Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Cloppenburg bewilligt der Kreishandwerkerschaft Cloppenburg, vorbehaltlich der beantragten finanziellen Zuwendungen von Bund und Land, eine finanzielle Zuwendung zur Ausstattung des Bildungszentrums Handwerk in Höhe von max. 19.639,00 €.
Sachverhalt:
Die Kreishandwerkerschaft Cloppenburg hat mit
Schreiben vom 17.01.2023 einen Antrag auf Gewährung einer finanziellen
Zuwendung des Landkreises Cloppenburg zum Ausbau des Bildungszentrums Handwerk
gestellt.
Mit
Grundsatzbeschluss vom 17.01.2019 hat der Kreistag folgendes beschlossen:
„Künftig wird
der Kreishandwerkerschaft Cloppenburg als Träger des Berufsbildungszentrums
Handwerk auf Antrag ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Deckung von bis zu 2/3
des Finanzierungsfehlbedarfs (Defizits) der vom Bund und/oder Land im Rahmen
der Förderung der überbetrieblichen Bildungsstätten als förderfähig anerkannten
Investitionskosten bewilligt. Der Zuschuss ist auf max. 20 % der vom Bund
und/oder Land als förderfähig anerkannten Investitionskosten begrenzt und ist
zweckgebunden zur Reduzierung des ansonsten durch die Kreishandwerkerschaft zu
tragenden Eigenanteils einzusetzen. Die Kreishandwerkerschaft hat angemessene
Eigenmittel vorrangig einzubringen. Voraussetzung für die Förderung durch den
Landkreis ist, dass die jeweilige Haushaltslage des Landkreises die
Zuschussgewährung zulässt. Es gilt der Vorbehalt der Veranschlagung im
jeweiligen Haushalt.
Die Anträge
sind den politischen Gremien stets zur Beschlussfassung vorzulegen.“
Mit der beantragten Zuwendung soll die Ausstattung der
Kfz-Werkstatt der Kreishandwerkerschaft Cloppenburg modernisiert werden.
Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf
275.191,27 €.
Kürzungen der förderfähigen Kosten ergaben sich
maßgeblich im Gesamtpreis für die Anschaffung und Umrüstung eines
Schulungsfahrzeugs sowie in der Anschaffung einer Experimentier-Ausstattung im
Bereich Elektrotechnik/Elektronik. Daher belaufen sich die förderfähigen Kosten
der Antragsmaßnahme laut Bundesinstitut für Berufsbildung (Bundesministerium
für Bildung und Forschung) gem. Zuwendungsbescheid vom 09.12.2022 auf
196.390,00 €.
Folgenden Finanzierungsplan für die förderfähigen
Gesamtkosten hat die Kreishandwerkerschaft zugrunde gelegt:
Eigenmittel Kreishandwerkerschaft |
10% |
19.639,00 € |
Bundesmittel |
60% |
117.834,00 € |
Landesmittel |
20 % |
39.278,00 € |
Landkreis Cloppenburg |
10 % |
19.639,00 € |
Gesamt: |
100 % |
196.390,00
€ |
Damit entspricht die Finanzierung dem
Grundsatzbeschluss vom 17.01.2019.
Die Zuwendung wird unter dem
Vorbehalt gewährt, dass sämtliche Zuwendungen bewilligt und die Eigenmittel
bereitgestellt werden
Finanzierung:
I1.500.123.525.022
781800