Betreff
Sachstandsbericht Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung
Vorlage
V-VERK/23/245
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Aktuelle Entwicklung in der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung:

 

Im Rahmen der mobilen Geschwindigkeitsmessung findet der Messbetrieb nach der Systemumstellung der mobilen Messgeräte von LEIVTEC auf die Kamera TraffiStar S350 (Jenoptik) mit drei Kameras statt, von denen zwei erworben wurden und eine angemietet ist.

Die Messungen wurden Ende Oktober 2021 wieder aufgenommen und waren aufgrund technische Probleme des alten Herstellers (LEIVTEC) vom 12.03.2021 bis zur Wiederaufnahme der Messungen ausgesetzt.

 

Gemessen wird an 383 Messorten innerhalb und 500 Messorten außerhalb geschlossener Ortschaften.

 

Im Jahr 2022 wurden insgesamt 21.243 Geschwindigkeitsverstöße (12.578 Verwarngelder und 8.665 Bußgelder) festgestellt. Im Vergleich zu 2021 ist dies situationsbedingt eine Steigerung um 14.786 (6.380 Bußgelder und 8.406 Verwarngelder). Dies entspricht einer Steigerung von 329 % im Vergleich zu 2021 (6.457 Verstöße).

 

Im Ergebnishaushalt wurden im Jahr 2022 insgesamt 1.070.182,97 EUR (2021 229.904 EUR) verbucht, davon 617.917,97 EUR an Bußgeldern und 452.265,00 EUR an Verwarngeldern. Dies entspricht einer Steigerung von 466 % im Vergleich zu 2021.

 

 

 

 

Aktuelle Entwicklung in der stationären Geschwindigkeitsüberwachung:

 

Die stationären Geschwindigkeitsmessungen werden weiterhin mit drei Kameras TraffiPhot (TPH S) in den 13 Messplätzen betrieben, von denen zwei schwenkbar (K170) sind, ein weiterer sanierungsbedürftig ist (L 836, Fahrtrichtung Cloppenburg) und ein Messplatz bei einem Verkehrsunfall zerstört (L 832 in Friesoythe, OT Mehrenkamp)wurde.

Eine stationäre TraffiStar S 350 Kamera wird an drei Messplätzen in Stapelfeld (B213), Borkhorn (B 213) und Ellerbrock (L 831)im Wechsel eingesetzt. Diese bietet gegenüber der TraffiPhot (TPH S) Kamera den Vorteil, dass keine Piezzo Sensoren (Kontaktschleifen) in die Fahrbahndecken eingezogen werden müssen und der Straßenzustand somit nicht für korrekte Messungen entscheidend ist. Zudem können zwei Fahrspuren gleichzeitig überwacht werden, so dass das Umfahren der Kontaktschleifen nicht folgenlos bleibt und sich der Fahrzeugführende einer Messung nicht mehr entziehen kann.

 

Die Entwicklung der Fallzahlen, die wie bei allen Geschwindigkeitsmessungen von vielen Faktoren abhängig ist, weisen stationär im Jahr 2022 insgesamt 20.452 Geschwindigkeitsverstöße (11.618 Verwarngelder und 8.834 Bußgelder) auf. Im Vergleich zu 2021 (31.243 Verstöße) ist dies ein Rückgang um 10.791 Verstöße ( 34,54 %). Dies lässt sich dadurch begründen, dass die Messgeräte aufgrund von personellen Vakanzen in der Bußgeldstelle vermehrt an weniger frequentierten Messplätzen eingesetzt wurden.
Die Bußgelder aus 2022 sind gegenüber denen aus 2021um 1.678 Fälle gestiegen. Die entspricht einer Zunahme von 23,45 %, was offensichtlich mit der Verschärfung des Bußgeldkataloges zu begründen ist. Die Messdauer betrug insgesamt 1.939 Tage.

Im Ergebnishaushalt kam es in 2022 stationär somit zu Einnahmen von insgesamt 902.255,61 EUR (377.390,00 EUR Verwarngelder und 524.864,61 EUR Bußgelder). Gegenüber den Einnahmen aus 2021 von 1.037.175,01 EUR, davon 486.025,00 EUR Verwarngelder und 551.150,01 EUR Bußgelder bedeutet dies einen Rückgang der Einnahmen von insgesamt 134.919,40 EUR (14,95 %).


Personal:

Die mobile Geschwindigkeitsüberwachung wird weiterhin mit 7 Messbediensteten ausgeübt, die in Früh-, Spät, Tag- und Nachtschichten Geschwindigkeitsmessungen vornehmen, wobei es krankheitsbedingt im Jahr 2022 zu insgesamt 432 Fehltagen gekommen ist. Ferner sind zwei Kolleg*innen in der Auswertung eingesetzt, von denen eine bis Mitte Mai 2022 Corona bedingt noch im Amt 53 ausgeholfen hat.

Die stationäre Geschwindigkeitsmessung wird von zwei Mitarbeitern betrieben, die sowohl die Kameras in den stationären Anlagen wechseln/tauschen und auch in der Auswertung tätig sind.