Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird
folgende Beschlussfassung empfohlen:
„Der Stadtbus
Cloppenburg wird unter dem Dach von moobil+ eingebunden und ergänzt somit das
moobil+-Angebot. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung im Mai 2023
durchzuführen.“
Sachverhalt:
Bezugnehmend auf die Vorlage „Verstetigung moobil+“ soll ergänzend
unter Federführung des Landkreises Cloppenburg ein Stadtbus für die Stadt
Cloppenburg in das moobil+ System mit aufgenommen werden.
Das moobil+-Rufbusangebot steht den Fahrgästen im Landkreis Cloppenburg
seit dem 1. Juni 2020 zur Verfügung. Nun soll das Angebot der auf die Stadt
Cloppenburg ausgerichtete moobil+-Linie (M10) derart ausgeweitet und ergänzt
werden, dass die Qualität eines Stadtbusses erreicht werden kann. Derzeit
verkehrt die Linie M10 zwischen Kellerhöhe und Ambühren ausschließlich im
(Kern-)Gebiet der Stadt Cloppenburg mit einem 2 Stunden-Takt an den Werktagen.
Mit dem Stadtbus Cloppenburg sollen auf Basis der wirtschaftlichen
Machbarkeit die folgenden Ziele erreicht werden:
1.
Das Stadtbus-Angebot soll zu einer Verlagerung des
Aufkommens im motorisierten Individualverkehr (MIV) innerhalb der Stadt Cloppenburg
auf öffentliche Verkehrsmittel und Fahrradverkehr beitragen und somit für eine
Reduktion der mit dem MIV verbundenen Schadstoffbelastungen sorgen.
2.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner und alle
Besucherinnen und Besucher der Stadt Cloppenburg sollen entsprechend ihren
Bedürfnissen
a.
sich innerhalb der Stadt selbst versorgen,
b.
zu allen Gesundheitseinrichtungen innerhalb des
Stadtgebiets gelangen,
c.
Ausbildungs- und Arbeitsstätten innerhalb des
Stadtgebiets erreichen,
d.
wichtige Institutionen, Freizeiteinrichtungen und
Orte von öffentlichem Interesse in der Stadt aufsuchen und
e.
am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben
in der Stadt Cloppenburg teilnehmen können.
3.
Mit dem Stadtbus-Angebot soll die Stadt Cloppenburg
für Handel und Gewerbe, Wohnen und Tourismus attraktiv sein und in ihrer
Standortqualität, insbesondere auch im Wettbewerb um junge Familien, gestärkt
werden.
4.
Das Stadtbus-Angebot soll die besonderen
Herausforderungen des demografischen Wandels mit einer alternden Bevölkerung
und ihren Mobilitätsansprüchen mitberücksichtigen.
5.
Alle Bewohner*innen und Besucher*innen der Stadt
Cloppenburg sollen innerhalb der Stadt Cloppenburg auch ohne die Verfügbarkeit
eines PKW von jeder Stelle zu jeder anderen Stelle innerhalb der Stadt
gelangen können.
6.
Um eine gute SPNV- und ÖPNV-Anbindung über die
Grenzen der Stadt Cloppenburg hinaus zu ermöglichen, sollen der Bahnhof und der
ZOB von allen Stellen innerhalb der Stadt Cloppenburg mittels direkter
Verbindung (ohne Umstieg) erreicht werden können.
7.
Die in die Stadt Cloppenburg per ÖPNV oder SPNV
einpendelnden Personen sollen ihren Arbeitsplatz mit maximal einem Umstieg
erreichen können.
Es wird beabsichtigt in Abstimmung mit der Stadt Cloppenburg die
derzeitige Linie M10 durch 4 neu geplante (sogenannte C-Linien) zu ersetzen und
zu erweitern (z.B. Taktverdichtung, Wochenendbetrieb).
Um eine 5 jährige Verzögerung zu vermeiden und Synergieeffekte mit dem
bereits bestehendem moobil+-Angebot zu erzielen, erfolgt die
Stadtbusausschreibung zusammen mit der Ausschreibung der Versteigung von
moobil+ (die Vorabbekanntmachung kann im Amtsblatt der Europäischen Union eingesehen
werden, Ausschreibung geplant Mai 2023.)
