Sachverhalt:

Die Niedersächsische Landesregierung hat erstmals am 20.03.2012 das Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule verabschiedet. Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, dass allen Schüler/innen in Niedersachsen ein barrierefreier und gleichberechtigter Zugang an öffentlichen Schulen ermöglicht wird (=inklusive Schule).

 

Mit der Einführung der inklusiven Schule zum Schuljahr 2012/2013 wurde das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) dahingehend geändert, dass der Förderschwerpunkt Lernen an Förderschulen im Primarbereich bis spätestens zum Ende des Schuljahres 2016/2017 ausläuft. Im Sekundarbereich I bestand zunächst weiterhin die Möglichkeit bis zum 31.07.2018 den Förderschwerpunkt Lernen an Förderschulen anzubieten. 

 

Mit der Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes am 28.02.2018 wurden zwei Möglichkeiten geschaffen, wie kommunale Schulträger der am Stichtag 31.07.2018 bestehenden Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen zum Schuljahresbeginn 2018/2019 im Sekundarbereich I weiterhin einschulen konnten.

 

Nach § 183c Abs. 5 NSchG wurde den Schulträgern zum einen ermöglicht, zum 31.07.2018 bestehende Förderschulen für einen Übergangszeitraum bis zum 31.07.2028 weiterzuführen. Dies bedeutet, dass ab dem 01.08.2018 und letztmalig zum Schuljahresbeginn 2022/2023 weiterhin Schülerinnen und Schüler in den Jahrgang 5 aufgenommen werden konnten.

Alternativ dazu bestand als zweite Variante die Möglichkeit, dass Schulträger - anstelle der Fortführung der Förderschule - Lerngruppen an einer allgemeinen Schule einrichten.

Eingerichtete Lerngruppen sind organisatorisch Teil der Schule. Für die Lerngruppen gelten § 106 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 zweiter Halbsatz NSchG sowie § 106 Abs. 6 Sätze 2 und 3 NSchG entsprechend.

 

Die Schulleitungen der vier Förderschulen des Landkreises Cloppenburg beantragten gemeinsam beim Landkreis Cloppenburg, den Förderschwerpunkt Lernen für alle betroffenen Schüler/innen des Landkreises Cloppenburg im Sekundarbereich I bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028 an der Albert-Schweitzer-Schule in Cloppenburg fortzuführen.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 19.06.2018 (V-SCHUL/18/121) daraufhin beschlossen, der Fortführung des Förderschwerpunktes Lernen an der Albert-Schweitzer-Schule in Cloppenburg bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028 zuzustimmen.

 

Die Albert-Schweitzer-Schule in Cloppenburg bietet die Förderschwerpunkte Lernen (Kl. 5 – 10 mit ca. 120 Schülerinnen und Schülern aus dem gesamten Landkreis) und Sprache (Kl. 1 – 4 mit ca. 115 - 120 Schülerinnen und Schülern aus dem südlichen Landkreis) an und ist somit neben dem St. Vincenzhaus in Cloppenburg als private Förderschule die einzige öffentliche Schule im Landkreis Cloppenburg, die den Förderschwerpunkt Lernen noch anbietet.

 

Das Kollegium der Albert-Schweitzer-Schule umfasst insgesamt 40 Förderschullehrkräfte, die in unterschiedlichsten Förderschwerpunkten ausgebildet wurden und somit in allen Fragen sonderpädagogischer Unterstützung (Lernen, Geistige Entwicklung, Körperlich-motorische Entwicklung, Emotional-Soziale Entwicklung, Sprache, Sehen) kundig sind.

 

Im Hinblick auf die Schülerzahlentwicklung der Albert-Schweitzer-Schule konnte festgestellt werden, dass die Gesamtschülerzahl im Förderschwerpunkt Lernen mit Einführung der inklusiven Schule ab dem Schuljahr 2012/2013 jährlich zurückgegangen ist. Mit 171 Schüler/innen im Schuljahr 2012/2013 verringerten sich die Schülerzahlen auf 89 Schüler/innen im Schuljahr 2016/2017.

