Sachverhalt:
Die Schulträger erhalten aus der Kreisschulbaukasse Zuwendungen für notwendige Neu- Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung sowie für die Erstellung der Außenanlagen.
Die Zuschüsse betragen im
Primarbereich 1/3 und im Sekundarbereich 50 Prozent der als notwendig
anerkannten Maßnahmekosten.
Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat bezüglich notwendiger Aufwendungen
für Brandschutzmaßnahmen, die im Zuge von Baugenehmigungsverfahren für die
Schulen nachträglich gefordert werden, beschlossen, dass solche Maßnahmen
grundsätzlich bezuschussungsfähig sind.
Die Stadt Löningen hat mit
Schriftsatz vom 25.11.2009 für Brandschutzmaßnahmen bei der Grundschule Wachtum
(Herstellung zweiter Fluchtweg) die Gewährung eines anteiligen Zuschusses aus
der Kreisschulbaukasse beantragt.
Die Notwendigkeit der Maßnahme wurde anerkannt und dem vorzeitigen Baubeginn
zugestimmt.
Die Maßnahme wurde inzwischen abgeschlossen.
Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten belaufen sich auf 18.217,94 Euro.
Aus der Kreisschulbaukasse kann ein Zuschuss in Höhe von 6100,00 Euro gewährt
werden.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2011 veranschlagt..