenburg als private Förderschule die einzige öffentliche
Schule im Landkreis Cloppenburg, die den Förderschwerpunkt Lernen noch
anbietet.
Das Kollegium der Albert-Schweitzer-Schule umfasst insgesamt 40
Förderschullehrkräfte, die in unterschiedlichsten Förderschwerpunkten
ausgebildet wurden und somit in allen Fragen sonderpädagogischer Unterstützung
(Lernen, Geistige Entwicklung, Körperlich-motorische Entwicklung,
Emotional-Soziale Entwicklung, Sprache, Sehen) kundig sind.
Im Hinblick auf die Schülerzahlentwicklung der Albert-Schweitzer-Schule
konnte festgestellt werden, dass die Gesamtschülerzahl im Förderschwerpunkt
Lernen mit Einführung der inklusiven Schule ab dem Schuljahr 2012/2013 jährlich
zurückgegangen ist. Mit 171 Schüler/innen im Schuljahr 2012/2013 verringerten
sich die Schülerzahlen auf 89 Schüler/innen im Schuljahr 2016/2017.
Nach Auslaufen des Primarbereichs im Förderschwerpunkt Lernen zum Ende
des Schuljahres 2016/2017 konnte wiederum eine Steigerung der Schülerzahlen bis
zum Schuljahr 2021/2022 auf 136 Schüler/innen verzeichnet werden.
Im Schuljahr 2022/2023 beliefen sich die Schülerzahlen erneut auf 136
Schüler/innen. Die Schülerzahlen werden sich jedoch bis zum Auslauf des
Förderschwerpunktes Lernen im Jahr 2027/2028 reduzieren, da letztmalig zum
Schulbeginn 2022/2023 Schüler/innen im 5. Schuljahrgang aufgenommen werden
konnten.
Im Förderschwerpunkt Sprache konnte ab dem Schuljahr 2012/2013 ein
leichter Rückgang der Schülerzahlen festgestellt werden. Zum Schuljahr
2017/2018 sind die Schülerzahlen aufgrund der hohen Zahl an Einschulungen im
ersten Schuljahrgang von 51 Schüler/innen auf 100 Schüler/innen stark
angestiegen. Nach einem leichten Rückgang zum Schuljahr 2019/2020 stiegen die
Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2022/2023 auf 111 Schüler/innen an.
Die Schülerzahlentwicklung der Albert-Schweitzer-Schule ist aus den
anliegenden Statistiken zu entnehmen (siehe Anlage 1a und 1b).
Hinsichtlich des räumlichen Angebots umfasst die
Albert-Schweitzer-Schule insgesamt fünf Gebäudeteile, die von einem großzügigen
Gelände verbunden und umrahmt sind:
Haupthaus mit Verwaltung
und Fachräumen (keine Klassenräume)
- Aula mit Sanitärräumen
- Sekretariat
- Büro Schulleitung und Konrektorin
- Lehrerzimmer
- Sanitärräume Personal
- Teeküche
- Erste Hilfe Raum
- Kopierraum
- Hausmeisterbüro
- Lehrküche
- Musikraum
- Werkräume
- EDV-Raum
- Fachräume Biologie, Physik, Chemie,
Textil
- Putzmittelraum
Haus A, B, C
Je 5 Klassenräume
Sanitärräume Mädchen/Jungen + Barrierefreies WC
Gruppenraum
Materialräume
Haus D (1. Gebäude
kommend vom Parkplatz)
7 Klassenräume
4 Gruppenräume
Sanitärräume Jungen/Mädchen
Im Zuge der weiteren Entwicklung der Schülerzahlen an der
Albert-Schweitzer-Schule könnte nach Aussage der Schule im Schuljahr 2026/2027
erstmalig das gesamte Gebäude D für eine neue Nutzung zur Verfügung stehen.
Gebäude D eignet sich insofern, als das hier ein klar umgrenztes Gebiet aus dem
Schulgelände abgetrennt werden könnte und die Zuwegung von Parkplatz und
Bushaltestelle bereits gegeben ist.
Möglichkeiten
der zukünftigen Schulnutzung
Hinsichtlich der künftigen Nutzung der Albert-Schweitzer-Schule
bestehen folgende Möglichkeiten:
a) Einrichtung eines anderen
Förderschwerpunktes, der im Landkreis noch nicht bedient wird
Schülerinnen und Schüler, die auf sonderpädagogische Unterstützung
angewiesen sind, werden gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 Niedersächsisches Schulgesetz
(NSchG) durch wirksame, individuell angepasste Maßnahmen unterstützt.
