Betreff
Antrag der CDU-Fraktion vom 27.04.2023 auf Fortführung der Bezuschussung der Schulsozialarbeit
Vorlage
V-SOZ/23/164
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Landkreis Cloppenburg stellt den Städten und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg befristet für die Jahre 2024 bis 2026 Mittel für die Förderung der „Sozialarbeit an Schulen“ in Höhe von jährlich 140.055,00 EUR zu Verfügung.

 

Die Mittelverteilung soll weiterhin nach den Schülerzahlen an Grundschulen, an denen keine Schulsozialarbeiter/-innen des Landes tätig sind, erfolgen.

 

Wenn das Land weitere Stellen im Landkreis einrichtet, wird der Landkreis seine Förderung für diese Schule/Schulen ab dem Besetzungsdatum reduzieren. Die weiteren Grundschulen, die keine Landesstelle haben, sollen weiterhin eine Landkreisförderung erhalten.

 

An den drei Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg wird je eine Schulsozialarbeiterstelle finanziert.

 


Sachverhalt:

Die CDU-Fraktion im Kreistag des Landkreises Cloppenburg beantragt mit Schreiben vom 27.04.2023, den Punkt „Fortführung der Bezuschussung der Schulsozialarbeit“ auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Sozialausschusses zu nehmen. Der Antrag liegt als Anlage an.

 

Folgender Antrag wird von der CDU-Fraktion zur Abstimmung gestellt:

 

„Der Landkreis Cloppenburg stellt den Städten und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg befristet für die Jahre 2024 bis 2028 Mittel für die Förderung „Sozialarbeit an Schulen“ zur Verfügung.

 

Die Mittelverteilung soll weiterhin nach den Schülerzahlen an den Grundschulen erfolgen. Ferner soll eine Anpassung der Gehaltsstufe an eine Tätigkeit von besonderer Schwierigkeit erfolgen bzw. die tariflichen Anpassungen Berücksichtigung finden.

 

Wenn das Land weitere Stellen im Landkreis einrichtet, wird der Landkreis seine Förderung für diese Schule/Schulen ab dem Besetzungsdatum einstellen. Die weiteren Grundschulen, die keine Landesstelle haben, sollen weiterhin von der Landkreisförderung profitieren. Die konkrete Mittelverteilung in der Kommune obliegt dabei weiterhin der Kommune.“

 

Sachverhalt:

 

Entwicklung der Schulsozialarbeit:

Im Rahmen der Finanzierung des Bildungspaketes durch die Bundesregierung hatte der Bund u.a. Mittel für die Schulsozialarbeit für die Dauer von 3 Jahren (2011 bis 2013) bereitgestellt. Der Landkreis Cloppenburg konnte hiermit die Schulsozialarbeit in den Kommunen mit rd. 654.000,00 EUR jährlich (504.000,00 EUR für die Schulen in den Städten und Gemeinden und 150.000,00 EUR für die Berufsbildenden Schulen im Landkreis) in den Jahren 2011 bis 2013 und darüber hinaus auch im Jahr 2014 unterstützen.

 

Der Forderung seitens der Kommunen und ihrer Spitzenverbände, dass das Land Niedersachsen die Schulsozialarbeit als eine Landesaufgabe ansehe und die weitere Finanzierung dauerhaft übernehme, kam das Land seinerzeit nicht nach.

 

Der Landkreis Cloppenburg stellte daraufhin als freiwillige Leistung die erforderlichen Mittel zur Fortführung der Schulsozialarbeit in Höhe von 504.000,00 EUR für die Städte und Gemeinden sowie 150.000,00 EUR für die drei Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg jeweils für das Jahr 2015 (Kreistagsbeschluss vom 23.10.2014) und für das Jahr 2016 (Kreistagsbeschluss vom 15.10.2015) bereit. Dies erfolgte nur unter der Prämisse, dass das Land noch keine verbindliche Entscheidung betr. die Schulsozialarbeit getroffen hatte.

 

Nachdem das Land Niedersachsen die Zuständigkeit für die soziale Arbeit an Schulen als Landesaufgabe anerkannt hatte, richtete es an Haupt- und Oberschulen, den Kooperativen und Integrierten Gesamtschulen sowie teilweise an Grund- und Realschulen Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte dauerhaft ein. Ein flächendeckender Ausbau der sozialen Arbeit an den Grundschulen war seinerzeit vom Land noch nicht vorgesehen. Damit auch die notwendige Schulsozialarbeit an Grundschulen weiter gewährleistet werden konnte, erklärte sich der Landkreis Cloppenburg bereit, den Städten und Gemeinden die Hälfte der bisherigen Mittel (= 252.000,00 EUR) zunächst nur für das Jahr 2017 (Kreistagsbeschluss vom 20.12.2016) und darauf folgend für die Jahre 2018 bis 2020 (Kreistagsbeschluss vom 19.12.2017) zu gewähren. Diese Bewilligung erfolgte jeweils unter dem Vorbehalt, dass die Zuschüsse entsprechend zu kürzen seien, sollte das Land Niedersachsen weitere Mittel bzw. weiteres Personal für die Schulsozialarbeit für die Grundschulen zur Verfügung stellen.