Somit könnte der Stadtbus Cloppenburg seinen Betrieb zum 01.04.2024
aufnehmen.
Von der Stadt Cloppenburg ist ein Beschluss zu der für den Stadtbus
nötigen Ausweitung des moobil+-Betriebs und zur Übernahme der damit verbundenen
Kosten vor der Ausschreibung zu fassen.
Die Aufgabenträgerschaft obliegt dem Landkreis Cloppenburg gem. § 4
Abs. 1 Nr. 3 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG), da die Landkreise für
den öffentlichen Personennahverkehr in ihrem jeweiligen Gebiet zuständig sind.
Hierunter fällt auch die Stadt Cloppenburg mit einem möglichen Stadtbus. Die
Stadt Cloppenburg kann laut dem NNVG originär nicht für den öffentlichen
Personennahverkehr zuständig sein.
Nach dem für den Landkreis Cloppenburg gültigen Nahverkehrsplan gelten
für den Landkreis Cloppenburg als Aufgabenträger folgende Ziele und Leitlinien
(Auszug):
„Ziele und
Leitlinien
Bei den Fragen rund um die zukünftige Mobilität und den damit
verbundenen ÖPNV im Landkreis Cloppenburg geht es darum,
Mobilitätsdienstleistungen gezielt und effizient einzusetzen, um für den
Landkreis, dessen Städte und Gemeinden, dessen Unternehmen und Organisationen,
dessen Einwohnerinnen und Einwohner und dessen Besucherinnen und Besucher einen
bestimmten Nutzen zu schaffen. Die Absicht zur Schaffung dieser Nutzen findet
sich in klar definierten Zielen der politisch verantwortlichen Beteiligten im
Landkreis Cloppenburg.
Darüber hinaus wird die Art und Weise, wie diese Ziele erreicht werden
sollen, in Form von Leitlinien dargestellt. Die nachfolgend aufgeführten Ziele
und Leitlinien (außer dem Ziel der Linienbündelung in Kapitel 3.5) wurden vom
Landrat und den Bürgermeistern des Landkreises Cloppenburg bei ihrer
Klausurtagung der Hauptverwaltungsbeamten am 23.04.15 (Hotel Heidegrund,
Garrel/Petersfeld) empfohlen. Wesentliche Elemente davon wurden vom Kreistag in
seiner Sitzung am 20.12.2016 als wichtige Ziele zur Verbesserung des ÖPNV in
seinem Gebiet beschlossen. […]“
Politische Ziele (gekürzt):
- Verlagerung des
Modalsplits
- Nahversorgung
- Verbesserung der
Standortqualität
- Demografischer
Wandel
- Erreichbarkeit der
nächstgelegenen Zentren
Leitlinien
bezüglich Finanzierung des ÖPNV (Auszug):
Kostenverteilung (L2)
Das Mobilitätssystem wird sowohl vom Landkreis Cloppenburg, als auch
von den Städten und Gemeinden des Landkreises getragen. Hierbei trägt der
Landkreis die Hauptkosten. Die Städte und Gemeinden sollen sich in angemessener
Form beteiligen. (Hiervon unbenommen sind die Kosten für die Angebote der
Verkehrsunternehmen, die eigenwirtschaftlich erbracht werden.)
Schaffung der Grundlagen (L3)
Bei der Realisierung neuer Mobilitätsangebote in eigener Regie trägt
der Landkreis die Verantwortung für die Schaffung, Aufrechterhaltung und
Aktualisierung der nötigen vertraglichen Grundlagen, des Marketings und der
nötigen Bestandsaufnahme Rahmenkomponenten des ÖPBV (wenn nötig z. B.
Mobilitätszentrale, EDV-Systeme etc.) Bei der Umsetzung von Marketingmaßnahmen
wird er von den Städten und Gemeinden auf ihrem Gebiet unterstützt.
Bestellung von Verkehrsleistungen (L5)
Bei der Realisierung neuer Mobilitätsangebote in eigener Regie
übernimmt der Landkreis in Absprache mit den Städten und Gemeinden die
Bestellung aller Verkehrsdienstleistungen für die regionalen und
innergemeindlichen Verkehre im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten.
