Betreff
moobil+, hier: Erweiterung um den Stadtbus Cloppenburg
Vorlage
V-VERK/23/242
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

„Der Stadtbus Cloppenburg wird unter dem Dach von moobil+ eingebunden und ergänzt somit das moobil+-Angebot. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung im Mai 2023 durchzuführen.“

 


Sachverhalt:

 

Bezugnehmend auf die Vorlage „Verstetigung moobil+“ soll ergänzend unter Federführung des Landkreises Cloppenburg ein Stadtbus für die Stadt Cloppenburg in das moobil+ System mit aufgenommen werden.

 

Das moobil+-Rufbusangebot steht den Fahrgästen im Landkreis Cloppenburg seit dem 1. Juni 2020 zur Verfügung. Nun soll das Angebot der auf die Stadt Cloppenburg ausgerichtete moobil+-Linie (M10) derart ausgeweitet und ergänzt werden, dass die Qualität eines Stadtbusses erreicht werden kann. Derzeit verkehrt die Linie M10 zwischen Kellerhöhe und Ambühren ausschließlich im (Kern-)Gebiet der Stadt Cloppenburg mit einem 2 Stunden-Takt an den Werktagen.

 

Mit dem Stadtbus Cloppenburg sollen auf Basis der wirtschaftlichen Machbarkeit die folgenden Ziele erreicht werden:

1.       Das Stadtbus-Angebot soll zu einer Verlagerung des Aufkommens im motorisierten Individualverkehr (MIV) innerhalb der Stadt Cloppenburg auf öffentliche Verkehrsmittel und Fahrradverkehr beitragen und somit für eine Reduktion der mit dem MIV verbundenen Schadstoffbelastungen sorgen.

 

2.       Alle Einwohnerinnen und Einwohner und alle Besucherinnen und Besucher der Stadt Cloppenburg sollen entsprechend ihren Bedürfnissen

a.       sich innerhalb der Stadt selbst versorgen,

b.       zu allen Gesundheitseinrichtungen innerhalb des Stadtgebiets gelangen,

c.       Ausbildungs- und Arbeitsstätten innerhalb des Stadtgebiets erreichen,

d.       wichtige Institutionen, Freizeiteinrichtungen und Orte von öffentlichem Interesse in der Stadt aufsuchen und

e.       am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben in der Stadt Cloppenburg teilnehmen können.

 

3.       Mit dem Stadtbus-Angebot soll die Stadt Cloppenburg für Handel und Gewerbe, Wohnen und Tourismus attraktiv sein und in ihrer Standortqualität, insbesondere auch im Wettbewerb um junge Familien, gestärkt werden.

 

4.       Das Stadtbus-Angebot soll die besonderen Herausforderungen des demografischen Wandels mit einer alternden Bevölkerung und ihren Mobilitätsansprüchen mitberücksichtigen.

 

5.       Alle Bewohner*innen und Besucher*innen der Stadt Cloppenburg sollen innerhalb der Stadt Cloppenburg auch ohne die Verfügbarkeit eines PKW von jeder Stelle zu jeder anderen Stelle innerhalb der Stadt gelangen können.

 

6.       Um eine gute SPNV- und ÖPNV-Anbindung über die Grenzen der Stadt Cloppenburg hinaus zu ermöglichen, sollen der Bahnhof und der ZOB von allen Stellen innerhalb der Stadt Cloppenburg mittels direkter Verbindung (ohne Umstieg) erreicht werden können.

 

7.       Die in die Stadt Cloppenburg per ÖPNV oder SPNV einpendelnden Personen sollen ihren Arbeitsplatz mit maximal einem Umstieg erreichen können.

 

Es wird beabsichtigt in Abstimmung mit der Stadt Cloppenburg die derzeitige Linie M10 durch 4 neu geplante (sogenannte C-Linien) zu ersetzen und zu erweitern (z.B. Taktverdichtung, Wochenendbetrieb).

 

Um eine 5 jährige Verzögerung zu vermeiden und Synergieeffekte mit dem bereits bestehendem moobil+-Angebot zu erzielen, erfolgt die Stadtbusausschreibung zusammen mit der Ausschreibung der Versteigung von moobil+ (die Vorabbekanntmachung kann im Amtsblatt der Europäischen Union eingesehen werden, Ausschreibung geplant Mai 2023.)

