Betreff
Gewährung eines Zuschusses aus der Kreisschulbaukasse an den Landkreis Cloppenburg für die Erweiterung der BBS Scheefenkamp (Anbau Trakt C und Bau eines Carports) (Az.: 535)
Vorlage
V-SCHUL/23/229
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Dem Landkreis Cloppenburg wird für die Erweiterung der BBS Scheefenkamp (Anbau Trakt C und Bau eines Carports)  ein Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von bis zu 914.550,00 EUR gewährt.

 


Sachverhalt:

Die Schulträger erhalten aus der Kreisschulbaukasse Zuschüsse für schulisch

notwendige Baumaßnahmen inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung sowie für die Erstellung der Außenanlagen.

 

Die Zuschüsse betragen im Primarbereich ein Drittel und in den Sekundarbereichen I und II die Hälfte der als schulisch notwendig anerkannten Maßnahmekosten.

 

Der Landkreis Cloppenburg beantragt mit Schreiben vom 06.05.2022 (siehe Anlage) einen anteiligen Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse für die Erweiterung der BBS Scheefenkamp (Anbau Trakt C und Bau eines Carports).

Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich laut Antrag auf ca. 1.915.041,62 EUR.

 

Im Zuge der beschlossenen Erweiterung der BBS Scheefenkamp (V-SCHUL/21/191) sind aufgrund des anerkannten Raumbedarfs fünf allgemeine Unterrichtsräume (AUR), ein Pflege-, ein Sanitäts- und ein Laderaum (E-Rollstuhl) sowie ein Carport für den schulischen Bedarf erforderlich.

 

Der vorzeitige Maßnahmebeginn wurde genehmigt.

 

Die eingereichten Planungsunterlagen nebst Kostenschätzung wurden von der Hochbauabteilung des Landkreises Cloppenburg hinsichtlich der Höhe der bezuschussungsfähigen Kosten geprüft.

 

Insgesamt belaufen sich die zuwendungsfähigen Kosten nach Prüfung der Hochbauabteilung auf 1.829.100,00 EUR.

 

Somit ergibt sich ein Zuschuss an den Landkreis Cloppenburg in Höhe von bis zu 914.550,00 EUR (1/2 der zuwendungsfähigen Kosten).

 

Die Differenz der zuwendungsfähigen Kosten zu den angegebenen Gesamtkosten ergibt sich daraus, dass ausschließlich die Neubaukosten des Anbaus sowie die dazu erforderlichen Umbaumaßnahmen im Bestandsgebäude (wie u.a. Durchbrüche zum Anbau) und die Brandschutzmaßnahmen im Anbau als förderfähig anerkannt wurden. Hinzu kommt, dass die zuwendungsfähigen Kosten unter Berücksichtigung der geltenden BKI-Werte errechnet worden sind.

 


Finanzierung:

Im Haushalt der Kreisschulbaukasse 2023 sind Mittel für Schulbaumaßnahmen veranschlagt.

 

PSP-Element (Produkt): 2440000000/781200

Sachkonto: 204040

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag des Landkreises Cloppenburg vom 06.05.2022