Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung
empfohlen:
Der
Landkreis Cloppenburg stellt den Städten und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg
befristet für die Jahre 2024 bis 2026 Mittel für die Förderung der
„Sozialarbeit an Schulen“ in Höhe von jährlich 140.055,00 EUR zu Verfügung.
Die
Mittelverteilung soll weiterhin nach den Schülerzahlen an Grundschulen, an
denen keine Schulsozialarbeiter/-innen des Landes tätig sind, erfolgen.
Wenn
das Land weitere Stellen im Landkreis einrichtet, wird der Landkreis seine
Förderung für diese Schule/Schulen ab dem Besetzungsdatum reduzieren. Die
weiteren Grundschulen, die keine Landesstelle haben, sollen weiterhin eine
Landkreisförderung erhalten.
An
den drei Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg wird je eine
Schulsozialarbeiterstelle finanziert.
Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion im Kreistag des Landkreises
Cloppenburg beantragt mit Schreiben vom 27.04.2023, den Punkt „Fortführung der Bezuschussung der
Schulsozialarbeit“ auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Sozialausschusses zu
nehmen. Der Antrag liegt als Anlage an.
Folgender Antrag wird von der CDU-Fraktion zur
Abstimmung gestellt:
„Der Landkreis Cloppenburg stellt den Städten
und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg befristet für die Jahre 2024 bis 2028
Mittel für die Förderung „Sozialarbeit an Schulen“ zur Verfügung.
Die Mittelverteilung soll weiterhin nach den
Schülerzahlen an den Grundschulen erfolgen. Ferner soll eine Anpassung der
Gehaltsstufe an eine Tätigkeit von besonderer Schwierigkeit erfolgen bzw. die
tariflichen Anpassungen Berücksichtigung finden.
Wenn das Land weitere Stellen im Landkreis
einrichtet, wird der Landkreis seine Förderung für diese Schule/Schulen ab dem
Besetzungsdatum einstellen. Die weiteren Grundschulen, die keine Landesstelle
haben, sollen weiterhin von der Landkreisförderung profitieren. Die konkrete
Mittelverteilung in der Kommune obliegt dabei weiterhin der Kommune.“
Sachverhalt:
Entwicklung der Schulsozialarbeit:
Im Rahmen der Finanzierung des
Bildungspaketes durch die Bundesregierung hatte der Bund u.a. Mittel für die
Schulsozialarbeit für die Dauer von 3 Jahren (2011 bis 2013) bereitgestellt.
Der Landkreis Cloppenburg konnte hiermit die Schulsozialarbeit in den Kommunen
mit rd. 654.000,00 EUR jährlich (504.000,00 EUR für die Schulen in den Städten
und Gemeinden und 150.000,00 EUR für die Berufsbildenden Schulen im Landkreis)
in den Jahren 2011 bis 2013 und darüber hinaus auch im Jahr 2014 unterstützen.
Der Forderung seitens der Kommunen und ihrer
Spitzenverbände, dass das Land Niedersachsen die Schulsozialarbeit als eine
Landesaufgabe ansehe und die weitere Finanzierung dauerhaft übernehme, kam das
Land seinerzeit nicht nach.
Der Landkreis Cloppenburg stellte daraufhin
als freiwillige Leistung die erforderlichen Mittel zur Fortführung der
Schulsozialarbeit in Höhe von 504.000,00 EUR für die Städte und Gemeinden sowie
150.000,00 EUR für die drei Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg
jeweils für das Jahr 2015 (Kreistagsbeschluss vom 23.10.2014) und für das Jahr
2016 (Kreistagsbeschluss vom 15.10.2015) bereit. Dies erfolgte nur unter der
Prämisse, dass das Land noch keine verbindliche Entscheidung betr. die
Schulsozialarbeit getroffen hatte.
Nachdem das Land Niedersachsen die
Zuständigkeit für die soziale Arbeit an Schulen als Landesaufgabe anerkannt
hatte, richtete es an Haupt- und Oberschulen, den Kooperativen und Integrierten
Gesamtschulen sowie teilweise an Grund- und Realschulen Stellen für
sozialpädagogische Fachkräfte dauerhaft ein. Ein flächendeckender Ausbau der
sozialen Arbeit an den Grundschulen war seinerzeit vom Land noch nicht
vorgesehen. Damit auch die notwendige Schulsozialarbeit an Grundschulen weiter gewährleistet
werden konnte, erklärte sich der Landkreis Cloppenburg bereit, den Städten und
Gemeinden die Hälfte der bisherigen Mittel (= 252.000,00 EUR) zunächst nur für
das Jahr 2017 (Kreistagsbeschluss vom 20.12.2016) und darauf folgend für die
Jahre 2018 bis 2020 (Kreistagsbeschluss vom 19.12.2017) zu gewähren. Diese
Bewilligung erfolgte jeweils unter dem Vorbehalt, dass die Zuschüsse
entsprechend zu kürzen seien, sollte das Land Niedersachsen weitere Mittel bzw.
weiteres Personal für die Schulsozialarbeit für die Grundschulen zur Verfügung
stellen.
