Sachverhalt:
Entsprechend der Empfehlung des Sozialausschusses vom 28.05.2009 (Vorlagen Nr. Soz-09-01) und dem Beschluss des Kreistages vom 23.06.2009 wurde dem Sozialdienst kath. Frauen für die Arbeit des Familienhebammendienstes im Haushaltsjahr 2009 ein Pauschalbetrag von bis zu 95.000,00 € bewilligt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die mit dem Sozialdienst kath. Frauen bestehende Vereinbarung ab dem 01.01.2010 neu abzuschließen.
Die Verwaltung hat deshalb
gemeinsam mit dem SkF einen Vereinbarungsentwurf erarbeitet. Daraus ergibt
sich insbesondere, dass die Durchführung des Familienhebammen-dienstes sowohl
für präventive Hilfen als auch im Rahmen der Hilfe zur Erziehung insgesamt ab
dem 01.01.2010 in der Vereinbarung geregelt ist.
Bisher war nur die Durchführung des Familienhebammendienstes im Bereich der
präventiven Hilfen für insgesamt 35 Wochenstunden mit dem SkF vereinbart und
über den jährlichen Zuschussbetrag abgerechnet bzw. bezahlt worden. Zusätzlich
war der SkF verpflichtet, den Familienhebammendienst in einem Umfang von
mindestens 20 Stunden wöchentlich für Fälle des Jugendamtes einzusetzen. Diese
Fälle wurden dann von der jeweiligen Familienhebamme zusätzlich zu dem
jährlichen Zuschussbetrag direkt mit dem Jugendamt als Hilfe zur Erziehung abgerechnet.
In der neuen Vereinbarung ist nun vorgesehen, auch den Familienhebammendienst
im Rahmen der Hilfe zur Erziehung mit dem SkF zu beregeln. Deshalb ist eine
Erhöhung der Familienhebammenstunden auf 55 Wochenstunden vorgesehen.
Entsprechend dem Finanzierungsplan des SkF werden dafür im Haushaltsjahr 2010
Haushaltsmittel von 133.300,00 € erforderlich sein. Gleichzeitig können
jedoch die entsprechenden Haushaltsmittel im Bereich der Hilfe zur Erziehung
eingespart werden.
Die organisatorische Zuständigkeit des SkF besteht damit sowohl für den Bereich der präventiven Hilfen als auch im Rahmen der Hilfe zur Erziehung. Inhaltliche Entscheidungen trifft der SkF jedoch nur für den Bereich der Hilfen im präventiven Bereich, für die Fälle der Hilfe zur Erziehung trifft weiterhin das Jugendamt die inhaltlichen Entscheidungen. In der Vereinbarung erfolgte eine konkrete Festlegung der Aufgaben des Familienhebammendienstes.
Es ist zu entscheiden, ob die
Vereinbarung mit dem SkF entsprechend dem Entwurf rückwirkend zum 01.01.2010
abgeschlossen werden soll.
In der Anlage sind beigefügt:
§ Entwurf der Vereinbarung
§ Finanzierungsplan 2010
Betroffenen Produkte:
P1.367500 Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen
Haushaltsmittel in Höhe von 135.000,00 € für 2010 eingeplant
Anlagenverzeichnis:
- Entwurf
/ Vereinbarung über die Durchführung eines Familienhebammendienstes im
Landkreis Cloppenburg
- Geänderter Haushaltsplan 2010 für den Familienhebammendienst