Betreff
Neukonzeption des beim Sozialdienst kath. Frauen (SkF) eingerichteten Familienhebammendienstes - Neue Vereinbarung ab dem 01.01.2010
Vorlage
V-SOZ/10/001
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Entsprechend der Empfehlung des Sozialausschusses vom 28.05.2009 (Vorlagen Nr. Soz-09-01) und dem Beschluss des Kreistages vom 23.06.2009 wurde dem Sozialdienst kath. Frauen für die Arbeit des Familienhebammendienstes im Haushaltsjahr 2009 ein Pauschalbetrag von bis zu 95.000,00 € bewilligt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die mit dem Sozialdienst kath. Frauen bestehende Vereinbarung ab dem 01.01.2010 neu abzuschließen.

 

Die Verwaltung hat deshalb gemeinsam mit dem SkF einen Vereinbarungsentwurf erarbeitet. Daraus ergibt sich insbesondere, dass die Durchführung des Familienhebammen-dienstes sowohl für präventive Hilfen als auch im Rahmen der Hilfe zur Erziehung insgesamt ab dem 01.01.2010 in der Vereinbarung geregelt ist.

Bisher war nur die Durchführung des Familienhebammendienstes im Bereich der präventiven Hilfen für insgesamt 35 Wochenstunden mit dem SkF vereinbart und über den jährlichen Zuschussbetrag abgerechnet bzw. bezahlt worden. Zusätzlich war der SkF verpflichtet, den Familienhebammendienst in einem Umfang von mindestens 20 Stunden wöchentlich für Fälle des Jugendamtes einzusetzen. Diese Fälle wurden dann von der jeweiligen Familienhebamme zusätzlich zu dem jährlichen Zuschussbetrag direkt mit dem Jugendamt als Hilfe zur Erziehung abgerechnet.

In der neuen Vereinbarung ist nun vorgesehen, auch den Familienhebammendienst im Rahmen der Hilfe zur Erziehung mit dem SkF zu beregeln. Deshalb ist eine Erhöhung der Familienhebammenstunden auf 55 Wochenstunden vorgesehen. Entsprechend dem Finanzierungsplan des SkF werden dafür im Haushaltsjahr 2010 Haushaltsmittel von 133.300,00 € erforderlich sein. Gleichzeitig können jedoch die entsprechenden Haushaltsmittel im Bereich der Hilfe zur Erziehung eingespart werden.

 

 

 

Die organisatorische Zuständigkeit des SkF besteht damit sowohl für den Bereich der präventiven Hilfen als auch im Rahmen der Hilfe zur Erziehung. Inhaltliche Entscheidungen trifft der SkF jedoch nur für den Bereich der Hilfen im präventiven Bereich, für die Fälle der Hilfe zur Erziehung trifft weiterhin das Jugendamt die inhaltlichen Entscheidungen. In der Vereinbarung erfolgte eine konkrete Festlegung der Aufgaben des Familienhebammendienstes.

 

Es ist zu entscheiden, ob die Vereinbarung mit dem SkF entsprechend dem Entwurf rückwirkend zum 01.01.2010 abgeschlossen werden soll.

 

In der Anlage sind beigefügt:

 

§                     Entwurf der Vereinbarung

§                     Finanzierungsplan 2010

 

 

 

 

Betroffenen Produkte:

P1.367500 Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen

Haushaltsmittel in Höhe von 135.000,00 € für 2010 eingeplant

 


Anlagenverzeichnis:

 

  1. Entwurf / Vereinbarung über die Durchführung eines Familienhebammendienstes im Landkreis Cloppenburg

  2. Geänderter Haushaltsplan 2010 für den Familienhebammendienst