Betreff
Verlängerung der Richtlinie zum Maßnahmenpaket „Förderungen zur Sicherstellung der hausärztlichen Grundversorgung“
Vorlage
V-SOZ/23/163
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag, das in der Tabelle dargestellte Maßnahmenpaket zur Förderung zu beschließen und die Richtlinie entsprechend anzupassen. Alle detaillierten Änderungen sind der Anlage zu entnehmen.

 


Sachverhalt:

 

 

Seit dem 01.06.2019 vergibt der Landkreis Cloppenburg jährlich bis zu fünf Stipendien an Studierende der Humanmedizin. Grundlage hierfür bildet der einstimmige Beschluss des Kreistages vom 17.01.2019.

Erfreulich ist, dass sich bereits einige Personen für ein Stipendium entschlossen haben. Aktuell befinden sich 12 Stipendiaten*innen in Förderung. Fünf davon können sich vorstellen in der Kinder- und Jugendmedizin tätig zu werden.

Die Niederlassungsförderung des Landkreises nahmen bislang fünf Mediziner*innen in Anspruch.

 

Im Jahr 2022 ist die Richtlinie ausgelaufen, so dass nun erneut politisch diskutiert werden muss, ob die Richtlinie weiterhin Bestand haben soll.

 

Während der Laufzeit der Richtlinie gab es zwei wesentliche Veränderungen:

 

1.      Die Richtlinie wurde auf weitere Facharztgebiete ausgeweitet.

 

2.      Ein geringerer Stipendiensatz wurde für BAföG Empfänger*innen eingerichtet.

 

Es wurden in der aktuellen Richtlinie ein paar Änderungen vorgenommen. Zur besseren Verdeutlichung können Sie der unten stehenden Tabelle das aktuelle Maßnahmenpaket entnehmen. Die heute zu beschließenden Änderungsvorschläge sind in der Tabelle rot hinterlegt:

 

Art der Förderung

Umfang der Förderung

Förderungen innerhalb des Studiums

5 jährliche Stipendien für das Studium

(Wahlmöglichkeit der Beträge)

500 EUR pro Monat (max. 75 Monate)

5 Jahre Bindung an den Landkreis Cloppenburg

300 EUR pro Monat (max. 75 Monate)

3 Jahre Bindung an den Landkreis Cloppenburg

Vorrangig Allgemeinmedizin – Anpassung auch auf weitere Facharztbereiche, sofern in Planungen der Kassenärztlichen Vereinigung berücksichtigt (Einzelfallentscheid).

5 jährliche Famulaturen/ Blockpraktika

(Allgemeinmedizin)

500 EUR pro Monat

2 jährliche Förderungen des Praktischen Jahres

(Wahltertiär Allgemeinmedizin als Auflage)

500 EUR pro Monat (max. 12 Monate)

5 jährliche „MEDI-Starter Pakete“

Sie erhalten Sachmittel

(siehe Anlage)

Nur für Studierende der E.M.S.-Oldenburg und der Universität Groningen
(siehe Anlage)

Fahrtkostenerstattung Praktikum

einmalig 100 EUR

Übernachtungszuschlag für Praktika

30 EUR pro Tag

Einmalig freie Eintritte in

·         Museumsdorf

·         Kino

·         Schwimmbad

 

Niederlassungsförderungen

Förderung der Niederlassung Facharzt Allgemeinmedizin

-       Jährlich bis zu 2 Praxisniederlassungen

-       Jährlich bis zu 2 Zweigpraxen

einmalig 15.000 EUR (Regelfall)

einmalig 10.000 EUR (Zweigpraxis)

einmalig 30.000 EUR (akut Gebiete)

Seit 2021 ist es im Einzelfall möglich diese Richtlinie mit der KMU-Förderung (Wirtschaftsförderung des Landkreises Cloppenburg) zu kombinieren. In begründeten Einzelfällen ist es der Verwaltung des Landkreises Cloppenburg möglich, über die jährlich bis zu zwei Praxisniederlassungsförderungen hinaus zu fördern. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine erhöhte Förderquote.

 

 


Finanzierung:

./.


Anlagenverzeichnis:

Richtlinie zum Maßnahmenpaket „Förderungen zur Sicherstellung der hausärztlichen Grundversorgung“ in der derzeit aktuellen Fassung (Änderungen sind rot hinterlegt)