Die Eltern von Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem Bedarf an
sonderpädagogischer Unterstützung haben die Möglichkeit, eine allgemeine Schule
oder eine zuständige Förderschule als Ort der Beschulung auszuwählen.
Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf kann in den
Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung,
Hören (Schwerhörige, Gehörlose), Lernen, Sehen (Sehbehinderte, Blinde), Sprache
sowie körperliche und motorische Entwicklung festgestellt werden.
Im Landkreis Cloppenburg werden an den Förderschulen derzeit die
folgenden Förderschwerpunkte bedient:
-
Soeste-Schule-Barßel:
Emotionale und soziale Entwicklung
-
Elisabethschule Friesoythe:
Geistige Entwicklung, Sprache
-
Albert-Schweitzer-Schule Cloppenburg:
Lernen, Sprache
-
Maximilian-Kolbe-Schule:
Geistige Entwicklung
-
St. Vincenzhaus (private Träger):
Geistige Entwicklung, Lernen
Demnach werden folgende Förderschwerpunkte nicht an den Schulen im
Landkreis Cloppenburg abgedeckt:
-
Hören
-
Sehen
-
Körperliche und motorische Entwicklung
Schüler/innen aus dem Landkreis Cloppenburg, die einen sonderpädagogischen
Bedarf in einem der o.g. Bereiche haben, besuchen folgende auswärtige
Förderschulen:
-
Kardinal-von-Galen-Schule Dinklage (Körperliche und
motorische Entwicklung)
-
Schule Borchersweg Oldenburg (Körperliche und
motorische Entwicklung)
-
Freie Waldorfschule in Oldenburg (Körperliche und
motorische Entwicklung)
Insgesamt besuchten drei Schüler/innen aus dem Landkreis Cloppenburg
die Kardinal-von-Galen-Schule in Dinklage. Davon wurden zwei Schüler/innen
bereits entlassen.
Zwei Schüler/innen aus dem Landkreis Cloppenburg besuchen die Schule
Borchersweg in Oldenburg und zwei Schüler/innen die freie Waldorfschule in
Oldenburg.
Über den Besuch auswärtiger Förderschulen durch landkreiseigene
Schüler/innen mit den übrigen Förderschwerpunkten (z.B. Carl-Orff-Schule in
Lingen (=Hören), Franz-Mersi-Schule in Hannover (=Sehen)) liegen dem Landkreis
keine Informationen vor.
Somit besucht lediglich ein geringer Anteil an Schüler/innen im
Landkreis Cloppenburg auswärtige Förderschulen mit anderen Förderschwerpunkten,
die derzeit nicht im Landkreis Cloppenburg angeboten werden.
b) Nutzung der Albert-Schweitzer-Schule durch
die Maximilian-Kolbe-Schule Löningen
Als weitere Möglichkeit könnte eine Nutzung der
Albert-Schweitzer-Schule durch die Maximilian-Kolbe-Schule in Löningen in
Betracht kommen. Zu beachten ist hierbei, dass die Albert-Schweitzer-Schule
unabhängig vom Förderschwerpunkt Lernen weiterhin den Förderschwerpunkt Sprache
anbietet.
Das Niedersächsische Schulgesetz sieht für schulorganisatorische
Entscheidungen konkrete Vorgaben vor:
Gemäß § 106 Abs. 1 NSchG sind Schulträger verpflichtet, Schulen zu
errichten, zu erweitern, einzuschränken, zusammenzulegen, zu teilen oder
aufzuheben, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies erfordert.
Nach § 106 Abs. 5 S. 1 NSchG sind seitens des Schulträgers die
folgenden Voraussetzungen für schulorganisatorische Entscheidungen nach Abs. 1
zu erfüllen:
- die Vorgaben nach Absatz 9
Satz 1 Nr. 2 sowie die Vorgaben zur Festlegung von räumlichen
Bereichen, auf die sich das Bildungsangebot am Schulstandort bezieht
(Einzugsbereich), einzuhalten,
- das vom Schulträger zu ermittelnde
Interesse der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerinnen
und Schüler zu berücksichtigen,
- die raumordnerischen Anforderungen an
Schulstandorte und Einzugsbereiche zu erfüllen sowie
- zu berücksichtigen, dass
schulorganisatorische Maßnahmen der Entwicklung eines regional
ausgeglichenen Bildungsangebots nicht entgegenstehen sollen.
