Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird
folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Landkreis
Cloppenburg gewährt der Universität Vechta zur Finanzierung von zwei
OM-Stipendien pro Jahr gemäß der Richtlinie zur Vergabe der OM-Stipendien an
der Universität Vechta eine jährliche Förderung in Höhe von insgesamt 7.200,00
EUR.
Sachverhalt:
Der Landkreis
Cloppenburg finanzierte seit dem Studienjahr 2017/2018 jährlich zwei
Deutschlandstipendien für Studierende der Universität Vechta in Höhe von
insgesamt 3.600,00 EUR. Weitere kommunale Fördergeber waren der Landkreis
Vechta (ebenso zwei Stipendien) sowie die Stadt Vechta.
Mithilfe der
Deutschlandstipendien werden insbesondere Studierende gefördert, die gute
Studienleistungen erbringen und sich darüber hinaus als aktive Mitglieder der
Gesellschaft für Demokratie, Solidarität und Gleichberechtigung engagieren.
Studierende werden im Rahmen des Deutschlandstipendiums mit einem Betrag in
Höhe von 300,00 EUR pro Monat gefördert.
Die Finanzierung der
Stipendien erfolgte bislang zu je 50 Prozent durch den Bund und den jeweiligen
kommunalen Fördergeber.
Aus rechtlichen
Gründen ist dieses Fördermodell für kommunale Behörden nicht mehr umsetzbar,
sodass die Deutschlandstipendien seit dem Schuljahr 2022/2023 nicht mehr durch
die kommunalen Fördergeber gefördert werden.
Um die bewährte
Förderung von begabten und überdurchschnittlich engagierten Studierenden
weiterzuführen, haben sich die Landkreise Vechta und Cloppenburg sowie die
Stadt Vechta mit der Universität Vechta auf eine eigenständige Richtlinie zur
Vergabe von OM-Stipendien verständigt (siehe Anlage).
Der Landkreis Vechta
hat in seiner Fachausschusssitzung am 11.05.2023 die Förderung von zwei
OM-Stipendien pro Jahr ohne zeitliche Begrenzung beschlossen. Eine
abschließende Beschlussfassung des Kreistages des Landkreises Vechta steht noch
aus.
Die politischen
Gremien der Stadt Vechta haben beschlossen, für die drei folgenden
Studienjahre, beginnend mit dem Studienjahr 2023/24, jeweils 3 OM-Stipendien zu
über-nehmen.
Da die 50-prozentige
Ko-Finanzierung durch den Bund entfällt, erhöht sich die künftige Fördersumme
für zwei OM-Stipendien von 3.600,00 EUR auf 7.200,00 EUR pro Jahr.
Finanzierung:
Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2023 als
außerplanmäßige Ausgabe einzustellen. Ab dem Haushaltsjahr 2024 sind
entsprechende Mittel einzuplanen.
Anlagenverzeichnis:
Richtlinie zur Vergabe der OM-Stipendien an der Universität Vechta