Betreff
Fortführung Wissens- und Technologietransfer in den Landkreisen Cloppenburg, Grafschaft Bentheim und Vechta ab 2023
Vorlage
V-PLA/22/354
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Wissens- und Technologietransfer in den Landkreisen Cloppenburg, Grafschaft Bentheim und Vechta wird weiterhin gemeinsam als Verbundprojekt praktiziert. Die Koordination sowie Fördermittelabwicklung wird für weitere 4 Jahre und mit Option auf Verlängerung um weitere 3 Jahre vom Landkreis Cloppenburg übernommen. Die notwendigen Finanzmittel  von 132.000,00 € pro Jahr werden für den Landkreis Cloppenburg bereitgestellt, zu denen eine jährliche Förderung in Höhe von 28.800,00 € beantragt wird.


Sachverhalt:

Seit 2015 betreiben die Landkreise Cloppenburg, Vechta und Grafschaft Bentheim den Wissens- und Technologietransfer für Firmen gemeinsam als Verbundprojekt, nachdem die Landkreise Cloppenburg und Vechta diese Leistungen bereits seit 2001 durch das Transferzentrum Oldenburger Münsterland anboten. Der Wissens- und Technologietransfer ist ein wichtiges Angebot zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und trägt zur Erhöhung der Wertschöpfung und Innovation in den Landkreisen bei. Im Mittelpunkt der Aktivitäten steht die qualifizierte Beratung von Betrieben in technischen, organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen sowie die Betreuung bei Entwicklungen neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen bis hin zur Antragsbegleitung für Innovationsfördermittel und Zugang zu wissenschaftlichen Einrichtungen und Netzwerken.

Die aktuelle Förderung des Projektes endet am 31.12.2022. Die Verbundpartner beabsichtigen, insbesondere aufgrund der aktuellen Transformationsdynamik der Wirtschaft, auch weiterhin Fördermittel im Rahmen der aktualisierten „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Beratung von KMU zu Wissens- und Technologietransfer“ (veröffentlicht am 19.10.2022) bei der NBank zu beantragen.

Für die neue Förderperiode der Richtlinie (2022 - 2029) ist weiterhin nur ein Antragsteller für den Gemeinschaftsantrag vorgesehen. Vor diesem Hintergrund sowie aufgrund der langjährigen Erfahrungswerte des Landkreises Cloppenburg, haben die Landkreise Grafschaft Bentheim und Vechta diesen gebeten, erneut die Funktion des Antragstellers/Konsortialführers zu übernehmen.

In Summe entstehen für den Wissens- und Technologietransfer im neuen Förderzeitraum für 4 Jahre Ausgaben in Höhe von rund 1.584.000,00 €, aufgeteilt auf rund 132.000,00 € pro Jahr je Landkreis. Für die Gesamtsumme ist geplant, einen Förderantrag über 345.600,00 € zu stellen. Somit beläuft sich der kreiseigene Anteil, ähnlich wie bisher, jährlich auf ca. 103.200,00 €.

Eine erneute Ausschreibung des Technologietransfers muss erfolgen, da der Vertrag mit dem aktuellen Dienstleister, der Steinbeis Transferzentren Niedersachsen GmbH, am 31.12.2022 ausläuft. Ein entsprechender Übergangsvertrag wird geschlossen. Es ist nötig, die Dienstleistung im Rahmen eines EU-weiten Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb über 4 Jahre mit Option zur Verlängerung von 3 Jahren zu vergeben.