Betreff
Verordnung über einen Taxentarif im Landkreis Cloppenburg
Vorlage
V-VERK/23/249
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Die Verordnung über einen Taxentarif im Landkreis Cloppenburg wird wie folgt geändert:

 

Der § 2 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

 

 

§ 2

Fahrpreise

 

(1)    Der Fahrpreis setzt sich zusammen aus:

 

  1. dem Grundbetrag
    • dies ist das Entgelt für die Bereitstellung der Taxe bei Beförderungsbeginn
    • der Grundbetrag beträgt 6,40 EUR im Tarif I (montags bis samstags von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr) enthält eine Wartezeit von 189,02 Sekunden oder eine Wegstrecke von 750,00 m und 7,60 EUR im Tarif II (werktags von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen) und enthält eine Wartezeit von 214,23 Sekunden oder eine Wegstrecke von 850,00 m bzw. für Großraumtaxis im Tarif I 11,40 EUR und enthält eine Wartezeit von 215,58 Sekunden oder eine Wegstrecke von 772,75 m und im Tarif II 12,70 EUR und enthält eine Wartezeit von 240,94 Sekunden oder eine Wegstrecke von 863,65 m
    • er ist zugleich Mindestfahrpreis

 

  1. dem Entgelt für die Fahrleistung

 

Tarif I:

 

für PKW              ab 750,00 m für je angefangene 35,71 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,80 EUR/km

für PKW              ab 10.000 m für je angefangene 41,67 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,40 EUR/km

für Großraumtaxi ab 772,75 m für je angefangene 32,26 m Fahrleistung 0,10 EUR = 3,10 EUR/km

für Großraumtaxi ab 5.000 m für je angefangene 34,48 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,90 EUR/km

für Großraumtaxi ab 10.000 m für je angefangene 41,67 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,40 EUR/km

 

 

Tarif II:

 

für PKW              ab 850,00 m für je angefangene 35,71 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,80 EUR/km

für PKW              ab 10.000 m für je angefangene 41,67 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,40 EUR/km

für Großraumtaxi ab 863,65 m für je angefangene 32,26 m Fahrleistung 0,10 EUR = 3,10 EUR/km

für Großraumtaxi ab 5.000 m für je angefangene 34,48 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,90 EUR/km

für Großraumtaxi ab 10.000 m für je angefangene 41,67 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,40 EUR/km

 

  1. dem Entgelt für Wartezeiten

 

Für Wartezeiten werden für je 9 Sekunden 0,10 EUR berechnet. Dies entspricht einem Entgelt von 40,00 EUR/Std. Über den Beginn der Wartezeit ist der Fahrgast zu verständigen.

 

Für den Transport von Fahrrädern wird ein Zuschlag von 1,50 EUR pro Fahrrad erhoben.

 


Sachverhalt:

Mit dem Beschluss des Kreistages vom 18.10.2007 wurde im Landkreis Cloppenburg zum 01.11.2007 erstmals eine Taxenverordnung und eine Verordnung über einen Taxentarif erlassen.

 

Mit Antrag vom 19.01.2023 beantragt der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) e.V. im Auftrage seiner Mitglieder die Änderung der Verordnung über einen Taxentarif im Landkreis Cloppenburg. Der GVN begründet den Antrag damit, dass der Mindestlohn zum 01.10.2022 auf 12,00 EUR (vorher 10,45 EUR) pro Stunde angestiegen und bei der letzten Tariferhöhung im September noch nicht berücksichtigt worden sei. Die Steigerung des Mindestlohns beträgt seit der letzten Änderung der Taxentarife von September 2022 umgerechnet 14,83 %. Weiterhin begründet der Gesamtverband die Erhöhung der Taxentarife mit der Steigerung der Inflationsrate.

 

Die beantragten Tarife ergeben Preiserhöhungen zwischen 5 - 20 %. Dies ergibt im Durchschnitt eine Erhöhung von ca. 11,6 %.

 

Weiterhin beantragt der GVN die Aufnahme eines Zuschlages für die Beförderung eines nicht umsetzbaren Fahrgastes im Rollstuhl in speziell für Rollstuhltransporte ausgerüsteten Fahrzeugen in Höhe von 15 EUR.

Bereits 2019 und 2022 hat der GVN den Antrag auf Erhebung des Zuschlages für die Beförderung eines nicht umsetzbaren Fahrgastes im Rollstuhl in speziell für Rollstuhltransporte ausgerüsteten Fahrzeugen gestellt.

Wie in 2019 und 2022 ist der Landkreis Cloppenburg, Landkreis Vechta, Landkreis Oldenburg und Landkreis Ammerland der Meinung, dass dieses gegen das Grundgesetz (Gleichbehandlungsgrundsatz) verstößt. Die Fahrzeuge werden außerdem hauptsächlich für die Beförderung von Krankenfahrten umgebaut und nicht für einzelne Barfahrten. Mit E-Mail vom 08.03.2023 hat der Beirat für Menschen mit Behinderung im Landkreis Cloppenburg, Herr Koddenberg, mitgeteilt, dass der Zuschlag für einen nicht umsetzbaren Rollstuhl gegen die Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention verstößt und eine Diskriminierung darstellt.

 

Somit soll dieser Zuschlag nicht mit in die Verordnung aufgenommen werden.

 

Die Tariferhöhungen werden von der IHK befürwortet.

 

In den vergangenen Monaten hat sich gezeigt, dass einzelne Taxiunternehmen ihre Konzession aus wirtschaftlichen Gründen zurückgegeben haben. Eine Preisanpassung, wie hier beantragt, ist eine Maßnahme, dieser Entwicklung entgegenzutreten.

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 – Antrag Änderung Taxentarif GVN ab 01.08.2023

Anlage 2 – Taxentarif – 7. Änderung Dezember 2023

Anlage 3 – Taxentarifverordnung neu ab Dezember 2023