Erscheinungsbild (L10)
Unabhängig davon, ob es sich um regionalen oder innergemeindlichen
Verkehr handelt, sollen das Erscheinungsbild und die Handhabung der Komponenten
des ÖPNV nach außen hin einheitlich sein. Dies betrifft alle Komponenten des
ÖPNV, insbesondere die Corporate Identity und alle Komponenten der
Nutzungsschnittstelle.
Nutzbarkeit (L11)
Das ÖPNV-Angebot soll für die Fahrgäste attraktiv, leicht nutzbar sowie
barrierefrei sein.
Tarif und Vertrieb (L17)
Für den kompletten ÖPNV im Landkreis Cloppenburg und den SPNV auf dem
Gebiet des Landkreises soll in Abhängigkeit vom tatsächlichen Bedarf ein
gemeinsamer Tarif und Verfahren für einen gemeinsamen Vertrieb angestrebt
werden.
Darüber hinaus
wesentliche Vorteile und Gründe, den Stadtbus Cloppenburg in das bereits
bestehende moobil+ Konzept zu integrieren:
-
einheitliches und harmonisiertes Mobilitätsangebot
für alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Cloppenburg (Vermeidung von
Insellösungen)
-
einheitliche und einfache Tarifsystematik
(Vermeidung von Insellösungen)
-
einheitliche Haltestellensystematik, welche die
Interessen des gesamten Landkreises widerspiegeln und nicht nur Interessen
einzelner Kommunen
-
keine Individuallösungen (auch Bürgerbusse oder
ähnliches) in einzelnen Kommunen, die für die Bürgerinnen und Bürger nicht
nachvollziehbar sind; dies auch vor dem Hintergrund, falls weitere Kommunen das
moobil+ Grundangebot in Richtung eines Stadtbusses erweitern wollen. Es ist
dann ein Mobilitätsangebot „aus einem Guss“.
-
Landkreis Cloppenburg behält als Aufgabenträger die
Hoheit über die Mobilitätsangebote im gesamten Landkreis und hat hier
entsprechenden Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum
-
entstehende Veränderungsbedarfe können in
Zusammenspiel mit dem moobil+ Grundangebot leichter erfasst und umgesetzt
werden
-
Reduktion der Angebotsvielfalt von
Mobilitätsangeboten und Ticketpreisen
-
Grundlegende und übergreifende
Anpassungen/Erweiterung (z.B. 19€-Ticket, 49€-Ticket) können ganzheitlich
realisiert werden. Bei Insellösungen muss die Finanzierung und Umsetzung
individuell geregelt werden und kann entsprechend unterschiedlich ausfallen.
Dies würde ebenfalls zu unterschiedlichen Angeboten führen, was die Akzeptanz
von moobil+ bei den Bürgerinnen und Bürgern deutlich reduzieren würde.
Ein entsprechender Kooperationsvertrag zur Regelung der Kostenübernahme
ist in Abstimmung.
Die finanziellen Mehraufwände die sowohl mit der Einführung
(Projektarbeit) und dem Betrieb des Stadtbusses in Cloppenburg als auch der
finanziellen und personellen Ressourcen des Landkreises Cloppenburg (u. a.
zusätzliches Personal, Software, Mobilitätszentrale, Marketing etc.) entstehen,
werden zu 100% von der Stadt Cloppenburg übernommen.
Zusätzlich einzustellendes Personal seitens des Landkreises Cloppenburg
sind von der Stadt Cloppenburg zu 100% zu übernehmen. Die internen beim
Landkreis Cloppenburg entstehenden zusätzlichen Aufwände werden aktuell
ermittelt.
Übergeordnetes Ziel der Zusammenarbeit ist es, dass das neue
Stadtbus-Angebot nach den gleichen Regeln und Verfahren organisiert, erbracht
und abgerechnet wird, wie sie für das bestehende moobil+-Grundangebot gelten. Die damit
verbundenen Synergien können zum Wohle des Landkreises und der Stadt
Cloppenburg genutzt werden, um den Fahrgästen weiterhin ein einheitliches
moobil+-Angebot zur Verfügung zu stellen, bei dem es keine Rolle spielt, ob ein
Fahrtwunsch durch das bereits bisher bestehende moobil+-Grundangebot oder durch
das für den Stadtbus erweiterte Mobilitätsangebot erfüllt werden kann.
Finanzierung:
Die entsprechenden PSP-Elemente sind noch einzurichten.