Nach Auslaufen des Primarbereichs im Förderschwerpunkt Lernen zum Ende des Schuljahres 2016/2017 konnte wiederum eine Steigerung der Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2021/2022 auf 136 Schüler/innen verzeichnet werden.

Im Schuljahr 2022/2023 beliefen sich die Schülerzahlen erneut auf 136 Schüler/innen. Die Schülerzahlen werden sich jedoch bis zum Auslauf des Förderschwerpunktes Lernen im Jahr 2027/2028 reduzieren, da letztmalig zum Schulbeginn 2022/2023 Schüler/innen im 5. Schuljahrgang aufgenommen werden konnten.

 

Im Förderschwerpunkt Sprache konnte ab dem Schuljahr 2012/2013 ein leichter Rückgang der Schülerzahlen festgestellt werden. Zum Schuljahr 2017/2018 sind die Schülerzahlen aufgrund der hohen Zahl an Einschulungen im ersten Schuljahrgang von 51 Schüler/innen auf 100 Schüler/innen stark angestiegen. Nach einem leichten Rückgang zum Schuljahr 2019/2020 stiegen die Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2022/2023 auf 111 Schüler/innen an.

 

Die Schülerzahlentwicklung der Albert-Schweitzer-Schule ist aus den anliegenden Statistiken zu entnehmen (siehe Anlage 1a und 1b).

 

Hinsichtlich des räumlichen Angebots umfasst die Albert-Schweitzer-Schule insgesamt fünf Gebäudeteile, die von einem großzügigen Gelände verbunden und umrahmt sind:

 

Haupthaus mit Verwaltung und Fachräumen (keine Klassenräume)

  • Aula mit Sanitärräumen
  • Sekretariat
  • Büro Schulleitung und Konrektorin
  • Lehrerzimmer
  • Sanitärräume Personal
  • Teeküche
  • Erste Hilfe Raum
  • Kopierraum
  • Hausmeisterbüro
  • Lehrküche
  • Musikraum
  • Werkräume
  • EDV-Raum
  • Fachräume Biologie, Physik, Chemie, Textil
  • Putzmittelraum

 

Haus A, B, C

Je 5 Klassenräume

Sanitärräume Mädchen/Jungen + Barrierefreies WC

Gruppenraum

Materialräume

 

Haus D (1. Gebäude kommend vom Parkplatz)

7 Klassenräume

4 Gruppenräume

Sanitärräume Jungen/Mädchen

 

Im Zuge der weiteren Entwicklung der Schülerzahlen an der Albert-Schweitzer-Schule könnte nach Aussage der Schule im Schuljahr 2026/2027 erstmalig das gesamte Gebäude D für eine neue Nutzung zur Verfügung stehen. Gebäude D eignet sich insofern, als das hier ein klar umgrenztes Gebiet aus dem Schulgelände abgetrennt werden könnte und die Zuwegung von Parkplatz und Bushaltestelle bereits gegeben ist.

 

Möglichkeiten der zukünftigen Schulnutzung

 

Hinsichtlich der künftigen Nutzung der Albert-Schweitzer-Schule bestehen folgende Möglichkeiten:

 

a)      Einrichtung eines anderen Förderschwerpunktes, der im Landkreis noch nicht bedient wird

 

Schülerinnen und Schüler, die auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) durch wirksame, individuell angepasste Maßnahmen unterstützt.

Die Eltern von Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben die Möglichkeit, eine allgemeine Schule oder eine zuständige Förderschule als Ort der Beschulung auszuwählen.

 

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf kann in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Hören (Schwerhörige, Gehörlose), Lernen, Sehen (Sehbehinderte, Blinde), Sprache sowie körperliche und motorische Entwicklung festgestellt werden.