Der Kreistag folgte in seiner Sitzung am
01.10.2019 seiner grundsätzlichen Entscheidung, dass der Landkreis bei weiterem
Einstieg des Landes in die Schulsozialarbeit seine freiwilligen Zahlungen an
die kreisangehörigen Städte und Gemeinden reduziere bzw. einstelle und
beschloss, die freiwillige Zahlung an die Gemeinden Molbergen, Bösel und Essen
für die Schulsozialarbeit aufgrund der Einstellung von entsprechendem Personal
durch das Land ab 01.08.2019 einzustellen. Die dadurch freigewordenen Mittel
wurden den drei Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg in jeweils
gleicher Höhe für die Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt, somit konnte
den drei Berufsbildenden Schulen annähernd eine ganze Schulsozialarbeiterstelle
finanziert werden.
Von dieser Vorgehensweise wurde dann mit
Beschluss des Kreistages in seiner Sitzung vom 18.03.2021 abgewichen.
Hintergrund war, dass vom Land Niedersachsen an immer mehr Grundschulen im
Kreisgebiet Schulsozialarbeiterstellen eingerichtet wurden. Die bisherige Vorgehensweise
hätte zur Folge gehabt, dass nur noch in 5 kreisangehörigen Gemeinden
Landkreismittel für die Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt worden wären.
Viele Schulen, vornehmlich die kleinen Grundschulen, hätten durch den Landkreis
keine Förderung im Rahmen der Schulsozialarbeit mehr erhalten.
Es wurde deshalb beschlossen, Mittel in Höhe
von 140.055,00 EUR für die Schulsozialarbeit an alle Städte und Gemeinden im
Landkreis Cloppenburg zu verteilen, in denen keine landesfinanzierte
Schulsozialarbeiterstelle in den Grundschulen vorhanden ist. Bei der Verwendung
der Mittel stand es den Städten und Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen
Selbstverwaltung frei, diese an alle Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu
verteilen.
Außerdem wurde beschlossen, dass an den drei
Berufsbildenden Schulen jeweils eine Schulsozialarbeiterstelle finanziert
werden solle.
Die Reduzierung des Förderbetrages von
zuletzt 252.000,00 EUR auf 140.055,00 EUR hing mit dem weiteren Einstieg des
Landes in die Schulsozialarbeit zusammen. Da bei immer mehr Schulen eine
Schulsozialarbeiterstelle durch Land Niedersachsen eingerichtet wurden, konnte
der Landkreiszuschuss stetig reduziert werden.
Aktuelle Sachlage:
Der Bedarf an Schulsozialarbeit ist
unumstritten in den vergangenen Jahren weiter angestiegen. Hauptursachen
hierfür sind der Ausbau der Schulen zu Ganztagsschulen sowie ansteigende
Hilfebedarfe der Kinder und ihrer Familien. Die Schulsozialarbeiterinnen und
Schulsozialarbeiter leisten wertvolle Arbeit an den Schulen. Sie stehen
Schülerinnen und Schülern sowie Eltern und Lehrkräften beratend zur Seite,
leisten Konfliktbewältigung und führen Präventionsmaßnahmen durch.
Da der aktuelle Förderzeitraum am 31.12.2023 endet, ist frühzeitig eine
Fortführung der Bezuschussung der Schulsozialarbeit durch den Landkreis
Cloppenburg zu beschließen. Vor allem vor dem Hintergrund des
Fachkräftemangels, ist den beschäftigen Kräften Sicherheit zu geben, dass die
weitere Finanzierung der Schulsozialarbeit durch den Landkreis Cloppenburg für
die nächsten drei Jahre gesichert ist. Die Eingruppierung der
Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter hat nach den
tarifvertraglichen Regelungen zu erfolgen.
In der Gemeinde Barßel wurde an der Marienschule eine bis zum
31.12.2023 befristete Schulsozialarbeiterstelle und in der Stadt Cloppenburg an
der Grundschule Emstekerfeld eine bis zum 31.07.2023 befristete Stelle durch
das Land Niedersachsen eingerichtet. Ob diese Stellen vom Land über das Jahr
2023 hinaus weiter finanziert werden, entscheidet sich erst im November 2023.
Aus diesem Grunde sollten diese Schulen bei der Berechnung der Fördermittel für
den Zeitraum 2024 bis 2026 zunächst berücksichtigt werden.
Finanzierung:
Es werden Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2024
entsprechend dem bewilligten Zuschuss für die erste Förderperiode – bezogen auf
12 Monate – eingeplant.
PSP-Element: P1.351710 / Sachkonto: 433901
Anlagebverzeichnis:
CDU Kreistagsfraktion Cloppenburg_Antrag Sozialarbeit.pdf