Betreff
Einführung eines OM-Stipendiums an der Universität Vechta
Vorlage
V-KUL/23/272
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Landkreis Cloppenburg gewährt der Universität Vechta zur Finanzierung von zwei OM-Stipendien pro Jahr gemäß der Richtlinie zur Vergabe der OM-Stipendien an der Universität Vechta eine jährliche Förderung in Höhe von insgesamt 7.200,00 EUR.

 


Sachverhalt:

Der Landkreis Cloppenburg finanzierte seit dem Studienjahr 2017/2018 jährlich zwei Deutschlandstipendien für Studierende der Universität Vechta in Höhe von insgesamt 3.600,00 EUR. Weitere kommunale Fördergeber waren der Landkreis Vechta (ebenso zwei Stipendien) sowie die Stadt Vechta.

 

Mithilfe der Deutschlandstipendien werden insbesondere Studierende gefördert, die gute Studienleistungen erbringen und sich darüber hinaus als aktive Mitglieder der Gesellschaft für Demokratie, Solidarität und Gleichberechtigung engagieren. Studierende werden im Rahmen des Deutschlandstipendiums mit einem Betrag in Höhe von 300,00 EUR pro Monat gefördert.

Die Finanzierung der Stipendien erfolgte bislang zu je 50 Prozent durch den Bund und den jeweiligen kommunalen Fördergeber.

 

Aus rechtlichen Gründen ist dieses Fördermodell für kommunale Behörden nicht mehr umsetzbar, sodass die Deutschlandstipendien seit dem Schuljahr 2022/2023 nicht mehr durch die kommunalen Fördergeber gefördert werden.

 

Um die bewährte Förderung von begabten und überdurchschnittlich engagierten Studierenden weiterzuführen, haben sich die Landkreise Vechta und Cloppenburg sowie die Stadt Vechta mit der Universität Vechta auf eine eigenständige Richtlinie zur Vergabe von OM-Stipendien verständigt (siehe Anlage).

 

Der Landkreis Vechta hat in seiner Fachausschusssitzung am 11.05.2023 die Förderung von zwei OM-Stipendien pro Jahr ohne zeitliche Begrenzung beschlossen. Eine abschließende Beschlussfassung des Kreistages des Landkreises Vechta steht noch aus.

Die politischen Gremien der Stadt Vechta haben beschlossen, für die drei folgenden Studienjahre, beginnend mit dem Studienjahr 2023/24, jeweils 3 OM-Stipendien zu über-nehmen.

 

Da die 50-prozentige Ko-Finanzierung durch den Bund entfällt, erhöht sich die künftige Fördersumme für zwei OM-Stipendien von 3.600,00 EUR auf 7.200,00 EUR pro Jahr.

 


Finanzierung:

Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2023 als außerplanmäßige Ausgabe einzustellen. Ab dem Haushaltsjahr 2024 sind entsprechende Mittel einzuplanen.

 


Anlagenverzeichnis:

Richtlinie zur Vergabe der OM-Stipendien an der Universität Vechta