 

Im Landkreis Cloppenburg werden an den Förderschulen derzeit die folgenden Förderschwerpunkte bedient:

 

-          Soeste-Schule-Barßel:

Emotionale und soziale Entwicklung

 

-          Elisabethschule Friesoythe:

Geistige Entwicklung, Sprache

 

-          Albert-Schweitzer-Schule Cloppenburg:

Lernen, Sprache

 

-          Maximilian-Kolbe-Schule:

Geistige Entwicklung

 

-          St. Vincenzhaus (private Träger):

Geistige Entwicklung, Lernen

 

Demnach werden folgende Förderschwerpunkte nicht an den Schulen im Landkreis Cloppenburg abgedeckt:

 

-       Hören

-       Sehen

-       Körperliche und motorische Entwicklung

 

Schüler/innen aus dem Landkreis Cloppenburg, die einen sonderpädagogischen Bedarf in einem der o.g. Bereiche haben, besuchen folgende auswärtige Förderschulen:

 

-          Kardinal-von-Galen-Schule Dinklage (Körperliche und motorische Entwicklung)

-          Schule Borchersweg Oldenburg (Körperliche und motorische Entwicklung)

-          Freie Waldorfschule in Oldenburg (Körperliche und motorische Entwicklung)

 

Insgesamt besuchten drei Schüler/innen aus dem Landkreis Cloppenburg die Kardinal-von-Galen-Schule in Dinklage. Davon wurden zwei Schüler/innen bereits entlassen.

Zwei Schüler/innen aus dem Landkreis Cloppenburg besuchen die Schule Borchersweg in Oldenburg und zwei Schüler/innen die freie Waldorfschule in Oldenburg.

Über den Besuch auswärtiger Förderschulen durch landkreiseigene Schüler/innen mit den übrigen Förderschwerpunkten (z.B. Carl-Orff-Schule in Lingen (=Hören), Franz-Mersi-Schule in Hannover (=Sehen)) liegen dem Landkreis keine Informationen vor.

 

Somit besucht lediglich ein geringer Anteil an Schüler/innen im Landkreis Cloppenburg auswärtige Förderschulen mit anderen Förderschwerpunkten, die derzeit nicht im Landkreis Cloppenburg angeboten werden.

 

 

b)      Nutzung der Albert-Schweitzer-Schule durch die Maximilian-Kolbe-Schule Löningen

 

Als weitere Möglichkeit könnte eine Nutzung der Albert-Schweitzer-Schule durch die Maximilian-Kolbe-Schule in Löningen in Betracht kommen. Zu beachten ist hierbei, dass die Albert-Schweitzer-Schule unabhängig vom Förderschwerpunkt Lernen weiterhin den Förderschwerpunkt Sprache anbietet. 

 

Das Niedersächsische Schulgesetz sieht für schulorganisatorische Entscheidungen konkrete Vorgaben vor:

Gemäß § 106 Abs. 1 NSchG sind Schulträger verpflichtet, Schulen zu errichten, zu erweitern, einzuschränken, zusammenzulegen, zu teilen oder aufzuheben, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies erfordert.

Nach § 106 Abs. 5 S. 1 NSchG sind seitens des Schulträgers die folgenden Voraussetzungen für schulorganisatorische Entscheidungen nach Abs. 1 zu erfüllen:

 

  1. die Vorgaben nach Absatz 9 Satz 1 Nr. 2 sowie die Vorgaben zur Festlegung von räumlichen Bereichen, auf die sich das Bildungsangebot am Schulstandort bezieht (Einzugsbereich), einzuhalten,

 

  1. das vom Schulträger zu ermittelnde Interesse der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen,

 

  1. die raumordnerischen Anforderungen an Schulstandorte und Einzugsbereiche zu erfüllen sowie

 

  1. zu berücksichtigen, dass schulorganisatorische Maßnahmen der Entwicklung eines regional ausgeglichenen Bildungsangebots nicht entgegenstehen sollen.


Ergänzung zu Nr. 1: Nach Abs. 9 S. 1 Nr. 2 wird das Kultusministerium ermächtigt, durch Verordnung zu bestimmen, welche Größe die Schulen oder Teile von Schulen unter Berücksichtigung der Erfordernisse eines differenzierenden Unterrichts aufweisen sollen. Die Vorgaben ergeben sich aus der Verordnung für die Organisation der allgemein bildenden Schulen (SchOrgVO).

