Sachverhalt:
Zum Stand der Planungen wird in
der Sitzung berichtet.
Die
BGE hat in einem Dokument zur Zeitplanung vom 16.12.2022 veröffentlicht, dass
das Verfahren der Endlagersuche deutlich länger dauern wird, als ursprünglich
geplant. Mit einer Inbetriebnahme bis 2031 sei nicht zu rechnen. Man hatte für
die Terminierung noch keine Planungsgrundlage und wollte einen zügigen Start
des Verfahrens ermöglichen.
Am
13.01.2023 hat eine öffentliche Diskussionsveranstaltung des Bundesamtes für
die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur weiteren Zeitplanung des
Prozesses mit knapp 300 Teilnehmern stattgefunden.
Der
Vorschlag der BGE enthält einen Zeitplan für die Phase 1 und Szenarien für die
Phasen 2 und 3 und dient als Grundlage der Diskussion.
Die
BGE gibt nunmehr ein Zeitfenster zwischen den 2040er und 2060er Jahren für den
Abschluss des Verfahrens an. Dabei wird auch deutlich, dass die Zeit für die
Suche eines Endlagers auch ein zentraler Sicherheitsfaktor für die
Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle darstellt.
Die
Veröffentlichung des Vorschlages der Standortregionen ist nach dem Zeitplan der
BGE für 2027 geplant. Bis dahin erfolgt ein nach Schätzung des BASE ca. 5-6
Jahre andauernder Beteiligungsprozess bis zur Festlegung der Standortregionen.
Der wesentliche Zeitbedarf wird in der Durchführung der repräsentativen
vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gesehen. Es sei geplant, Standortregionen
aller Gesteinsarten zu untersuchen.
Für
die weitere Abarbeitung der Phasen 2 und 3 gibt es noch keine belastbare
Zeitplanung aufgrund hoher Unsicherheiten. In der Phase 2 ist die zu erwartende
Zeitdauer abhängig von der Anzahl der zu erkundenden Standortregionen. Hier
wird ein Zeitbedarf zwischen 9 und 13 Jahren geschätzt.
Es
wird davon ausgegangen, dass maximal zwei Standortvorschläge näher in der Phase
3 untersucht werden können. Sofern eine Erkundung mittels Bergwerk erforderlich
ist, wird ein Zeitbedarf von 13-23 Jahren für diesen Schritt gesehen. Eine
Erkundung mittels Bohrung wäre deutlich schneller machbar.
Bis
2027 wird die BGE auch weiterhin Zwischenstände zum Stand der Arbeiten und ggf.
auch zwischenzeitliche weitere Eingrenzungen der Gebiete geben.
Ein
Arbeitsstand zur Methodik der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien war im
Herbst 2022 angekündigt. Dazu gibt es bisher keine weiteren Informationen.
Finanzierung:
P1.511000
Anlagenverzeichnis:
Rahmenterminplan der BGE bis zum Abschluss der Phase I (Festlegung der Standortregionen) vom 19.12.2022