Ergänzung zu Nr. 1: Nach Abs. 9 S. 1 Nr. 2 wird das
Kultusministerium ermächtigt, durch Verordnung zu bestimmen, welche Größe die
Schulen oder Teile von Schulen unter Berücksichtigung der Erfordernisse eines
differenzierenden Unterrichts aufweisen sollen. Die Vorgaben ergeben sich aus
der Verordnung für die Organisation der allgemein bildenden Schulen (SchOrgVO).
Nach § 4 Abs. 1 Nr. 9 SchOrgVO sind Förderschulen mindestens einzügig
zu führen.
Eine Schule, die nicht einzügig geführt werden kann, darf fortgeführt
werden, wenn
1.
im Primarbereich schuljahrgangsübergreifende
Klassen oder Lerngruppen gebildet werden und
2.
im Sekundarbereich I
a)
die Schule mit einer anderen Schule des
Sekundarbereichs I organisatorisch zusammengefasst wird (§ 106 Abs. 6 Satz 1
Nr. 2 NSchG),
b)
eine ständige pädagogische und organisatorische
Zusammenarbeit vereinbart wird (§ 25 Abs. 1 und 2 NSchG) oder
c)
durch die Fortführung ein vorhandener
Gebäudebestand sinnvoll genutzt werden kann.
Gem. § 4 Abs. 4 der SchOrgVO ist bei Förderschulen im Bereich Geistige
Entwicklung eine Schülerzahl von 7 Schüler/innen pro Lerngruppe oder Zug
anzunehmen.
Darüber hinaus kann eine Schule gemäß § 3 der SchOrgVO mit Genehmigung
der Schulbehörde eine Außenstelle führen.
Die Genehmigung wird erteilt, wenn
- die
Schulleitung, der Schulvorstand und die Konferenzen trotz der räumlichen
Trennung ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen können,
- ein
ausreichend differenziertes Unterrichtsangebot gewährleistet ist,
- ausreichend
große Klassen und Lerngruppen gewährleistet bleiben und
- die
Außenstelle für Schülerinnen und Schüler unter zumutbaren Bedingungen
erreichbar ist.
Hinsichtlich der Festlegung von Einzugsbereichen ist gem. § 5 Abs. 3
SchOrgVO zu beachten, dass Einzugsbereiche der Förderschulen, die den
Schwerpunkt Geistige Entwicklung, Lernen, Sprache oder Emotionale und Soziale
Entwicklung anbieten, mit den Einzugsbereichen der übrigen Schulen im
Primarbereich und Sekundarbereich I so abgestimmt werden sollen, dass die
Schülerbeförderung erleichtert wird.
Nach § 106 Abs. 8 NSchG bedürfen schulorganisatorische Entscheidungen
nach den Absätzen 1 bis 4 und 6 der Genehmigung der Schulbehörde
(hier: Regionales Landesamt für Schule und Bildung).
Näheres zu den Genehmigungsvoraussetzungen der Schulbehörde finden sich
ebenfalls in der SchOrgVO wieder.
Die Maximilian-Kolbe-Schule in Löningen hat bis zum Ablauf des
Schuljahres 2019/2020 neben dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
ebenfalls der Förderschwerpunkt Lernen angeboten. Mit der Fortführung des
Förderschwerpunktes Lernen an der Albert-Schweitzer-Schule in Cloppenburg für
den Übergangszeitraum bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028 wurde der
Förderschwerpunkt Lernen an der Maximilian-Kolbe-Schule jedoch zum 01.08.2020
aufgehoben (V-SCHUL/20/163).
Hinsichtlich des Förderschwerpunktes Geistige Entwicklung wurden in der
Satzung des Landkreises Cloppenburg vom 14.05.2012 für die in Trägerschaft des
Landkreises Cloppenburg stehenden Förderschulen Elisabethschule Friesoythe und
Maximilian-Kolbe-Schule Löningen entsprechende Schulbezirke festgelegt.
