Betreff
Antrag des SC Winkum e.V. auf Gewährung eines Zuschusses nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Renovierung des Tribünendaches, am Sportplatz 4, 49624 Löningen
Vorlage
V-KUL/23/278
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der SC Winkum e.V. erhält nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Renovierung des Tribünendaches, am Sportplatz 4, 49624 Löningen unter der Voraussetzung einer entsprechenden Bezuschussung durch die Stadt Löningen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 9.432,51 EUR.

 

 


Sachverhalt:

Der SC Winkum e.V. beantragt mit Schreiben vom 13.01.2023 einen Zuschuss für die Renovierung des Tribünendaches, am Sportplatz 4, 49624 Löningen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Die Gesamtkosten betragen laut der spezifizierten Kostenzusammenstellung des Vereins insgesamt 47.162,56 EUR.

 

Die förderfähigen Kosten belaufen sich ebenfalls auf 47.162,56 EUR.

 

Der SC Winkum e.V. hat parallel einen Förderantrag bei der Stadt Löningen gestellt. Eine Entscheidung der politischen Gremien der Stadt Löningen steht noch aus.

Der Kreissportbund wurde beteiligt und bestätigt die Notwendigkeit der Maßnahme.

 

Der Verein erhält für die o.g. Baumaßnahme ebenfalls einen Zuschuss vom Landessportbund in Höhe von bis zu 14.148,00 EUR (=30 % der förderfähigen Ausgaben).

 

Nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg kann eine Zuwendung in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten, also in Höhe von bis zu 9.432,51 EUR gewährt werden.

 

Nach Beendigung der Baumaßnahme hat der Verein einen Verwendungsnachweis, in dem die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel darzustellen ist, sowie den Zuwendungsbescheid der jeweiligen Sitzgemeinde vorzulegen.

 

 


Finanzierung:

Im Haushalt 2023 sind Mittel für Sportfördermaßnahmen veranschlagt.

 

PSP-Element (Produkt) P1.421 000

Sachkonto: 431810

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag des SC Winkum e.V. vom 13.01.2023