Beschlussvorschlag:
Der
Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag, zur Unterstützung der Einrichtung einer
Netzwerkkoordination eines regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerkes für einen
Zeitraum von drei Jahren Mittel in Höhe von jährlich 15.000 € zur Verfügung zu
stellen, wenn zusätzliche Mittel in Höhe von 15.000 € jährlich vom
Landesverband der Krankenkassen und Ersatzkassen finanziert werden.
Sachverhalt:
Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen fördern
die Koordination in regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken durch eine
Netzwerkkoordinatorin oder einen Netzwerkkoordinator. Die Förderung soll die
regionalen Akteurinnen und Akteure, wie Pflegedienste, Ärztinnen und Ärzte,
ambulante (Kinder-)Hospizdienste, SAPV-Teams oder auch allgemeine kommunale
oder kirchliche Angebote (z. B. der Seelsorge oder Trauerberatung), darin
unterstützen, sich untereinander besser abzustimmen und ihre Aktivitäten zu
koordinieren. Hierdurch wird ein weiterer Beitrag geleistet, um die Versorgung
und Begleitung von Menschen in ihrer letzten Lebensphase zu verbessern.
Neben den bestehenden und
bewährten Strukturen der Betreuung im Landkreis Cloppenburg soll durch die
Netzwerkkoordination eine Metaebene geschaffen werden, welche über die
eigentlichen Aufgaben am Menschen hinausgehende Aufgaben übernimmt. Dazu gehört
neben dem Aufbau einer digitalen Plattform für die bestehenden Angebote auch
die Identifikation von Bedarfen, die gegenwärtig noch nicht abgedeckt sind
(beispielsweise spezielle Angebote für Kinder und Jugendliche oder
teilstationäre Hospizangebote). Durch eine fundierte Öffentlichkeitsarbeit und
das Wahrnehmen einer Lotsenfunktion für die Bürgerinnen und Bürger soll so
schneller eine passgenaue Lösung gefunden werden.
Organisatorisch soll diese
Stelle als Stabsstelle bei der wanderlicht gGmbH unter dem gemeinsamen Dach der
Kleebaum Stiftung sowie der Hospiz- und Palliativstiftung für den Landkreis
Cloppenburg angesiedelt werden. Dort kann neutral, abseits des operativen
Geschäfts, die Koordinationsaufgabe wahrgenommen werden.
Pro kreisfreier Stadt oder Landkreis kann ein Netzwerk mit bis zu
15.000 EUR gefördert werden kann. Die Förderung setzt voraus, dass die
kreisfreie Stadt oder der Landkreis einen Förderbeitrag in gleicher Höhe wie
die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen leistet. Mit den
Fördermitteln der Krankenkassen werden ausschließlich Personal- und Sachkosten
für die Netzwerkkoordinatorin oder den Netzwerkkoordinator bezuschusst.
Erforderlich ist die Beschlussfassung des Kreistages über eine
finanzielle Unterstützung von 15.000€ jährlich, um die Mittel in Höhe von
15.000€ von den Landesverbänden der Krankenkassen und die Ersatzkassen zu
erhalten. Die Stiftungen haben sich bereit erklärt, die räumliche und sächliche
Ausstattung zu stellen und ggf. auch die Personalkosten aufzustocken, um eine
fachlich qualifizierte Kraft beschäftigen zu können. Dies soll zunächst in
einer Pilotphase für drei Jahre erprobt werden.
Finanzierung:
Der Eigenanteil des Landkreises ist noch nicht im Haushalt eingeplant. Die Mittel können aus dem Topf der Gesundheitsregion perspektivisch übernommen werden.