Betreff
Antrag des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Kreisverband Cloppenburg, auf Zuschussgewährung zur Durchführung der Aufgaben des Katastrophenschutzes
Vorlage
V-PLA/11/035
Aktenzeichen
32
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

 

Gemäß § 12 des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (NKatSG ) fördert und überwacht die Katastrophenschutzbehörde die Aufstellung, Ausbildung und Ausstattung von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes, die von öffentlichen und privaten Trägern aufgestellt werden.

 

Nach § 31 Abs. 1 NKatSG tragen die Katastrophenschutzbehörden die Kosten des Katastrophenschutzes, jedoch haben die öffentlichen und privaten Träger

die ihnen durch die Aufstellung, Ausbildung und Ausstattung von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes entstehenden Kosten zu tragen.

 

Die Katastrophenschutzbehörden unterstützen gemäß § 31 Abs. 2 NKatSG nach Maßgabe der Finanzkraft ihrer Haushaltspläne die im Katastrophenschutz

mitwirkenden privaten Träger durch Zuwendungen.

 

Das DRK stellt im Katastrophenschutz des Landkreises Cloppenburg 3 Ein-satzeinheiten mit 90 ehrenamtlichen Helfern/innen und einem Fuhrpark von 33 Fahrzeugen mit 9 Anhängern. Die 13 ehrenamtlichen Bereitschaften des DRK können insgesamt über 500 Helfer/innen für Einsätze des Katastrophenschutzes zur Verfügung stellen.

 

Der Landkreis Cloppenburg unterstützt das DRK seit 1997 mit einem jährlichen

Zuschuss von 15.400 € für die regelmäßige Beschaffung von Ausrüstungs- und

Ausstattungsgegenständen der Einsatzeinheiten des Katastrophenschutzes. Der Zuschuss wird bei gleicher finanzieller Beteiligung des DRK in voller Höhe

ausgezahlt.

 

Über Zuschussanträge für Fahrzeugbeschaffungen wurde früher im Einzelfall entschieden. Am 01. Nov. 2005 hat der Kreistag auf der Grundlage eines DRK-

Antrages beschlossen, für die Beschaffung von 2-Tragen-KTW´s in den Jahren

2005 bis 2011 jährlich ( 2006 = 40.000 €) einen Zuschuss von 20.000 € zu gewähren.

 

Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 20. Sept. 2011 beantragt das DRK nunmehr ab dem Haushaltsjahr 2012 für die laufende Beschaffung von Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenständen sowie die kontinuierliche Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen einen jährlichen Zuwendungsbetrag von pauschal 60.000 €.

 

Zur Situation der Einsatzeinheiten des DRK bezüglich der Aufgaben im Katastrophenschutz, der ehrenamtlichen Helfer/innen, der Ausstattung und des Fuhr-

parks sowie der finanziellen Lage trägt der Kreisgeschäftsführer des DRK, Herr

Michael Pahl, vor.

 

Bei einer Zuschussgewährung in der beantragten Höhe von 60.000 € sollte wie bisher gewährleistet sein, dass jährlich für 30.000 € Beschaffungen von Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenständen des Katastrophenschutzes nachgewiesen werden.

 

 

PSP-Element (Produkt): Haushalt 2012

I1.100072.525, Finanzposition: 781800

Zuweisungen u. Investitionen an übrige Bereiche = 50.000,00 EUR veranschlagt.