Nach § 4 Abs. 1 Nr. 9 SchOrgVO sind Förderschulen mindestens einzügig zu führen.

Eine Schule, die nicht einzügig geführt werden kann, darf fortgeführt werden, wenn

1.       im Primarbereich schuljahrgangsübergreifende Klassen oder Lerngruppen gebildet werden und

2.       im Sekundarbereich I

 

a)       die Schule mit einer anderen Schule des Sekundarbereichs I organisatorisch zusammengefasst wird (§ 106 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 NSchG),

 

b)      eine ständige pädagogische und organisatorische Zusammenarbeit vereinbart wird (§ 25 Abs. 1 und 2 NSchG) oder

 

c)       durch die Fortführung ein vorhandener Gebäudebestand sinnvoll genutzt werden kann.

 

Gem. § 4 Abs. 4 der SchOrgVO ist bei Förderschulen im Bereich Geistige Entwicklung eine Schülerzahl von 7 Schüler/innen pro Lerngruppe oder Zug anzunehmen.

 

Darüber hinaus kann eine Schule gemäß § 3 der SchOrgVO mit Genehmigung der Schulbehörde eine Außenstelle führen. 

Die Genehmigung wird erteilt, wenn

  1. die Schulleitung, der Schulvorstand und die Konferenzen trotz der räumlichen Trennung ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen können,
  2. ein ausreichend differenziertes Unterrichtsangebot gewährleistet ist,
  3. ausreichend große Klassen und Lerngruppen gewährleistet bleiben und
  4. die Außenstelle für Schülerinnen und Schüler unter zumutbaren Bedingungen erreichbar ist.

 

Hinsichtlich der Festlegung von Einzugsbereichen ist gem. § 5 Abs. 3 SchOrgVO zu beachten, dass Einzugsbereiche der Förderschulen, die den Schwerpunkt Geistige Entwicklung, Lernen, Sprache oder Emotionale und Soziale Entwicklung anbieten, mit den Einzugsbereichen der übrigen Schulen im Primarbereich und Sekundarbereich I so abgestimmt werden sollen, dass die Schülerbeförderung erleichtert wird.

 

Nach § 106 Abs. 8 NSchG bedürfen schulorganisatorische Entscheidungen nach den Absätzen 1 bis 4 und 6 der Genehmigung der Schulbehörde (hier: Regionales Landesamt für Schule und Bildung). 

Näheres zu den Genehmigungsvoraussetzungen der Schulbehörde finden sich ebenfalls in der SchOrgVO wieder.

 

Die Maximilian-Kolbe-Schule in Löningen hat bis zum Ablauf des Schuljahres 2019/2020 neben dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung ebenfalls der Förderschwerpunkt Lernen angeboten. Mit der Fortführung des Förderschwerpunktes Lernen an der Albert-Schweitzer-Schule in Cloppenburg für den Übergangszeitraum bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028 wurde der Förderschwerpunkt Lernen an der Maximilian-Kolbe-Schule jedoch zum 01.08.2020 aufgehoben (V-SCHUL/20/163).

 

Hinsichtlich des Förderschwerpunktes Geistige Entwicklung wurden in der Satzung des Landkreises Cloppenburg vom 14.05.2012 für die in Trägerschaft des Landkreises Cloppenburg stehenden Förderschulen Elisabethschule Friesoythe und Maximilian-Kolbe-Schule Löningen entsprechende Schulbezirke festgelegt.

Danach werden als Schulbezirk der Förderschule Maximilian-Kolbe-Schule Löningen für Schüler/innen mit dem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf „Geistige Entwicklung“ die Stadt Löningen, die Stadt Cloppenburg sowie die Gemeinden Essen, Lastrup, Lindern, Molbergen, Cappeln und Emstek festgelegt.