Danach werden als Schulbezirk der Förderschule Maximilian-Kolbe-Schule
Löningen für Schüler/innen mit dem festgestellten sonderpädagogischen
Förderbedarf „Geistige Entwicklung“ die Stadt Löningen, die Stadt Cloppenburg
sowie die Gemeinden Essen, Lastrup, Lindern, Molbergen, Cappeln und Emstek
festgelegt.
Als Schulbezirk der Förderschule Elisabethschule Friesoythe für
Schüler/innen mit
dem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf „Geistige
Entwicklung“ werden die Stadt Friesoythe sowie die Gemeinden Barßel, Saterland,
Bösel und Garrel festgelegt.
Zusätzlich beabsichtigt der Caritas-Verein Altenoythe e.V. die
Waldschule in Altenoythe (aktuell: Sophie-Scholl-Schule) als Förderschule mit
dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in Trägerschaft des Caritas-Vereins
Altenoythe e.V. einzurichten. Ein entsprechender Antrag wurde beim Regionalen
Landesamt für Schule und Bildung bereits gestellt.
Die Sophie-Scholl-Schule als staatlich anerkannte Tagesbildungsstätte
mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung ist in zwei Standorte
aufgeteilt, in den Standort Friesoythe-Altenoythe und den Standort Lastrup.
Der Caritas-Verein e.V. beabsichtigt, zunächst zwei Einrichtungen, die
Waldschule als Förderschule und die Sophie-Scholl-Schule als Tagesbildungsstätte,
als Doppelkonstrukt zu führen. An der zukünftigen Waldschule sollen dabei
zunächst die bisherigen Schüler/innen der Sophie-Scholl-Schule Altenoythe
beschult werden. Langfristig würden somit zwei Förderschulen (Elisabethschule
Friesoythe und Waldschule Altenoythe) den Förderschwerpunkt Geistige
Entwicklung im Nordkreis des Landkreises Cloppenburg anbieten.
Insgesamt konnten im Bereich Geistige Entwicklung bislang steigende
Schülerzahlen verzeichnet werden. Die Steigerung der Schülerzahlen im Bereich
Geistige Entwicklung wurde bereits in der Schulausschusssitzung am 12.05.2022
(V-SCHUL/22/214) thematisiert (siehe Anlage 2).
Demnach ist die Gesamtschülerzahl im Bereich Geistige Entwicklung von
308 Schüler/innen im Schuljahr 2017/2018 auf 382 Schüler/innen im Schuljahr
2021/2022 gestiegen.
Konkret auf die Maximilian-Kolbe-Schule bezogen bedeutet dies eine
Steigerung von 65 Schüler/innen im Schuljahr 2017/2018 auf 101 Schüler/innen im
Schuljahr 2021/2022.
Aufgrund der steigenden Schülerzahlen und der gleichzeitig begrenzten
Raumkapazitäten wurde an der Maximilian-Kolbe-Schule ein erhöhter Raumbedarf
festgestellt.
In diesem Zuge wurde ein Raumprogramm für die Maximilian-Kolbe-Schule
entwickelt, welches am 14.10.2021 durch den Kreistag beschlossen worden ist
(V-SCHUL/21/198).
Auf Grundlage des beschlossenen Raumprogrammes soll die weitere Planung
für eine Sanierung und Erweiterung bzw. ein Neubau der Maximilian-Kolbe-Schule
vorgenommen werden.
Mit Blick auf die weitere Entwicklung der Schülerzahlen sollen an der
MKS insgesamt 16 GE-Klassen mit insgesamt 112 Schüler/innen vorgehalten werden
(= Höchstzahl von sieben Schüler/innen pro Klasse gemäß Runderlass des MK vom
21.03.2019 für Förderschulen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung).
Aktuell beschult die Maximilian-Kolbe-Schule in Löningen im Schuljahr
2022/2023 insgesamt 116 Schüler/innen im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
(Stand: 09.05.2023).
Von den insgesamt 116 Schüler/innen der Maximilian-Kolbe-Schule stammen
74 aus dem Landkreis Cloppenburg (= ca. 65 % der Gesamtschülerzahl).
Insgesamt sind ca. 25 % der Schüler/innen in Löningen und Lastrup und
ca. 10 % direkt in Cloppenburg wohnhaft.
Ca. 30 % der Schüler/innen stammen aus den übrigen Gemeinden (Essen,
Molbergen, Emstek und Cappeln).
