Betreff
Abfallbilanz 2022
Vorlage
V-PLA/23/376
Art
Sitzungsvorlage
Sachverhalt:
Nach § 4 des Niedersächsischen
Abfallgesetzes müssen die entsorgungspflichtigen Körperschaften für jedes
Kalenderjahr eine Abfallbilanz erstellen.
Die Bilanz gibt Auskunft über
Art, Herkunft und Menge der Abfälle sowie über deren Verwertung und sonstige
Entsorgung. Die Bilanz ist öffentlich bekannt zu machen und der obersten
Abfallbehörde sowie der Landesstatistikbehörde vorzulegen.
Die Abfallbilanz
wird dem Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz zur Kenntnis vorgelegt.
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
Anlagenverzeichnis:
Abfallbilanz 2022