 

Somit könnte der Stadtbus Cloppenburg seinen Betrieb zum 01.04.2024 aufnehmen.

Von der Stadt Cloppenburg ist ein Beschluss zu der für den Stadtbus nötigen Ausweitung des moobil+-Betriebs und zur Übernahme der damit verbundenen Kosten vor der Ausschreibung zu fassen.

 

Die Aufgabenträgerschaft obliegt dem Landkreis Cloppenburg gem. § 4 Abs. 1 Nr. 3 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG), da die Landkreise für den öffentlichen Personennahverkehr in ihrem jeweiligen Gebiet zuständig sind. Hierunter fällt auch die Stadt Cloppenburg mit einem möglichen Stadtbus. Die Stadt Cloppenburg kann laut dem NNVG originär nicht für den öffentlichen Personennahverkehr zuständig sein.

 

Nach dem für den Landkreis Cloppenburg gültigen Nahverkehrsplan gelten für den Landkreis Cloppenburg als Aufgabenträger folgende Ziele und Leitlinien (Auszug):

 

 

„Ziele und Leitlinien

Bei den Fragen rund um die zukünftige Mobilität und den damit verbundenen ÖPNV im Landkreis Cloppenburg geht es darum, Mobilitätsdienstleistungen gezielt und effizient einzusetzen, um für den Landkreis, dessen Städte und Gemeinden, dessen Unternehmen und Organisationen, dessen Einwohnerinnen und Einwohner und dessen Besucherinnen und Besucher einen bestimmten Nutzen zu schaffen. Die Absicht zur Schaffung dieser Nutzen findet sich in klar definierten Zielen der politisch verantwortlichen Beteiligten im Landkreis Cloppenburg.

Darüber hinaus wird die Art und Weise, wie diese Ziele erreicht werden sollen, in Form von Leitlinien dargestellt. Die nachfolgend aufgeführten Ziele und Leitlinien (außer dem Ziel der Linienbündelung in Kapitel 3.5) wurden vom Landrat und den Bürgermeistern des Landkreises Cloppenburg bei ihrer Klausurtagung der Hauptverwaltungsbeamten am 23.04.15 (Hotel Heidegrund, Garrel/Petersfeld) empfohlen. Wesentliche Elemente davon wurden vom Kreistag in seiner Sitzung am 20.12.2016 als wichtige Ziele zur Verbesserung des ÖPNV in seinem Gebiet beschlossen. […]“

 

Politische Ziele (gekürzt):

-              Verlagerung des Modalsplits

-              Nahversorgung

-              Verbesserung der Standortqualität

-              Demografischer Wandel

-              Erreichbarkeit der nächstgelegenen Zentren

 

 

Leitlinien bezüglich Finanzierung des ÖPNV (Auszug):

Kostenverteilung (L2)

Das Mobilitätssystem wird sowohl vom Landkreis Cloppenburg, als auch von den Städten und Gemeinden des Landkreises getragen. Hierbei trägt der Landkreis die Hauptkosten. Die Städte und Gemeinden sollen sich in angemessener Form beteiligen. (Hiervon unbenommen sind die Kosten für die Angebote der Verkehrsunternehmen, die eigenwirtschaftlich erbracht werden.)

 

Schaffung der Grundlagen (L3)

Bei der Realisierung neuer Mobilitätsangebote in eigener Regie trägt der Landkreis die Verantwortung für die Schaffung, Aufrechterhaltung und Aktualisierung der nötigen vertraglichen Grundlagen, des Marketings und der nötigen Bestandsaufnahme Rahmenkomponenten des ÖPBV (wenn nötig z. B. Mobilitätszentrale, EDV-Systeme etc.) Bei der Umsetzung von Marketingmaßnahmen wird er von den Städten und Gemeinden auf ihrem Gebiet unterstützt.

 

Bestellung von Verkehrsleistungen (L5)

Bei der Realisierung neuer Mobilitätsangebote in eigener Regie übernimmt der Landkreis in Absprache mit den Städten und Gemeinden die Bestellung aller Verkehrsdienstleistungen für die regionalen und innergemeindlichen Verkehre im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten.

