Betreff
Förderung von Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten – Bildungszentrum der Kreishandwerkerschaft Cloppenburg
Vorlage
V-PLA/23/363
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Cloppenburg bewilligt der Kreishandwerkerschaft Cloppenburg, vorbehaltlich der beantragten finanziellen Zuwendungen von Bund und Land, eine finanzielle Zuwendung zur Ausstattung des Bildungszentrums Handwerk in Höhe von max. 19.639,00 €.

 


Sachverhalt:

 

Die Kreishandwerkerschaft Cloppenburg hat mit Schreiben vom 17.01.2023 einen Antrag auf Gewährung einer finanziellen Zuwendung des Landkreises Cloppenburg zum Ausbau des Bildungszentrums Handwerk gestellt.

 

Mit Grundsatzbeschluss vom 17.01.2019 hat der Kreistag folgendes beschlossen:

 

„Künftig wird der Kreishandwerkerschaft Cloppenburg als Träger des Berufsbildungszentrums Handwerk auf Antrag ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Deckung von bis zu 2/3 des Finanzierungsfehlbedarfs (Defizits) der vom Bund und/oder Land im Rahmen der Förderung der überbetrieblichen Bildungsstätten als förderfähig anerkannten Investitionskosten bewilligt. Der Zuschuss ist auf max. 20 % der vom Bund und/oder Land als förderfähig anerkannten Investitionskosten begrenzt und ist zweckgebunden zur Reduzierung des ansonsten durch die Kreishandwerkerschaft zu tragenden Eigenanteils einzusetzen. Die Kreishandwerkerschaft hat angemessene Eigenmittel vorrangig einzubringen. Voraussetzung für die Förderung durch den Landkreis ist, dass die jeweilige Haushaltslage des Landkreises die Zuschussgewährung zulässt. Es gilt der Vorbehalt der Veranschlagung im jeweiligen Haushalt.

Die Anträge sind den politischen Gremien stets zur Beschlussfassung vorzulegen.“

 

Mit der beantragten Zuwendung soll die Ausstattung der Kfz-Werkstatt der Kreishandwerkerschaft Cloppenburg modernisiert werden.

 

Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf 275.191,27 €.

Kürzungen der förderfähigen Kosten ergaben sich maßgeblich im Gesamtpreis für die Anschaffung und Umrüstung eines Schulungsfahrzeugs sowie in der Anschaffung einer Experimentier-Ausstattung im Bereich Elektrotechnik/Elektronik. Daher belaufen sich die förderfähigen Kosten der Antragsmaßnahme laut Bundesinstitut für Berufsbildung (Bundesministerium für Bildung und Forschung) gem. Zuwendungsbescheid vom 09.12.2022 auf 196.390,00 €.

 

Folgenden Finanzierungsplan für die förderfähigen Gesamtkosten hat die Kreishandwerkerschaft zugrunde gelegt:

 

Eigenmittel Kreishandwerkerschaft

10%

19.639,00 €

Bundesmittel

60%

117.834,00 €

Landesmittel

20 %

39.278,00 €

Landkreis Cloppenburg

10 %

19.639,00 €

Gesamt:

100 %

196.390,00 €

 

Damit entspricht die Finanzierung dem Grundsatzbeschluss vom 17.01.2019.

 

Die Zuwendung wird unter dem Vorbehalt gewährt, dass sämtliche Zuwendungen bewilligt und die Eigenmittel bereitgestellt werden

 


Finanzierung:

I1.500.123.525.022

781800