Beschlussvorschlag:
Der
Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag, das in der Tabelle dargestellte
Maßnahmenpaket zur Förderung zu beschließen und die Richtlinie entsprechend
anzupassen. Alle detaillierten Änderungen sind der Anlage zu entnehmen.
Sachverhalt:
Seit dem 01.06.2019 vergibt der Landkreis Cloppenburg
jährlich bis zu fünf Stipendien an Studierende der Humanmedizin. Grundlage
hierfür bildet der einstimmige Beschluss des Kreistages vom 17.01.2019.
Erfreulich ist, dass sich bereits einige Personen für
ein Stipendium entschlossen haben. Aktuell befinden sich 12 Stipendiaten*innen
in Förderung. Fünf davon können sich vorstellen in der Kinder- und
Jugendmedizin tätig zu werden.
Die Niederlassungsförderung des Landkreises nahmen
bislang fünf Mediziner*innen in Anspruch.
Im
Jahr 2022 ist die Richtlinie ausgelaufen, so dass nun erneut politisch
diskutiert werden muss, ob die Richtlinie weiterhin Bestand haben soll.
Während
der Laufzeit der Richtlinie gab es zwei wesentliche Veränderungen:
1.
Die Richtlinie
wurde auf weitere Facharztgebiete ausgeweitet.
2.
Ein geringerer
Stipendiensatz wurde für BAföG Empfänger*innen eingerichtet.
Es
wurden in der aktuellen Richtlinie ein paar Änderungen vorgenommen. Zur
besseren Verdeutlichung können Sie der unten stehenden Tabelle das aktuelle
Maßnahmenpaket entnehmen. Die heute zu beschließenden Änderungsvorschläge sind
in der Tabelle rot hinterlegt:
Art
der Förderung |
Umfang
der Förderung |
Förderungen innerhalb des Studiums |
|
5 jährliche Stipendien
für das Studium (Wahlmöglichkeit der Beträge) |
500 EUR pro Monat (max. 75 Monate) 5 Jahre Bindung an den Landkreis Cloppenburg |
300 EUR pro Monat (max. 75 Monate) 3 Jahre Bindung an den Landkreis
Cloppenburg |
|
Vorrangig Allgemeinmedizin – Anpassung auch auf weitere
Facharztbereiche, sofern in Planungen der Kassenärztlichen Vereinigung
berücksichtigt (Einzelfallentscheid). |
|
5 jährliche Famulaturen/ Blockpraktika (Allgemeinmedizin) |
500 EUR pro Monat |
2 jährliche Förderungen des Praktischen
Jahres (Wahltertiär Allgemeinmedizin als
Auflage) |
500 EUR pro Monat (max. 12 Monate) |
5 jährliche „MEDI-Starter Pakete“ |
Sie erhalten Sachmittel (siehe Anlage) |
Nur
für Studierende der E.M.S.-Oldenburg und der Universität Groningen |
|
Fahrtkostenerstattung Praktikum |
einmalig 100 EUR |
Übernachtungszuschlag für Praktika |
30 EUR pro Tag |
|
|
|
|
Niederlassungsförderungen |
|
Förderung der Niederlassung Facharzt Allgemeinmedizin -
Jährlich bis zu 2 Praxisniederlassungen -
Jährlich bis zu 2 Zweigpraxen |
einmalig 15.000 EUR (Regelfall) |
einmalig 10.000 EUR (Zweigpraxis) |
|
einmalig 30.000 EUR (akut Gebiete) |
|
Seit 2021 ist es im Einzelfall möglich
diese Richtlinie mit der KMU-Förderung (Wirtschaftsförderung des Landkreises
Cloppenburg) zu kombinieren. In begründeten
Einzelfällen ist es der Verwaltung des Landkreises Cloppenburg möglich, über
die jährlich bis zu zwei Praxisniederlassungsförderungen hinaus zu fördern.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine erhöhte Förderquote. |
Finanzierung:
./.
Anlagenverzeichnis:
Richtlinie zum Maßnahmenpaket „Förderungen zur
Sicherstellung der hausärztlichen Grundversorgung“ in der derzeit aktuellen
Fassung (Änderungen sind rot hinterlegt)