Beschlussvorschlag:
Dem Kreisausschuss
wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Essener
Tennisverein e.V. erhält nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises
Cloppenburg für die energetische Sanierung der Tennishallenbeleuchtung unter
der Voraussetzung einer entsprechenden Bezuschussung durch die Gemeinde Essen
einen Zuschuss in Höhe von bis zu 6.255,00 EUR.
Sachverhalt:
Der Essener Tennisvereins e.V. beantragt mit Schreiben vom 26.10.2022 einen Zuschuss für die die energetische Sanierung der Tennishallenbeleuchtung. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Die Gesamtkosten betragen laut der spezifizierten Kostenzusammenstellung des Vereins insgesamt 31.275,00 EUR.
Die förderfähigen Kosten belaufen sich ebenfalls auf 31.275,00 EUR.
Der Essener Tennisverein e.V. hat parallel einen Förderantrag bei der Gemeinde Essen gestellt. Entsprechend dem Beschluss des Ausschusses Schule, Jugend und Kultur vom 07.11.2022 gewährt die Gemeinde Essen dem Essener Tennisverein e.V. einen Zuschuss in Höhe von bis zu 9.382,00 EUR (30 % der förderfähigen Kosten).
Der Kreissportbund wurde beteiligt und bestätigt die Notwendigkeit der Maßnahme.
Der Essener Tennisverein e.V. erhält ebenfalls einen Zuschuss in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten durch den Projektträger „Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH“.
Nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg kann eine Zuwendung in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten, also in Höhe von bis zu 6.255,00 EUR gewährt werden.
Nach Beendigung der Baumaßnahme hat der Verein einen Verwendungsnachweis, in dem die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel darzustellen ist, sowie den Zuwendungsbescheid der jeweiligen Sitzgemeinde vorzulegen.
Finanzierung:
Im Haushalt 2023 sind Mittel für Sportfördermaßnahmen veranschlagt.
PSP-Element (Produkt) P1.421 000
Sachkonto: 431810
Anlagenverzeichnis:
Antrag des Essener Tennisvereins e.V. vom 26.10.2022