Als Schulbezirk der Förderschule Elisabethschule Friesoythe für Schüler/innen mit

dem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf „Geistige Entwicklung“ werden die Stadt Friesoythe sowie die Gemeinden Barßel, Saterland, Bösel und Garrel festgelegt.

 

Zusätzlich beabsichtigt der Caritas-Verein Altenoythe e.V. die Waldschule in Altenoythe (aktuell: Sophie-Scholl-Schule) als Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in Trägerschaft des Caritas-Vereins Altenoythe e.V. einzurichten. Ein entsprechender Antrag wurde beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung bereits gestellt.

Die Sophie-Scholl-Schule als staatlich anerkannte Tagesbildungsstätte mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung ist in zwei Standorte aufgeteilt, in den Standort Friesoythe-Altenoythe und den Standort Lastrup.

Der Caritas-Verein e.V. beabsichtigt, zunächst zwei Einrichtungen, die Waldschule als Förderschule und die Sophie-Scholl-Schule als Tagesbildungsstätte, als Doppelkonstrukt zu führen. An der zukünftigen Waldschule sollen dabei zunächst die bisherigen Schüler/innen der Sophie-Scholl-Schule Altenoythe beschult werden. Langfristig würden somit zwei Förderschulen (Elisabethschule Friesoythe und Waldschule Altenoythe) den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung im Nordkreis des Landkreises Cloppenburg anbieten.

 

Insgesamt konnten im Bereich Geistige Entwicklung bislang steigende Schülerzahlen verzeichnet werden. Die Steigerung der Schülerzahlen im Bereich Geistige Entwicklung wurde bereits in der Schulausschusssitzung am 12.05.2022 (V-SCHUL/22/214) thematisiert (siehe Anlage 2).

Demnach ist die Gesamtschülerzahl im Bereich Geistige Entwicklung von 308 Schüler/innen im Schuljahr 2017/2018 auf 382 Schüler/innen im Schuljahr 2021/2022 gestiegen.

Konkret auf die Maximilian-Kolbe-Schule bezogen bedeutet dies eine Steigerung von 65 Schüler/innen im Schuljahr 2017/2018 auf 101 Schüler/innen im Schuljahr 2021/2022.

 

Aufgrund der steigenden Schülerzahlen und der gleichzeitig begrenzten Raumkapazitäten wurde an der Maximilian-Kolbe-Schule ein erhöhter Raumbedarf festgestellt.

In diesem Zuge wurde ein Raumprogramm für die Maximilian-Kolbe-Schule entwickelt, welches am 14.10.2021 durch den Kreistag beschlossen worden ist (V-SCHUL/21/198).

Auf Grundlage des beschlossenen Raumprogrammes soll die weitere Planung für eine Sanierung und Erweiterung bzw. ein Neubau der Maximilian-Kolbe-Schule vorgenommen werden.

Mit Blick auf die weitere Entwicklung der Schülerzahlen sollen an der MKS insgesamt 16 GE-Klassen mit insgesamt 112 Schüler/innen vorgehalten werden (= Höchstzahl von sieben Schüler/innen pro Klasse gemäß Runderlass des MK vom 21.03.2019 für Förderschulen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung).

 

Aktuell beschult die Maximilian-Kolbe-Schule in Löningen im Schuljahr 2022/2023 insgesamt 116 Schüler/innen im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (Stand: 09.05.2023).

Von den insgesamt 116 Schüler/innen der Maximilian-Kolbe-Schule stammen 74 aus dem Landkreis Cloppenburg (= ca. 65 % der Gesamtschülerzahl).

Insgesamt sind ca. 25 % der Schüler/innen in Löningen und Lastrup und ca. 10 % direkt in Cloppenburg wohnhaft.

Ca. 30 % der Schüler/innen stammen aus den übrigen Gemeinden (Essen, Molbergen, Emstek und Cappeln).

Von der Gesamtschülerzahl stammen im Übrigen 42 Schüler/innen aus dem Landkreis Emsland (= ca. 35 % der Gesamtschülerzahl).

Die Schülerzahlen sind der beigefügten Aufstellung zu entnehmen (siehe Anlage 3).

