Beschlussvorschlag:
Dem Kreisausschuss
wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Antrag des
Wassersportvereins Elisabethfehn e.V. auf Gewährung eines Zuschusses nach der
Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für den Neubau einer
Bootshalle wird abgelehnt.
Sachverhalt:
Der Wassersportverein Elisabethfehn e.V. beantragt mit Schreiben vom 09.08.2022 einen Zuschuss für den Neubau einer Bootshalle. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Die Gesamtkosten betragen laut der spezifizierten Kostenzusammenstellung des Vereins insgesamt 582.000,00 EUR. Beim Landkreis Cloppenburg wird ein Förderbetrag in Höhe von 100.000,00 EUR (=maximal förderfähiger Betrag) beantragt.
Im Ergebnis der Prüfung zur Förderfähigkeit der o.g. Maßnahme wurde festgestellt, dass eine Förderung nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg nicht möglich ist, da die zu errichtende Halle zur Unterstellung von im Privateigentum von Vereinsmitgliedern befindlichen Booten genutzt wird und somit keine Vereinsnutzung darstellt. Der Antragssteller hat die Fördervoraussetzungen laut Ziffer 2 der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg nicht erbracht.
Der Wassersportverein Elisabethfehn e.V. hat parallel einen Förderantrag bei der Gemeinde Barßel sowie auch beim Landessportbund gestellt. Sowohl die Gemeinde Barßel als auch der Landessportbund sehen die dortigen Fördervoraussetzungen als nicht gegeben an.
Finanzierung:
Im Haushalt 2023 sind Mittel für Sportfördermaßnahmen veranschlagt.
PSP-Element (Produkt) P1.421 000
Sachkonto: 431810
Anlagenverzeichnis:
Antrag des Wassersportvereins Elisabethfehn e.V. vom 09.08.2022