Beschlussvorschlag:
Dem Kreisausschuss
wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Lastruper
Tennisclub e.V. erhält nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises
Cloppenburg für die Sanierung der Westfassade der Tennishalle an der Schnelter
Straße in Lastrup unter der Voraussetzung einer entsprechenden Bezuschussung
durch die Gemeinde Lastrup einen Zuschuss in Höhe von bis zu 10.579,76 EUR.
Sachverhalt:
Der Lastruper Tennisclub e.V. beantragt mit Schreiben vom 25.04.2023 einen Zuschuss für die Sanierung der Westfassade der Tennishalle an der Schnelter Straße in Lastrup. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Die Gesamtkosten betragen laut der spezifizierten Kostenzusammenstellung des Vereins insgesamt 52.898,80 EUR.
Die förderfähigen Kosten belaufen sich nach Abzug der Vorsteuererstattung auf 52.898,80 EUR.
Der Lastruper Tennisclub e.V. hat parallel einen
Förderantrag bei der Gemeinde Lastrup gestellt. Entsprechend dem Ratsbeschluss
vom 02.12.2022 gewährt die Gemeinde Lastrup dem Lastruper Tennisclub e.V. einen Zuschuss in Höhe von 30% der
förderfähigen Kosten, maximal jedoch 15.869,64 EUR.
Der Kreissportbund
wurde beteiligt und bestätigt die Notwendigkeit der Maßnahme.
Nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg kann eine Zuwendung in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten, also in Höhe von bis zu 10.579,76 EUR gewährt werden.
Nach Beendigung der Baumaßnahme hat der Verein einen Verwendungsnachweis, in dem die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel darzustellen ist, sowie den Zuwendungsbescheid der jeweiligen Sitzgemeinde vorzulegen.
Finanzierung:
Im Haushalt 2023 sind Mittel für Sportfördermaßnahmen veranschlagt.
PSP-Element (Produkt) P1.421 000
Sachkonto: 431810
Anlagenverzeichnis:
Antrag des Lastruper
Tennisclubs e.V. vom 25.04.2023