Betreff
Gewährung eines Zuschusses aus der Kreisschulbaukasse an den Landkreis Cloppenburg für den Anbau des musischen Traktes im Rahmen der Erweiterung des Copernicus-Gymnasiums in Löningen (Az.: 532)
Vorlage
V-SCHUL/23/228
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Dem Landkreis Cloppenburg wird den Anbau des musischen Traktes im Rahmen der Erweiterung des Copernicus-Gymnasiums in Löningen ein Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von bis zu 232.200,00 EUR gewährt.


Sachverhalt:

Die Schulträger erhalten aus der Kreisschulbaukasse Zuschüsse für schulisch

notwendige Baumaßnahmen inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung sowie für die Erstellung der Außenanlagen.

 

Die Zuschüsse betragen im Primarbereich ein Drittel und in den Sekundarbereichen I und II die Hälfte der als schulisch notwendig anerkannten Maßnahmekosten.

 

Der Landkreis Cloppenburg beantragt mit Schreiben vom 15.02.2022 (siehe Anlage) einen anteiligen Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse für den Anbau des musischen Traktes im Rahmen der Erweiterung des Copernicus-Gymnasiums in Löningen.

Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich laut Antrag auf ca. 906.300,00 EUR.

 

Im Zuge der beschlossenen Erweiterung des Copernicus-Gymnasiums in Löningen (V-SCHUL/17/109) sind aufgrund der Bündelung aller Musikunterrichte (regulärer Musikunterricht und Instrumentalgruppen) geänderte Anforderungen im musischen Bereich an die Raumplanung gestellt worden. Hier ist es erforderlich, schallintensiv genutzte Musikräume an dem bestehenden Standort des Musiktraktes mithilfe eines Anbaus zusammenzuführen, da bisher auch im „Pilzgebäude“ akustisch störende Instrumentalgruppen zwischen allgemeinen Unterrichtsräumen unterrichtet wurden.

 

Der vorzeitige Maßnahmebeginn wurde genehmigt.

 

Die eingereichten Planungsunterlagen nebst Kostenschätzung wurden von der Hochbauabteilung des Landkreises Cloppenburg hinsichtlich der Höhe der bezuschussungsfähigen Kosten geprüft.

 

Insgesamt belaufen sich die zuwendungsfähigen Kosten nach Prüfung der Hochbauabteilung auf 464.400,00 EUR.

 

Somit ergibt sich ein Zuschuss an den Landkreis Cloppenburg in Höhe von bis zu 232.200,00 EUR (1/2 der zuwendungsfähigen Kosten).

 

Die Differenz der zuwendungsfähigen Kosten zu den angegebenen Gesamtkosten ergibt sich daraus, dass ausschließlich die reine Neubaufläche des Anbaus als förderfähig anerkannt werden konnte und die zuwendungsfähigen Kosten unter Berücksichtigung der geltenden BKI-Werte errechnet worden sind.

 


Finanzierung:

Im Haushalt der Kreisschulbaukasse 2023 sind Mittel für Schulbaumaßnahmen veranschlagt.

 

PSP-Element (Produkt): 2440000000/781200

Sachkonto: 204040


Anlagenverzeichnis:

Antrag des Landkreises Cloppenburg vom 15.02.2022