Betreff
Antrag der BBS Technik Cloppenburg auf Sachkostenausstattung/Hier: Abschluss eines Leihvertrages für ein Hybrid-Fahrzeug der BMW Group unter Beachtung der Sponsoring-Regelungen des Landkreises Cloppenburg
Vorlage
V-SCHUL/23/225
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Landkreis Cloppenburg stimmt dem Antrag der BBS Technik Cloppenburg zu, sich auf die Anschaffung eines Schulungsfahrzeuges der BMW Group zu bewerben.

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 08.02.2023 beantragt die BBS Technik Cloppenburg beim Landkreis Cloppenburg als zuständigen Schulträger die Zustimmung, sich auf die Überlassung eines Schulungsfahrzeuges der BMW Group bewerben zu dürfen. Der Antrag ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Laut Antrag hat die BMW Group der Schule angeboten, ein Hybrid-Fahrzeug als Schulungsfahrzeug (sogenanntes Vorserien-Fahrzeug ohne Straßenzulassung im Wert von ca. 25.000,00 EUR bis 80.000,00 EUR – abhängig von dem Modell) zu erhalten. Die Zuteilung durch die BMW Group erfolgt im Zuge eines Bewerbungs- und Antragsverfahrens durch die Schule.

 

Grundsätzlich ist der Landkreis Cloppenburg als zuständiger Schulträger nach § 113 NSchG für die sachliche Ausstattung der BBS Technik zuständig. Zu den Sachkosten gehören auch Lehr- und Ausbildungsmittel, wie beispielsweise ein Schulungsfahrzeug.

 

Für den Schulträger würden bei einem etwaigen Zuschlag entsprechende Anschaffungskosten in Höhe von max. 80.000,00 EUR entstehen. Einmalig sind jedoch vom Landkreis Cloppenburg bei Bewilligung die Kosten für eine Schulung und Einweisung für das Lehrpersonal sowie für die Bereitstellung von Herstellerzugängen zur Diagnoseerhebung und für Reparaturleitfäden in Höhe von ca. 2.000,00 EUR zu übernehmen.

 

Die Überlassung des Schulungsfahrzeuges erfolgt auf der Grundlage eines Leihvertrages ohne Eigentumsübergang für die Dauer von ca. 10 Jahren.

 

Der Abschluss eines Leihvertrages eines Automobilherstellers in oben genannter Form ist beim Landkreis Cloppenburg bisher einmalig und erfolgt nach den geltenden Sponsoring-Regelungen des Landkreises Cloppenburg vom 01.06.2010.

Nach Ziffer 3 der Sponsoring-Regelungen des Landkreises Cloppenburg entscheidet der Kreistag über die Annahme oder Vermittlungen von Zuwendungen mit einem Wert von über 2.000,00 EUR.

 

Im vorliegenden Fall wird diese Wertgrenze durch die kostenfreie Überlassung eines Schulungsfahrzeuges im Wert von bis zu max. 80.000,00 EUR durch die BMW Group wesentlich überschritten.

 

Bei der BMW Group handelt es sich um einen anerkannten etablierten Automobilhersteller. Daher besteht durch die Bereitstellung eines Vorserienfahrzeuges durch die BMW Group die einmalige Gelegenheit für Schülerinnen und Schüler an modernster Technik ausgebildet zu werden. Die Attraktivität der Schule und der Ausbildungsumfang werden durch die Annahme eines etwaigen Leihvertrages deutlich gesteigert.

 

Durch die kostenfreie Bereitstellung eines Schulungsfahrzeuges erhält die BMW Group einen besonderen Zugang zur Schule und zu den Schülerinnen und Schülern, wobei ein ausschließliches firmenbezogenes Sponsoring nicht unterstellt werden kann. Etwaige Marketingzwecke treten hier in den Hintergrund, da hier die Ausbildung an einem Vorserienfahrzeug überwiegt. Des Weiteren sind an der BBS Technik in der Vergangenheit auch Ausbildungsfahrzeuge anderer Hersteller (z.B. VW oder Mercedes) angeschafft worden.

 


Finanzierung:

PSP-Element: P1.231000.020

Sachkonto: 425140

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag der BBS Technik vom 08.02.2023