Sachverhalt:
Die Schulträger erhalten aus der Kreisschulbaukasse Zuwendungen für notwendige Neu- Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung sowie für die Erstellung der Außenanlagen.
Die Zuschüsse betragen im
Primarbereich 1/3 und im Sekundarbereich 50 Prozent der als notwendig
anerkannten Maßnahmekosten.
Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat bezüglich notwendiger Aufwendungen
für Brandschutzmaßnahmen, die im Zuge von Baugenehmigungsverfahren für die
Schulen nachträglich gefordert werden, beschlossen, dass solche Maßnahmen
grundsätzlich bezuschussungsfähig sind.
Die Gemeinde Cappeln hat mit Schriftsatz vom 20.08.2010
für die Errichtung einer Überdachung bei der Grundschule Elsten die Gewährung
eines anteiligen Zuschusses aus der Kreisschulbaukasse beantragt.
Die Notwendigkeit der Maßnahme wurde anerkannt und dem vorzeitigen Baubeginn
zugestimmt.
Die Maßnahme wurde inzwischen abgeschlossen.
Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten belaufen sich auf 18.308,35 Euro.
Aus der Kreisschulbaukasse kann ein Zuschuss in Höhe von 6.100,00 Euro gewährt
werden.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2011 veranschlagt.