Betreff
Zweckvereinbarung mit den Städten Cloppenburg und Friesoythe zur Übernahme der Waffen- und Sprengstoffbehörde
Vorlage
V-KA/22/734
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Kreisausschuss schlägt dem Kreistag vor, der jeweiligen Zweckvereinbarung mit den Städten Cloppenburg und Friesoythe zur Übernahme der Zuständigkeit im Bereich des Waffen- und Sprengstoffrechts zuzustimmen.

 

 


Sach- und Rechtslage:

 

Den Städten Cloppenburg und Friesoythe sind aufgrund ihres Rechtsstatus als selbständige Gemeinde die Aufgaben der Unteren Waffen- und Sprengstoffbehörde zugewiesen. Hierunter fallen insbesondere die Erteilung und der Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse, die Bearbeitung waffenrechtlicher Vorgänge nach dem Waffengesetz sowie die Bearbeitung sprengstoffrechtlicher Angelegenheiten.

 

Der Nds. Landkreistag hat die Waffen- und Sprengstoffbehörden bereits mit Schreiben vom 06.01.2022 darüber informiert, dass das Land beabsichtigt, die Zuständigkeit im Bereich des Waffenrechts von den selbständigen Gemeinden auf die Landkreise zu übertragen. Mit Schreiben vom 11.07.2022 hat der Nds. Landkreistag den Waffen- und Sprengstoffbehörden den Verordnungsentwurf zur Änderung der Nds. Zuständigkeitsverordnung auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr übersandt, welcher eine Übertragung der Zuständigkeit auf die Landkreise zum 01.01.2023 vorsieht (s. Anlage 1). Die Verordnung zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung sollte im September 2022 in Kraft treten.

Erst am 21.10.2022 wurden die Waffen- und Sprengstoffbehörden über die Polizeidirektion Oldenburg darüber unterrichtet, dass die geplante Verordnung zur Änderung der Zuständigkeit erst zum 01.01.2024 in Kraft treten soll.

Das Nds. Innenministerium hat auf Anfrage bestätigt, dass auch eine Übertragung der Zuständigkeit im Bereich des Sprengstoffrechts auf die Landkreise angestrebt wird. Allerdings liegt die Zuständigkeit hier im Bereich des Sozialministeriums.

 

Aus Sicht des Landkreises ist es sinnvoll, dass die Zuständigkeit im Bereich des Waffen- und Sprengstoffrechts beim Landkreis liegt, da hier auch die kreisweite Jagdbehörde angesiedelt ist. Für die Bürgerinnen und Bürger hat dies den Vorteil, dass lediglich eine Behörde für sie zuständig ist.

 

Aufgrund der ursprünglich geplanten Änderung der Zuständigkeit zum 01.01.2023 haben sich die Städte Cloppenburg und Friesoythe auch in personeller Hinsicht (Nachbesetzung von Stellen aufgrund von Verrentung bzw. aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle) an diesen Termin orientiert. Daher sind diese Städte auf den Landkreis zugekommen, um die mögliche Übernahme der Zuständigkeit bereits zum 01.01.2023, und nicht erst durch die Änderung der Verordnung zum 01.01.2024, durch eine Zweckvereinbarung zu erörtern.

 

Da der Landkreis generell die Übernahme für sinnvoll erachtet und die Städte unterstützen möchte, sind für die Übernahme der Zuständigkeit von der Stadt Friesoythe der 01.01.2023 und für die Übernahme der Zuständigkeit von der Stadt Cloppenburg der 01.06.2023 vereinbart worden, sofern der Kreistag der Übernahme der Zuständigkeit zustimmt. Dies hat für den Landkreis den weiteren Vorteil, dass nicht beide Waffen- und Sprengstoffbehörden zum selben Termin übernommen werden müssen und eine einfachere Übernahme zu erwarten ist. Durch die Zweckvereinbarung wird somit lediglich die Zuständigkeit bis zum Inkrafttreten der Änderung der Zuständigkeitsverordnung geregelt.

 

Bei den Städten Cloppenburg und Friesoythe wurden die Aufgaben der Waffen- und Sprengstoffbehörde bisher von insgesamt ca. 1,6 VZÄ wahrgenommen. Für die Übernahme dieser Aufgaben durch den Landkreis Cloppenburg ist die Einrichtung von insgesamt 1,0 VZÄ der EG 9a TVöD/Besoldungsgruppe A 8 NBesG geplant. Für die Einrichtung dieser Stelle ist gemäß Delegationsbeschluss des Kreisausschusses vom April 2007 die Zustimmung des Landrates erforderlich. Die Besetzung der Stelle soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach interner Ausschreibung erfolgen. Es entstehen zusätzliche Personalkosten in Höhe von ca. 69.300,00 EUR jährlich.

 

Die notwendigen Personalkosten bis zum Zeitpunkt der Übertragung der Zuständigkeit durch das Land auf den Landkreis werden durch die jeweilige Stadt getragen. Die Gebühreneinnahmen fließen vollständig dem Landkreis zu.

 

Die Zweckvereinbarungen mit der Stadt Cloppenburg und der Stadt Friesoythe sind als Anlagen 2 und 3 beigefügt.

 

 

 

 

 


Finanzierung:

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