Von der Gesamtschülerzahl stammen im Übrigen 42 Schüler/innen aus dem
Landkreis Emsland (= ca. 35 % der Gesamtschülerzahl).
Die Schülerzahlen sind der beigefügten Aufstellung zu entnehmen (siehe Anlage
3).
Zudem werden derzeit 91 externe Schüler/innen aus dem Landkreis
Cloppenburg an der St. Vincenzschule beschult, davon 88 Schüler/innen im
Bereich Geistige Entwicklung (Externe Schüler/innen = im Landkreis Cloppenburg
wohnhaft und keine stationäre Unterbringung im Wohnheim des St. Vincenzhauses).
Der Landkreis Cloppenburg zahlt derzeit monatlich Schulrestkosten in
Höhe von ca. 56.400,00 EUR an das St. Vincenzhaus als privater Schulträger für
die Beschulung der externen Schüler/innen aus dem Landkreis Cloppenburg. Durch
die Nutzung der Albert-Schweitzer-Schule durch die Maximilian-Kolbe-Schule
würde diesen Schüler/innen neben der St. Vincenzschule ebenfalls ein
entsprechendes Bildungsangebot (hier: Geistige Entwicklung) an der
Albert-Schweitzer-Schule in Cloppenburg ermöglicht werden.
Insgesamt besteht hinsichtlich der Nutzung der Albert-Schweitzer-Schule
durch die Maximilian-Kolbe-Schule – vorbehaltlich der Prüfung der
Genehmigungsvoraussetzungen gem. § 106 Abs. 5 NSchG - grundsätzlich folgende
Option:
Die Zusammenlegung der Maximilian-Kolbe-Schule und der
Albert-Schweitzer-Schule zu „einer Schule“ am Standort Cloppenburg und
gleichzeitige Aufhebung des Standortes Löningen
= Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und
Sprache.
Der Zeitpunkt der Zusammenlegung ist insbesondere von der
Schülerzahlentwicklung der Albert-Schweitzer-Schule im Förderschwerpunkt Lernen
abhängig, da durch die zurückgehenden Schülerzahlen zunehmend Räumlichkeiten in
der Albert-Schweitzer-Schule zur Verfügung stehen. Nach Aussage der Schule (s.
S. 3) steht im Schuljahr 2026/2027 erstmalig das gesamte Gebäude D für eine
neue Nutzung zur Verfügung.
c)
Einrichtung des Förderschwerpunktes Emotional-soziale Entwicklung
bzw. Einrichtung von Präventionsklassen zur Vermeidung
des Förderschwerpunktes Emotional-Soziale Entwicklung
Alternativ besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Bildungsangebot
der Albert-Schweitzer-Schule um den Förderschwerpunkt Emotional-soziale
Entwicklung zu erweitern.
Der Förderschwerpunkt Emotional-soziale Entwicklung wird derzeit an der
Soeste-Schule in Barßel und Elisabethfehn (=Außenstelle) im Nordkreis des
Landkreises angeboten.
Durch die Erweiterung des Förderangebots der Albert-Schweitzer-Schule
um den Förderschwerpunkt Emotional-soziale Entwicklung, würde in der Stadt
Cloppenburg ebenfalls ein entsprechendes Bildungsangebot geschaffen werden. Da
die Soeste-Schule-Barßel auch von Schüler/innen aus dem Südkreis des
Landkreises besucht wird, wäre in diesem Fall die Festlegung von
Einzugsbereichen gem. § 5 SchOrgVO erforderlich.
Die Voraussetzungen für eine Erweiterung des Bildungsangebots einer
Schule ergeben sich ebenfalls aus § 106 Abs. 1 u. 5 NSchG sowie der SchOrgVO.
Gem. § 4 Abs. 1 Nr. 9 SchOrgVO wäre die Albert-Schweitzer-Schule im
Förderzweig Emotional-soziale Entwicklung mindestens einzügig zu führen. Nach §
4 Abs. 3 SchOrgVO ist im Förderzweig Emotional-soziale Entwicklung eine
Schülerzahl von 10 Schüler/innen pro Lerngruppe oder Zug anzunehmen.