 

Zudem werden derzeit 91 externe Schüler/innen aus dem Landkreis Cloppenburg an der St. Vincenzschule beschult, davon 88 Schüler/innen im Bereich Geistige Entwicklung (Externe Schüler/innen = im Landkreis Cloppenburg wohnhaft und keine stationäre Unterbringung im Wohnheim des St. Vincenzhauses).

Der Landkreis Cloppenburg zahlt derzeit monatlich Schulrestkosten in Höhe von ca. 56.400,00 EUR an das St. Vincenzhaus als privater Schulträger für die Beschulung der externen Schüler/innen aus dem Landkreis Cloppenburg. Durch die Nutzung der Albert-Schweitzer-Schule durch die Maximilian-Kolbe-Schule würde diesen Schüler/innen neben der St. Vincenzschule ebenfalls ein entsprechendes Bildungsangebot (hier: Geistige Entwicklung) an der Albert-Schweitzer-Schule in Cloppenburg ermöglicht werden.

 

Insgesamt besteht hinsichtlich der Nutzung der Albert-Schweitzer-Schule durch die Maximilian-Kolbe-Schule – vorbehaltlich der Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen gem. § 106 Abs. 5 NSchG - grundsätzlich folgende Option:

 

Die Zusammenlegung der Maximilian-Kolbe-Schule und der Albert-Schweitzer-Schule zu „einer Schule“ am Standort Cloppenburg und gleichzeitige Aufhebung des Standortes Löningen

= Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und Sprache.

 

Der Zeitpunkt der Zusammenlegung ist insbesondere von der Schülerzahlentwicklung der Albert-Schweitzer-Schule im Förderschwerpunkt Lernen abhängig, da durch die zurückgehenden Schülerzahlen zunehmend Räumlichkeiten in der Albert-Schweitzer-Schule zur Verfügung stehen. Nach Aussage der Schule (s. S. 3) steht im Schuljahr 2026/2027 erstmalig das gesamte Gebäude D für eine neue Nutzung zur Verfügung.

 

 

c) Einrichtung des Förderschwerpunktes Emotional-soziale Entwicklung
bzw. Einrichtung von Präventionsklassen
zur Vermeidung des Förderschwerpunktes Emotional-Soziale Entwicklung

 

Alternativ besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Bildungsangebot der Albert-Schweitzer-Schule um den Förderschwerpunkt Emotional-soziale Entwicklung zu erweitern.

Der Förderschwerpunkt Emotional-soziale Entwicklung wird derzeit an der Soeste-Schule in Barßel und Elisabethfehn (=Außenstelle) im Nordkreis des Landkreises angeboten.

 

Durch die Erweiterung des Förderangebots der Albert-Schweitzer-Schule um den Förderschwerpunkt Emotional-soziale Entwicklung, würde in der Stadt Cloppenburg ebenfalls ein entsprechendes Bildungsangebot geschaffen werden. Da die Soeste-Schule-Barßel auch von Schüler/innen aus dem Südkreis des Landkreises besucht wird, wäre in diesem Fall die Festlegung von Einzugsbereichen gem. § 5 SchOrgVO erforderlich.

 

Die Voraussetzungen für eine Erweiterung des Bildungsangebots einer Schule ergeben sich ebenfalls aus § 106 Abs. 1 u. 5 NSchG sowie der SchOrgVO.

 

Gem. § 4 Abs. 1 Nr. 9 SchOrgVO wäre die Albert-Schweitzer-Schule im Förderzweig Emotional-soziale Entwicklung mindestens einzügig zu führen. Nach § 4 Abs. 3 SchOrgVO ist im Förderzweig Emotional-soziale Entwicklung eine Schülerzahl von 10 Schüler/innen pro Lerngruppe oder Zug anzunehmen.

