Beschlussvorschlag
Der
Kreisausschuss schlägt dem Kreistag vor, der jeweiligen Zweckvereinbarung mit
den Städten Cloppenburg und Friesoythe zur Übernahme der Zuständigkeit im
Bereich des Waffen- und Sprengstoffrechts zuzustimmen.
Sach- und
Rechtslage:
Den
Städten Cloppenburg und Friesoythe sind aufgrund ihres Rechtsstatus als selbständige
Gemeinde die Aufgaben der Unteren Waffen- und Sprengstoffbehörde zugewiesen.
Hierunter fallen insbesondere die Erteilung und der Entzug waffenrechtlicher
Erlaubnisse, die Bearbeitung waffenrechtlicher Vorgänge nach dem Waffengesetz
sowie die Bearbeitung sprengstoffrechtlicher Angelegenheiten.
Der
Nds. Landkreistag hat die Waffen- und Sprengstoffbehörden bereits mit Schreiben
vom 06.01.2022 darüber informiert, dass das Land beabsichtigt, die
Zuständigkeit im Bereich des Waffenrechts von den selbständigen Gemeinden auf
die Landkreise zu übertragen. Mit Schreiben vom 11.07.2022 hat der Nds.
Landkreistag den Waffen- und Sprengstoffbehörden den Verordnungsentwurf zur
Änderung der Nds. Zuständigkeitsverordnung auf verschiedenen Gebieten der
Gefahrenabwehr übersandt, welcher eine Übertragung der Zuständigkeit auf die
Landkreise zum 01.01.2023 vorsieht (s. Anlage 1). Die Verordnung zur Änderung
der Zuständigkeitsverordnung sollte im September 2022 in Kraft treten.
Erst
am 21.10.2022 wurden die Waffen- und Sprengstoffbehörden über die
Polizeidirektion Oldenburg darüber unterrichtet, dass die geplante Verordnung
zur Änderung der Zuständigkeit erst zum 01.01.2024 in Kraft treten soll.
Das
Nds. Innenministerium hat auf Anfrage bestätigt, dass auch eine Übertragung der
Zuständigkeit im Bereich des Sprengstoffrechts auf die Landkreise angestrebt
wird. Allerdings liegt die Zuständigkeit hier im Bereich des
Sozialministeriums.
Aus
Sicht des Landkreises ist es sinnvoll, dass die Zuständigkeit im Bereich des
Waffen- und Sprengstoffrechts beim Landkreis liegt, da hier auch die kreisweite
Jagdbehörde angesiedelt ist. Für die Bürgerinnen und Bürger hat dies den
Vorteil, dass lediglich eine Behörde für sie zuständig ist.
Aufgrund
der ursprünglich geplanten Änderung der Zuständigkeit zum 01.01.2023 haben sich
die Städte Cloppenburg und Friesoythe auch in personeller Hinsicht
(Nachbesetzung von Stellen aufgrund von Verrentung bzw. aufgrund
krankheitsbedingter Ausfälle) an diesen Termin orientiert. Daher sind diese
Städte auf den Landkreis zugekommen, um die mögliche Übernahme der
Zuständigkeit bereits zum 01.01.2023, und nicht erst durch die Änderung der
Verordnung zum 01.01.2024, durch eine Zweckvereinbarung zu erörtern.
Da
der Landkreis generell die Übernahme für sinnvoll erachtet und die Städte
unterstützen möchte, sind für die Übernahme der Zuständigkeit von der Stadt
Friesoythe der 01.01.2023 und für die Übernahme der Zuständigkeit von der Stadt
Cloppenburg der 01.06.2023 vereinbart worden, sofern der Kreistag der Übernahme
der Zuständigkeit zustimmt. Dies hat für den Landkreis den weiteren Vorteil,
dass nicht beide Waffen- und Sprengstoffbehörden zum selben Termin übernommen
werden müssen und eine einfachere Übernahme zu erwarten ist. Durch die
Zweckvereinbarung wird somit lediglich die Zuständigkeit bis zum Inkrafttreten
der Änderung der Zuständigkeitsverordnung geregelt.
Bei den Städten Cloppenburg und Friesoythe wurden die Aufgaben der
Waffen- und Sprengstoffbehörde bisher von insgesamt ca. 1,6 VZÄ wahrgenommen.
Für die Übernahme dieser Aufgaben durch den Landkreis Cloppenburg ist die
Einrichtung von insgesamt 1,0 VZÄ der EG 9a TVöD/Besoldungsgruppe A 8 NBesG
geplant. Für die Einrichtung dieser Stelle ist gemäß Delegationsbeschluss des
Kreisausschusses vom April 2007 die Zustimmung des Landrates erforderlich. Die
Besetzung der Stelle soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach interner
Ausschreibung erfolgen. Es entstehen zusätzliche Personalkosten in Höhe von ca.
69.300,00 EUR jährlich.
Die
notwendigen Personalkosten bis zum Zeitpunkt der Übertragung der Zuständigkeit
durch das Land auf den Landkreis werden durch die jeweilige Stadt getragen. Die
Gebühreneinnahmen fließen vollständig dem Landkreis zu.
Die Zweckvereinbarungen mit der Stadt Cloppenburg und
der Stadt Friesoythe sind als Anlagen 2 und 3 beigefügt.
Finanzierung:
PSP-Element (Produkt)
P1.122000 Ordnungsrecht