Betreff
Netzwerkkoordination eines regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerkes
Vorlage
V-SOZ/23/166
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag, zur Unterstützung der Einrichtung einer Netzwerkkoordination eines regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerkes für einen Zeitraum von drei Jahren Mittel in Höhe von jährlich 15.000 € zur Verfügung zu stellen, wenn zusätzliche Mittel in Höhe von 15.000 € jährlich vom Landesverband der Krankenkassen und Ersatzkassen finanziert werden.

 


Sachverhalt:

Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen fördern die Koordination in regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken durch eine Netzwerkkoordinatorin oder einen Netzwerkkoordinator. Die Förderung soll die regionalen Akteurinnen und Akteure, wie Pflegedienste, Ärztinnen und Ärzte, ambulante (Kinder-)Hospizdienste, SAPV-Teams oder auch allgemeine kommunale oder kirchliche Angebote (z. B. der Seelsorge oder Trauerberatung), darin unterstützen, sich untereinander besser abzustimmen und ihre Aktivitäten zu koordinieren. Hierdurch wird ein weiterer Beitrag geleistet, um die Versorgung und Begleitung von Menschen in ihrer letzten Lebensphase zu verbessern.

Neben den bestehenden und bewährten Strukturen der Betreuung im Landkreis Cloppenburg soll durch die Netzwerkkoordination eine Metaebene geschaffen werden, welche über die eigentlichen Aufgaben am Menschen hinausgehende Aufgaben übernimmt. Dazu gehört neben dem Aufbau einer digitalen Plattform für die bestehenden Angebote auch die Identifikation von Bedarfen, die gegenwärtig noch nicht abgedeckt sind (beispielsweise spezielle Angebote für Kinder und Jugendliche oder teilstationäre Hospizangebote). Durch eine fundierte Öffentlichkeitsarbeit und das Wahrnehmen einer Lotsenfunktion für die Bürgerinnen und Bürger soll so schneller eine passgenaue Lösung gefunden werden.

 

Organisatorisch soll diese Stelle als Stabsstelle bei der wanderlicht gGmbH unter dem gemeinsamen Dach der Kleebaum Stiftung sowie der Hospiz- und Palliativstiftung für den Landkreis Cloppenburg angesiedelt werden. Dort kann neutral, abseits des operativen Geschäfts, die Koordinationsaufgabe wahrgenommen werden.

 

Pro kreisfreier Stadt oder Landkreis kann ein Netzwerk mit bis zu 15.000 EUR gefördert werden kann. Die Förderung setzt voraus, dass die kreisfreie Stadt oder der Landkreis einen Förderbeitrag in gleicher Höhe wie die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen leistet. Mit den Fördermitteln der Krankenkassen werden ausschließlich Personal- und Sachkosten für die Netzwerkkoordinatorin oder den Netzwerkkoordinator bezuschusst.

Erforderlich ist die Beschlussfassung des Kreistages über eine finanzielle Unterstützung von 15.000€ jährlich, um die Mittel in Höhe von 15.000€ von den Landesverbänden der Krankenkassen und die Ersatzkassen zu erhalten. Die Stiftungen haben sich bereit erklärt, die räumliche und sächliche Ausstattung zu stellen und ggf. auch die Personalkosten aufzustocken, um eine fachlich qualifizierte Kraft beschäftigen zu können. Dies soll zunächst in einer Pilotphase für drei Jahre erprobt werden.

 

 


Finanzierung:

Der Eigenanteil des Landkreises ist noch nicht im Haushalt eingeplant. Die Mittel können aus dem Topf der Gesundheitsregion perspektivisch übernommen werden.