 

Die Schulleiterin der Albert-Schweitzer-Schule hat mit Schreiben vom 14.07.2023 ebenfalls Konzeptideen zur künftigen Nutzung der Albert-Schweitzer-Schule vorgestellt (s. Anlage 4):

 

Ø  Alternativ zur Einrichtung des Förderschwerpunktes Emotional-soziale Entwicklung könnte ebenfalls eine Einrichtung von Präventionsklassen zur Vermeidung des Förderschwerpunktes Emotional-Soziale Entwicklung an der Albert-Schweitzer-Schule erfolgen. In Kooperation mit den Regelschulen werden Schülerinnen aus den Klassen 1 und 2, die Schwierigkeiten in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung haben und den Regelunterricht deutlich beeinträchtigen, für einen begrenzten Zeitraum im Förderzentrum an einem systematischen intensivpädagogischen Konzept (z.B. ETEP-Konzept) orientiert unterrichtet, um eine Rückführung in die Regelklasse zu ermöglichen und dauerhaft den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zu vermeiden.

 

Ø   Als weitere Alternative wäre die Einrichtung von Projektklassen in den Jahrgängen 5 bis 8 zur Entgegenwirkung von Schulabsentismus (=bewusstes Fernbleiben vom Unterricht) denkbar. Hierbei würde sich das Schulkonzept auf diejenigen Schüler/innen spezialisieren, die unter sozialen Ängsten leiden. Die Arbeit mit den psychisch belasteten Schülerinnen und Schülern findet häufig außerhalb von Schule und im Rahmen der Jugendsozialarbeit statt.

Daher wäre ein Schulangebot mit offenem Charakter denkbar:

o   mit möglichst jungen Schülerinnen und Schülern, die keine Angst machen,

o   der nichts mit der eigenen Schule und den dort verbundenen Erfahrungen zu tun hat,

o   der die sozial-emotionale Befindlichkeit in den Vordergrund stellt und trotzdem schulische Inhalte vermittelt, um die Lernrückstände sukzessive abzubauen bzw. sich nicht weiter aufbauen zu lassen,

o   der die Rückführung in die wohnortnahe Schule oder eine andere Schule zum Ziel hat,

o   der klassische Abläufe und Routinen enthält,

o   der speziell ausgebildete Lehrkräfte (Förderschwerpunkt Emotional-soziale Entwicklung) vorhält.

 

 

 

d) Zentralisierung des Förderschwerpunktes Sprache

 

Der Förderschwerpunkt Sprache wird neben der Albert-Schweitzer-Schule ebenfalls an der Elisabethschule Friesoythe im Nordkreis des Landkreises Cloppenburg angeboten.

Darüber hinaus bietet die Elisabethschule Friesoythe ebenfalls den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung an.

 

Aufgrund der bereits dargestellten Schülerzahlentwicklung im Bereich Geistige Entwicklung, von der ebenfalls die Elisabethschule Friesoythe betroffen ist (s. Anlage 2), wäre eine Zentralisierung aller Sprachheilklassen für den gesamten Landkreis in der Albert-Schweitzer-Schule denkbar. Der Standort Cloppenburg bietet sich für ein zentrales Angebot an.

 

Durch eine Zentralisierung des Förderschwerpunktes Sprache, würde die Elisabethschule Friesoythe ausschließlich den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung bedienen. Die Elisabethschule könnte aufgrund der vorgesehenen Ausstattung der Sprachheilklassen diese ebenfalls für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung nutzen.

 

 

e) Weitere Schulnutzungen

 

Neben den vorgenannten Möglichkeiten wäre ebenfalls eine Nutzung der Albert-Schweitzer-Schule durch die Schulen der Stadt Cloppenburg (insb. Grundschule Galgenmoor) denkbar.

 

 

 

 


 

 


Anlagenverzeichnis:

Schülerzahlentwicklung Albert-Schweitzer-Schule (Anlage 1a)

Voraussichtliche Schülerzahlen an der Albert-Schweitzer-Schule (Anlage 1b)

Schülerzahlentwicklung GE-Bereich (Anlage 2)

Schülerzahlen und Herkunft Maximilian-Kolbe-Schule (Anlage 3)

Konzeptideen Albert-Schweitzer-Schule (Anlage 4)