Sachverhalt:
Die Schulträger erhalten aus der Kreisschulbaukasse Zuwendungen für notwendige Neu- Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung sowie für die Erstellung der Außenanlagen.
Die Zuschüsse betragen im
Primarbereich 1/3 und im Sekundarbereich 50 Prozent der als notwendig
anerkannten Maßnahmekosten.
Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat bezüglich notwendiger Aufwendungen
für Brandschutzmaßnahmen, die im Zuge von Baugenehmigungsverfahren für die
Schulen nachträglich gefordert werden, beschlossen, dass solche Maßnahmen
grundsätzlich bezuschussungsfähig sind.
Die Gemeinde Saterland hat mit Schriftsatz vom 11.05.2007
für Ganztagsschulbaumaßnahmen am Schulzentrum Saterland die Gewährung eines
anteiligen Zuschusses aus der Kreisschulbaukasse beantragt.
Die Notwendigkeit der Maßnahmen wurde anerkannt und dem vorzeitigen Baubeginn
zugestimmt.
Die Maßnahmen wurde inzwischen abgeschlossen.
Die vorgelegten Verwendungsnachweise wurden vom Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Cloppenburg geprüft und nicht beanstandet.
Danach kann aus der Kreisschulbaukasse
kann ein Zuschuss in Höhe von 556.800,00 Euro gewährt werden.
Entsprechende Haushaltsmittel waren bereits im Haushalt 2008
(Kreisschulbaukasse) veranschlagt worden und wurden bislang der Rücklage
zugeführt.