Beschlussvorschlag:
Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung
empfohlen:
Dem Landkreis Cloppenburg wird den Anbau des
musischen Traktes im Rahmen der Erweiterung des Copernicus-Gymnasiums in
Löningen ein Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von bis zu 232.200,00
EUR gewährt.
Sachverhalt:
Die Schulträger
erhalten aus der Kreisschulbaukasse Zuschüsse für schulisch
notwendige Baumaßnahmen
inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung sowie für die Erstellung der
Außenanlagen.
Die Zuschüsse
betragen im Primarbereich ein Drittel und in den Sekundarbereichen I und II die
Hälfte der als schulisch notwendig anerkannten Maßnahmekosten.
Der Landkreis
Cloppenburg beantragt mit Schreiben vom 15.02.2022 (siehe Anlage) einen anteiligen Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse
für den Anbau des musischen Traktes im Rahmen der Erweiterung des
Copernicus-Gymnasiums in Löningen.
Die Gesamtkosten
für die Maßnahme belaufen sich laut Antrag auf ca. 906.300,00 EUR.
Im Zuge der beschlossenen Erweiterung des Copernicus-Gymnasiums in
Löningen (V-SCHUL/17/109) sind aufgrund der Bündelung aller Musikunterrichte
(regulärer Musikunterricht und Instrumentalgruppen) geänderte Anforderungen im
musischen Bereich an die Raumplanung gestellt worden. Hier ist es erforderlich,
schallintensiv genutzte Musikräume an dem bestehenden Standort des Musiktraktes
mithilfe eines Anbaus zusammenzuführen, da bisher auch im „Pilzgebäude“
akustisch störende Instrumentalgruppen zwischen allgemeinen Unterrichtsräumen
unterrichtet wurden.
Der vorzeitige
Maßnahmebeginn wurde genehmigt.
Die eingereichten
Planungsunterlagen nebst Kostenschätzung wurden von der Hochbauabteilung des
Landkreises Cloppenburg hinsichtlich der Höhe der bezuschussungsfähigen Kosten
geprüft.
Insgesamt belaufen
sich die zuwendungsfähigen Kosten nach Prüfung der Hochbauabteilung auf
464.400,00 EUR.
Somit ergibt sich ein Zuschuss an den Landkreis Cloppenburg in Höhe von
bis zu 232.200,00 EUR (1/2 der zuwendungsfähigen Kosten).
Die Differenz der zuwendungsfähigen Kosten zu den angegebenen
Gesamtkosten ergibt sich daraus, dass ausschließlich die reine Neubaufläche des
Anbaus als förderfähig anerkannt werden konnte und die zuwendungsfähigen Kosten
unter Berücksichtigung der geltenden BKI-Werte errechnet worden sind.
Finanzierung:
Im Haushalt der Kreisschulbaukasse 2023 sind Mittel für
Schulbaumaßnahmen veranschlagt.
PSP-Element (Produkt): 2440000000/781200
Sachkonto: 204040
Anlagenverzeichnis:
Antrag des Landkreises Cloppenburg vom 15.02.2022