 

Erscheinungsbild (L10)

Unabhängig davon, ob es sich um regionalen oder innergemeindlichen Verkehr handelt, sollen das Erscheinungsbild und die Handhabung der Komponenten des ÖPNV nach außen hin einheitlich sein. Dies betrifft alle Komponenten des ÖPNV, insbesondere die Corporate Identity und alle Komponenten der Nutzungsschnittstelle.

 

Nutzbarkeit (L11)

Das ÖPNV-Angebot soll für die Fahrgäste attraktiv, leicht nutzbar sowie barrierefrei sein.

 

Tarif und Vertrieb (L17)

Für den kompletten ÖPNV im Landkreis Cloppenburg und den SPNV auf dem Gebiet des Landkreises soll in Abhängigkeit vom tatsächlichen Bedarf ein gemeinsamer Tarif und Verfahren für einen gemeinsamen Vertrieb angestrebt werden.

 

Darüber hinaus wesentliche Vorteile und Gründe, den Stadtbus Cloppenburg in das bereits bestehende moobil+ Konzept zu integrieren:

 

-          einheitliches und harmonisiertes Mobilitätsangebot für alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Cloppenburg (Vermeidung von Insellösungen)

-          einheitliche und einfache Tarifsystematik (Vermeidung von Insellösungen)

-          einheitliche Haltestellensystematik, welche die Interessen des gesamten Landkreises widerspiegeln und nicht nur Interessen einzelner Kommunen

-          keine Individuallösungen (auch Bürgerbusse oder ähnliches) in einzelnen Kommunen, die für die Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbar sind; dies auch vor dem Hintergrund, falls weitere Kommunen das moobil+ Grundangebot in Richtung eines Stadtbusses erweitern wollen. Es ist dann ein Mobilitätsangebot „aus einem Guss“.

-          Landkreis Cloppenburg behält als Aufgabenträger die Hoheit über die Mobilitätsangebote im gesamten Landkreis und hat hier entsprechenden Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum

-          entstehende Veränderungsbedarfe können in Zusammenspiel mit dem moobil+ Grundangebot leichter erfasst und umgesetzt werden

-          Reduktion der Angebotsvielfalt von Mobilitätsangeboten und Ticketpreisen

-          Grundlegende und übergreifende Anpassungen/Erweiterung (z.B. 19€-Ticket, 49€-Ticket) können ganzheitlich realisiert werden. Bei Insellösungen muss die Finanzierung und Umsetzung individuell geregelt werden und kann entsprechend unterschiedlich ausfallen. Dies würde ebenfalls zu unterschiedlichen Angeboten führen, was die Akzeptanz von moobil+ bei den Bürgerinnen und Bürgern deutlich reduzieren würde.

 

Ein entsprechender Kooperationsvertrag zur Regelung der Kostenübernahme ist in Abstimmung.

Die finanziellen Mehraufwände die sowohl mit der Einführung (Projektarbeit) und dem Betrieb des Stadtbusses in Cloppenburg als auch der finanziellen und personellen Ressourcen des Landkreises Cloppenburg (u. a. zusätzliches Personal, Software, Mobilitätszentrale, Marketing etc.) entstehen, werden zu 100% von der Stadt Cloppenburg übernommen.

Zusätzlich einzustellendes Personal seitens des Landkreises Cloppenburg sind von der Stadt Cloppenburg zu 100% zu übernehmen. Die internen beim Landkreis Cloppenburg entstehenden zusätzlichen Aufwände werden aktuell ermittelt.

 

Übergeordnetes Ziel der Zusammenarbeit ist es, dass das neue Stadtbus-Angebot nach den gleichen Regeln und Verfahren organisiert, erbracht und abgerechnet wird, wie sie für das bestehende moobil+-Grundangebot gelten. Die damit verbundenen Synergien können zum Wohle des Landkreises und der Stadt Cloppenburg genutzt werden, um den Fahrgästen weiterhin ein einheitliches moobil+-Angebot zur Verfügung zu stellen, bei dem es keine Rolle spielt, ob ein Fahrtwunsch durch das bereits bisher bestehende moobil+-Grundangebot oder durch das für den Stadtbus erweiterte Mobilitätsangebot erfüllt werden kann.

 


Finanzierung:

Die entsprechenden PSP-Elemente sind noch einzurichten.