Betreff
Gewährung eines Zuschusses aus der Kreisschulbaukasse an den Landkreis Cloppenburg für die Neuerrichtung von Nebengebäuden an der Elisabethschule Friesoythe (Az.: 530)
Vorlage
V-SCHUL/23/226
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Dem Landkreis Cloppenburg wird für die Neuerrichtung von Nebengebäuden an der Elisabethschule Friesoythe ein Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von bis zu 87.050,00 EUR gewährt.

 


Sachverhalt:

Die Schulträger erhalten aus der Kreisschulbaukasse Zuschüsse für schulisch

notwendige Baumaßnahmen inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung sowie für die Erstellung der Außenanlagen.

 

Die Zuschüsse betragen im Primarbereich ein Drittel und in den Sekundarbereichen I und II die Hälfte der als schulisch notwendig anerkannten Maßnahmekosten.

 

Der Landkreis Cloppenburg beantragt mit Schreiben vom 08.07.2021 (siehe Anlage) einen anteiligen Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse für die Neuerrichtung von Nebengebäuden an der Elisabethschule Friesoythe. 

Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich laut Antrag auf ca. 514.200,00 EUR.

 

Im Zuge der beschlossenen Erweiterung der Elisabethschule (V-SCHUL/17/108) und der Gestaltung der Außenanlagen wurde ein Entwurf für die Strukturierung des Außenbereiches erarbeitet. Der Außenbereich soll demnach in fünf wesentliche Teile unterteilt werden:

 

1. Hol- und Bringzone

2. Schulgarten mit Anlieferung für die Ausgabeküche

3. Spiel- und Sportfläche

4. Innenhof als Treffpunkt mit Sitzmöglichkeiten

5. Schulhof 2. Bauabschnitt (inklusive grünes Klassenzimmer, weiteren Bewegungsmöglichkeiten, Spielgeräten und Garage)

 

In den unterschiedlichen Bereichen ist die Errichtung folgender Nebengebäude vorgesehen: eine Garage, eine Spielzeugausleihe, ein Müllraum mit Geräteraum und ein Gewächshaus als Arbeits- und Pflanzbereich. Die konkrete Zuordnung der Nebengebäude zu den jeweiligen Außenbereichen ist dem anliegenden Antrag zu entnehmen.

 

Die Maßnahme wurde als förderfähig anerkannt, da die Nebengebäude hinsichtlich ihrer Nutzung und ihres Zwecks für den schulalltäglichen Betrieb erforderlich sind.

 

Der vorzeitige Maßnahmebeginn wurde genehmigt.

 

Die eingereichten Planungsunterlagen nebst Kostenschätzung wurden von der Hochbauabteilung des Landkreises Cloppenburg hinsichtlich der Höhe der bezuschussungsfähigen Kosten geprüft.

 

Insgesamt belaufen sich die zuwendungsfähigen Kosten nach Prüfung der Hochbauabteilung auf 174.100,00 EUR.

 

Somit ergibt sich ein Zuschuss an den Landkreis Cloppenburg in Höhe von bis zu 87.050,00 EUR (1/2 der zuwendungsfähigen Kosten).

 

Die Differenz der zuwendungsfähigen Kosten zu den angegebenen Gesamtkosten ergibt sich daraus, dass die zuwendungsfähigen Kosten unter Berücksichtigung der geltenden BKI-Werte errechnet worden sind.

 


Finanzierung:

Im Haushalt der Kreisschulbaukasse 2023 sind Mittel für Schulbaumaßnahmen veranschlagt.

 

PSP-Element (Produkt): 2440000000/781200

Sachkonto: 204040

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag des Landkreises Cloppenburg vom 08.07.2021