Betreff
Antrag des Kreissportbundes Cloppenburg e.V. auf Gewährung eines Zuschusses nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für den Neubau von zwei Naturrasenplätzen als Folge des Erweiterungsbaus/Umbaus der Sportschule Lastrup
Vorlage
V-KUL/23/274
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Kreissportbund Cloppenburg e.V. erhält nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für den Neubau von zwei Naturrasenplätzen als Folge des Erweiterungsbaus/Umbaus der Sportschule Lastrup unter der Voraussetzung einer entsprechenden Bezuschussung durch die Gemeinde Lastrup einen Zuschuss in Höhe von bis zu 200.000,00 EUR.

 

 


Sachverhalt:

Der Kreissportbund Cloppenburg e.V. beantragt mit Schreiben vom 22.12.2021 einen Zuschuss für den Neubau von zwei Naturrasenplätzen als Folge des Erweiterungsbaus/Umbaus der Sportschule Lastrup. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Die Gesamtkosten betragen laut der spezifizierten Kostenzusammenstellung des Kreissportbundes insgesamt 1.144.682,25 EUR.

 

Die förderfähigen Kosten belaufen sich nach Abzug der Vorsteuererstattung auf 1.080.714,71 EUR.

 

Der Kreissportbund Cloppenburg e.V. hat parallel einen Förderantrag beim Landessportbund und der Gemeinde Lastrup gestellt. Entsprechend dem Ratsbeschluss vom 29.06.2022 gewährt die Gemeinde Lastrup dem Kreissportbund Cloppenburg e.V. für den Bau von zwei Naturrasenplätzen einen Zuschuss in Höhe von maximal 200.000,00 EUR.

Der Landessportbund gewährt dem Kreissportbund Cloppenburg e.V. für die vorgenannte Baumaßnahme einen Zuschuss in Höhe von bis zu 500.000,00 EUR.

 

Nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg kann eine Zuwendung in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch ein Betrag in Höhe von bis zu 100.000,00 EUR gewährt werden.

Für den Neubau der zwei Naturrasenplätze kann somit ein maximaler Zuschuss in Höhe von bis zu 200.000,00 EUR (100.000,00 EUR pro Naturrasenplatz) seitens des Landkreises Cloppenburg gewährt werden.

 

Nach Beendigung der Baumaßnahme hat der Kreissportbund Cloppenburg e.V. einen Verwendungsnachweis, in dem die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel darzustellen ist, sowie den Zuwendungsbescheid der jeweiligen Sitzgemeinde vorzulegen.

 

 


Finanzierung:

Im Haushalt 2023 sind Mittel für Sportfördermaßnahmen veranschlagt.

 

PSP-Element (Produkt) P1.421 000

Sachkonto: 431810

 

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag des Kreissportbundes Cloppenburg e.V. vom 22.12.2021