Betreff
Endlagersuche
Vorlage
V-PLA/23/367
Art
Sitzungsvorlage

 

 


Sachverhalt:

Zum Stand der Planungen wird in der Sitzung berichtet.

 

Die BGE hat in einem Dokument zur Zeitplanung vom 16.12.2022 veröffentlicht, dass das Verfahren der Endlagersuche deutlich länger dauern wird, als ursprünglich geplant. Mit einer Inbetriebnahme bis 2031 sei nicht zu rechnen. Man hatte für die Terminierung noch keine Planungsgrundlage und wollte einen zügigen Start des Verfahrens ermöglichen.

 

Am 13.01.2023 hat eine öffentliche Diskussionsveranstaltung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur weiteren Zeitplanung des Prozesses mit knapp 300 Teilnehmern stattgefunden.

Der Vorschlag der BGE enthält einen Zeitplan für die Phase 1 und Szenarien für die Phasen 2 und 3 und dient als Grundlage der Diskussion.

Die BGE gibt nunmehr ein Zeitfenster zwischen den 2040er und 2060er Jahren für den Abschluss des Verfahrens an. Dabei wird auch deutlich, dass die Zeit für die Suche eines Endlagers auch ein zentraler Sicherheitsfaktor für die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle darstellt.

 

Die Veröffentlichung des Vorschlages der Standortregionen ist nach dem Zeitplan der BGE für 2027 geplant. Bis dahin erfolgt ein nach Schätzung des BASE ca. 5-6 Jahre andauernder Beteiligungsprozess bis zur Festlegung der Standortregionen. Der wesentliche Zeitbedarf wird in der Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gesehen. Es sei geplant, Standortregionen aller Gesteinsarten zu untersuchen.

 

Für die weitere Abarbeitung der Phasen 2 und 3 gibt es noch keine belastbare Zeitplanung aufgrund hoher Unsicherheiten. In der Phase 2 ist die zu erwartende Zeitdauer abhängig von der Anzahl der zu erkundenden Standortregionen. Hier wird ein Zeitbedarf zwischen 9 und 13 Jahren geschätzt.

Es wird davon ausgegangen, dass maximal zwei Standortvorschläge näher in der Phase 3 untersucht werden können. Sofern eine Erkundung mittels Bergwerk erforderlich ist, wird ein Zeitbedarf von 13-23 Jahren für diesen Schritt gesehen. Eine Erkundung mittels Bohrung wäre deutlich schneller machbar.

 

Bis 2027 wird die BGE auch weiterhin Zwischenstände zum Stand der Arbeiten und ggf. auch zwischenzeitliche weitere Eingrenzungen der Gebiete geben.

 

Ein Arbeitsstand zur Methodik der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien war im Herbst 2022 angekündigt. Dazu gibt es bisher keine weiteren Informationen.

 

 


Finanzierung:

P1.511000

 


Anlagenverzeichnis:

Rahmenterminplan der BGE bis zum Abschluss der Phase I (Festlegung der Standortregionen) vom 19.12.2022