Beschlussvorschlag:
Dem Kreisausschuss
wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der TVC Cloppenburg
von 1892 e.V. erhält nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises
Cloppenburg für den Bau einer Beachvolleyballanlage unter der Voraussetzung
einer entsprechenden Bezuschussung durch die Stadt Cloppenburg einen Zuschuss
in Höhe von bis zu 17.880,00 EUR.
Sachverhalt:
Der TVC Cloppenburg von 1892 e.V. beantragt mit Schreiben vom 06.02.2023 einen Zuschuss für den Bau einer Beachvolleyballanlage. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Die Gesamtkosten betragen laut der spezifizierten Kostenzusammenstellung des Vereins insgesamt 89.400,00 EUR.
Die förderfähigen Kosten belaufen sich ebenfalls auf 89.400,00 EUR.
Der TVC Cloppenburg von 1892 e.V. hat parallel einen Förderantrag bei der Stadt Cloppenburg gestellt. Entsprechend dem Ratsbeschluss vom 14.03.2022 gewährt die Stadt Cloppenburg dem TVC Cloppenburg von 1892 e.V. einen Zuschuss in Höhe von max. 35 % der Gesamtkosten, höchstens jedoch 31.290,00 EUR.
Der Kreissportbund wurde beteiligt und bestätigt die Notwendigkeit der Maßnahme.
Nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg kann eine Zuwendung in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten, also in Höhe von bis zu 17.880,00 EUR gewährt werden.
Nach Beendigung der Baumaßnahme hat der Verein einen Verwendungsnachweis, in dem die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel darzustellen ist, sowie den Zuwendungsbescheid der jeweiligen Sitzgemeinde vorzulegen.
Finanzierung:
Im Haushalt 2023 sind Mittel für Sportfördermaßnahmen veranschlagt.
PSP-Element (Produkt) P1.421 000
Sachkonto: 431810
Anlagenverzeichnis:
Antrag des TVC Cloppenburg von 1892 e.V. vom 06.02.2023