 

Der Kreistag folgte in seiner Sitzung am 01.10.2019 seiner grundsätzlichen Entscheidung, dass der Landkreis bei weiterem Einstieg des Landes in die Schulsozialarbeit seine freiwilligen Zahlungen an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden reduziere bzw. einstelle und beschloss, die freiwillige Zahlung an die Gemeinden Molbergen, Bösel und Essen für die Schulsozialarbeit aufgrund der Einstellung von entsprechendem Personal durch das Land ab 01.08.2019 einzustellen. Die dadurch freigewordenen Mittel wurden den drei Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg in jeweils gleicher Höhe für die Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt, somit konnte den drei Berufsbildenden Schulen annähernd eine ganze Schulsozialarbeiterstelle finanziert werden.

 

Von dieser Vorgehensweise wurde dann mit Beschluss des Kreistages in seiner Sitzung vom 18.03.2021 abgewichen. Hintergrund war, dass vom Land Niedersachsen an immer mehr Grundschulen im Kreisgebiet Schulsozialarbeiterstellen eingerichtet wurden. Die bisherige Vorgehensweise hätte zur Folge gehabt, dass nur noch in 5 kreisangehörigen Gemeinden Landkreismittel für die Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt worden wären. Viele Schulen, vornehmlich die kleinen Grundschulen, hätten durch den Landkreis keine Förderung im Rahmen der Schulsozialarbeit mehr erhalten.

 

Es wurde deshalb beschlossen, Mittel in Höhe von 140.055,00 EUR für die Schulsozialarbeit an alle Städte und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg zu verteilen, in denen keine landesfinanzierte Schulsozialarbeiterstelle in den Grundschulen vorhanden ist. Bei der Verwendung der Mittel stand es den Städten und Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung frei, diese an alle Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu verteilen.

Außerdem wurde beschlossen, dass an den drei Berufsbildenden Schulen jeweils eine Schulsozialarbeiterstelle finanziert werden solle.

 

Die Reduzierung des Förderbetrages von zuletzt 252.000,00 EUR auf 140.055,00 EUR hing mit dem weiteren Einstieg des Landes in die Schulsozialarbeit zusammen. Da bei immer mehr Schulen eine Schulsozialarbeiterstelle durch Land Niedersachsen eingerichtet wurden, konnte der Landkreiszuschuss stetig reduziert werden.

 

Aktuelle Sachlage:

Der Bedarf an Schulsozialarbeit ist unumstritten in den vergangenen Jahren weiter angestiegen. Hauptursachen hierfür sind der Ausbau der Schulen zu Ganztagsschulen sowie ansteigende Hilfebedarfe der Kinder und ihrer Familien. Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter leisten wertvolle Arbeit an den Schulen. Sie stehen Schülerinnen und Schülern sowie Eltern und Lehrkräften beratend zur Seite, leisten Konfliktbewältigung und führen Präventionsmaßnahmen durch.

 

Da der aktuelle Förderzeitraum am 31.12.2023 endet, ist frühzeitig eine Fortführung der Bezuschussung der Schulsozialarbeit durch den Landkreis Cloppenburg zu beschließen. Vor allem vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels, ist den beschäftigen Kräften Sicherheit zu geben, dass die weitere Finanzierung der Schulsozialarbeit durch den Landkreis Cloppenburg für die nächsten drei Jahre gesichert ist. Die Eingruppierung der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter hat nach den tarifvertraglichen Regelungen zu erfolgen.

 

In der Gemeinde Barßel wurde an der Marienschule eine bis zum 31.12.2023 befristete Schulsozialarbeiterstelle und in der Stadt Cloppenburg an der Grundschule Emstekerfeld eine bis zum 31.07.2023 befristete Stelle durch das Land Niedersachsen eingerichtet. Ob diese Stellen vom Land über das Jahr 2023 hinaus weiter finanziert werden, entscheidet sich erst im November 2023. Aus diesem Grunde sollten diese Schulen bei der Berechnung der Fördermittel für den Zeitraum 2024 bis 2026 zunächst berücksichtigt werden.

 


Finanzierung:

Es werden Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2024 entsprechend dem bewilligten Zuschuss für die erste Förderperiode – bezogen auf 12 Monate – eingeplant.

 

PSP-Element: P1.351710 / Sachkonto: 433901

 

 


Anlagebverzeichnis:

CDU Kreistagsfraktion Cloppenburg_Antrag Sozialarbeit.pdf