Die Schulleiterin der Albert-Schweitzer-Schule hat mit Schreiben vom
14.07.2023 ebenfalls Konzeptideen zur künftigen Nutzung der
Albert-Schweitzer-Schule vorgestellt (s. Anlage 4):
Ø Alternativ zur
Einrichtung des Förderschwerpunktes Emotional-soziale Entwicklung könnte
ebenfalls eine Einrichtung von Präventionsklassen zur Vermeidung des
Förderschwerpunktes Emotional-Soziale Entwicklung an der
Albert-Schweitzer-Schule erfolgen. In Kooperation mit den Regelschulen werden
Schülerinnen aus den Klassen 1 und 2, die Schwierigkeiten in ihrer emotionalen
und sozialen Entwicklung haben und den Regelunterricht deutlich
beeinträchtigen, für einen begrenzten Zeitraum im Förderzentrum an einem
systematischen intensivpädagogischen Konzept (z.B. ETEP-Konzept) orientiert unterrichtet,
um eine Rückführung in die Regelklasse zu ermöglichen und dauerhaft den Bedarf
an sonderpädagogischer Unterstützung zu vermeiden.
Ø Als weitere Alternative wäre die Einrichtung
von Projektklassen in den Jahrgängen 5 bis 8 zur Entgegenwirkung von
Schulabsentismus (=bewusstes Fernbleiben vom Unterricht) denkbar. Hierbei würde
sich das Schulkonzept auf diejenigen Schüler/innen spezialisieren, die unter
sozialen Ängsten leiden. Die Arbeit mit den psychisch belasteten Schülerinnen
und Schülern findet häufig außerhalb von Schule und im Rahmen der
Jugendsozialarbeit statt.
Daher wäre ein Schulangebot mit offenem Charakter denkbar:
o mit möglichst
jungen Schülerinnen und Schülern, die keine Angst machen,
o der nichts mit der
eigenen Schule und den dort verbundenen Erfahrungen zu tun hat,
o der die
sozial-emotionale Befindlichkeit in den Vordergrund stellt und trotzdem
schulische Inhalte vermittelt, um die Lernrückstände sukzessive abzubauen bzw.
sich nicht weiter aufbauen zu lassen,
o der die Rückführung
in die wohnortnahe Schule oder eine andere Schule zum Ziel hat,
o der klassische
Abläufe und Routinen enthält,
o der speziell
ausgebildete Lehrkräfte (Förderschwerpunkt Emotional-soziale Entwicklung)
vorhält.
d)
Zentralisierung des Förderschwerpunktes Sprache
Der Förderschwerpunkt Sprache wird neben der Albert-Schweitzer-Schule
ebenfalls an der Elisabethschule Friesoythe im Nordkreis des Landkreises
Cloppenburg angeboten.
Darüber hinaus bietet die Elisabethschule Friesoythe ebenfalls den
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung an.
Aufgrund der bereits dargestellten Schülerzahlentwicklung im Bereich
Geistige Entwicklung, von der ebenfalls die Elisabethschule Friesoythe
betroffen ist (s. Anlage 2), wäre eine Zentralisierung aller
Sprachheilklassen für den gesamten Landkreis in der Albert-Schweitzer-Schule
denkbar. Der Standort Cloppenburg bietet sich für ein zentrales Angebot an.
Durch eine Zentralisierung des Förderschwerpunktes Sprache, würde die
Elisabethschule Friesoythe ausschließlich den Förderschwerpunkt Geistige
Entwicklung bedienen. Die Elisabethschule könnte aufgrund der vorgesehenen
Ausstattung der Sprachheilklassen diese ebenfalls für den Förderschwerpunkt
Geistige Entwicklung nutzen.
e) Weitere
Schulnutzungen
Neben den vorgenannten Möglichkeiten wäre ebenfalls eine Nutzung der
Albert-Schweitzer-Schule durch die Schulen der Stadt Cloppenburg (insb.
Grundschule Galgenmoor) denkbar.
Anlagenverzeichnis:
Schülerzahlentwicklung Albert-Schweitzer-Schule (Anlage 1a)
Voraussichtliche Schülerzahlen an der Albert-Schweitzer-Schule (Anlage
1b)
Schülerzahlentwicklung GE-Bereich (Anlage 2)
Schülerzahlen und Herkunft Maximilian-Kolbe-Schule (Anlage 3)
Konzeptideen Albert-Schweitzer-Schule (Anlage 4)