Betreff
Abfallbilanz 2022
Vorlage
V-PLA/23/376
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Nach § 4 des Niedersächsischen Abfallgesetzes müssen die entsorgungspflichtigen Körperschaften für jedes Kalenderjahr eine Abfallbilanz erstellen.

Die Bilanz gibt Auskunft über Art, Herkunft und Menge der Abfälle sowie über deren Verwertung und sonstige Entsorgung. Die Bilanz ist öffentlich bekannt zu machen und der obersten Abfallbehörde sowie der Landesstatistikbehörde vorzulegen.

 

Die Abfallbilanz wird dem Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz zur Kenntnis vorgelegt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

 


 

 


Anlagenverzeichnis:

Abfallbilanz 2022