Betreff
Antrag des SV Strücklingen e.V. auf Gewährung eines Zuschusses nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Umstellung der Flutlichtanlage auf LED Technik
Vorlage
V-KUL/23/270
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der SV Strücklingen e.V. erhält nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Umstellung der Flutlichtanlage auf LED Technik unter der Voraussetzung einer entsprechenden Bezuschussung durch die Gemeinde Saterland einen Zuschuss in Höhe von bis zu 7.671,14 EUR.

 


Sachverhalt:

Der SV Strücklingen e.V. beantragt mit Schreiben vom 09.11.2022 einen Zuschuss für die Umstellung der Flutlichtanlage auf LED Technik. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Die Gesamtkosten betragen laut der spezifizierten Kostenzusammenstellung des Vereins insgesamt 38.355,70 EUR.

 

Die förderfähigen Kosten belaufen sich ebenfalls auf 38.355,70 EUR.

 

Der SV Strücklingen e.V. hat parallel einen Förderantrag bei der Gemeinde Saterland gestellt. Entsprechend dem Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 14.12.2022 gewährt die Gemeinde Saterland dem SV Strücklingen e.V. einen Zuschuss in Höhe von max. 25 % der Gesamtkosten, höchstens jedoch 9.588,93 EUR.

Der Kreissportbund wurde beteiligt und bestätigt die Notwendigkeit der Maßnahme.

 

Nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg kann eine Zuwendung in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten, also in Höhe von bis zu 7.671,14 EUR gewährt werden.

 

Nach Beendigung der Baumaßnahme hat der Verein einen Verwendungsnachweis, in dem die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel darzustellen ist, sowie den Zuwendungsbescheid der jeweiligen Sitzgemeinde vorzulegen.

 


Finanzierung:

Im Haushalt 2023 sind Mittel für Sportfördermaßnahmen veranschlagt.

 

PSP-Element (Produkt) P1.421 000

Sachkonto: 431810

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag des SV Strücklingen e.V. vom 09.11.2022