Betreff
Beratung und Beschlussfassung über Anträge auf Gewährung von Zuschüssen nach den Sportförderrichtlinien
Vorlage
V-KUL/12/022
Art
Sitzungsvorlage
Sachverhalt:
Nach Ziffer 5.3 der Richtlinien des Landkreises Cloppenburg
für die Förderung des Sport in der Fassung vom 01.01.2011 wird eine Zuwendung
in Höhe von maximal 15 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch bis zu
einem Betrag in Höhe von 75.000,00 Euro gewährt.
Die entscheidungsreifen Anträge für 2012 sind in Anlage 1 dargestellt.
Die Abwicklung der Sportfördermittel ergibt sich aus Anlage 2.