Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird
folgende Beschlussfassung vorgeschlagen:
Die
Kreisverwaltung wird ermächtigt, das Projekt Pflegeportal durch die Einrichtung
einer zentralen Koordinierungsstelle fortzuführen.
Die
erforderlichen Haushaltsmittel werden bereitgestellt.
Sachverhalt:
Die
Zahl der Pflegebedürftigen steigt stetig und lag zuletzt in der Region
Weser-Ems mit ca. 2,4 Millionen Menschen bei rund 118.000. In diesem
Zusammenhang kommt es zunehmend dazu, dass pflegebedürftige Bürgerinnen und
Bürger auf fremde Hilfe angewiesen sind. Nach der kleinräumigen
Bevölkerungsvorausberechnung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN)
steigt die Anzahl der älteren Bevölkerung (65 Jahre und älter) bis zum Jahr
2031 im ehemaligen Regierungsbezirk auf über 575.000 Menschen, ein Plus
gegenüber 2021 von rd. 142.000 Menschen (plus 32,9 %). Bezogen auf den
Landkreis Cloppenburg liegt die Steigerungsrate gar bei rd. 42 % auf 42.150
Menschen. Damit eingehergehend steigt auch die Zahl der pflegebedürftigen
Menschen. Für die pflegebedürftigen Menschen oder den Angehörigen kann die
Suche nach freien Kurz-/ und Langzeitpflegeplätzen oder einem ambulanten
Pflegedienst sehr mühsam und kräftezerrend sein
Unterstützend
bei der Suche und Vermittlung freier Kapazitäten kann das Projekt des
Pflegeportals Weser-Ems wirken. Das Pflegeportal Weser-Ems hat als Ziel, dem
Senioren- und Pflegestützpunkt ein Arbeitsinstrument an die Hand zu geben, mit
dem sie bei Beratungsanfragen gezielt und schnell einen Überblick über freie
Kapazitäten in den Pflegeheimen in ganz Weser-Ems bekommen und ggf. direkt im
Rahmen ihrer neutralen Pflegeberatung Pflegeplätze vermitteln können. Es soll
das bisherige Portal www.pflege-os.de ablösen. Das Pflegeportal Weser-Ems
bietet zudem unterschiedlichen Nutzerinnen- und Nutzer-Gruppen die Möglichkeit,
einen stationären Pflegeplatz zu suchen. Über einen Zugang für die
Öffentlichkeit (also Bürgerinnen und Bürger und deren Angehörige,
(niedergelassene) Ärztinnen und Ärzte etc.) können Betroffene spontan nach
einem freien Kurz- oder Langzeitpflegeplatz suchen, um für eine einsetzende
Pflegebedürftigkeit der suchenden Person Abhilfe zu schaffen. Zusätzlich bildet
das Pflegeportal Weser-Ems das Entlassmanagement über den Bereich des
Expertensystems ab und unterstützt die bessere Planbarkeit für das Krankenhaus
sowie die Patientin/den Patienten und deren Angehörige, indem in der digitalen
Plattform eine Suche für die Nachversorgung frühzeitig gestartet werden kann.
Dabei greifen die öffentliche Suche und das Expertensystem auf dieselbe
Datenbasis zurück. Das Pflegeportal Weser-Ems wird von einer Gruppe kommunaler
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aus der Weser-Ems Region begleitet.
Sie haben ebenso wie die Vertreterinnen und Vertreter der Kliniken und
Pflegeeinrichtungen eine Zugriffsberechtigung in die Fachanwenderinnen-
Fachanwender-Nutzung.
Das
Projekt soll mithilfe der Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle noch
erweitert werden. Die zentrale Koordinierungsstelle des Pflegeportals Weser-Ems
hat zum Ziel, die Kommunikation, Vernetzung und Zusammenarbeit aller
beteiligten Akteurinnen und Akteure zu steuern, um im Rahmen der
Digitalisierung eine Gesamtlösung für die pflegerische Nachversorgung in der
Region Weser-Ems voranzubringen. Sie soll Hauptansprechpartnerin und
Vermittlerin zwischen den Beteiligten sein. Dazu soll ein stabiles Netzwerk
aufgebaut und nachhaltig gefördert werden. Die stetige Weiterentwicklung und
Optimierung des Portals und die inhaltliche und organisatorische Steuerung des
Projektes sowie die Konzeption von projektbezogenen Veranstaltungen gehören zur
Aufgabe der Koordinierungsstelle.
Die
Federführung für die Ausschreibung und Vergabe der zentralen
Koordinierungsstelle hat der Landkreis Osnabrück übernommen.
Das
Projekt soll durch alle 17 Kommunen im Bereich Weser-Ems getragen werden,
sodass von den Gesamtkosten in Höhe von ca. 215.000 Euro jede Kommune einen
Anteil von 1/17 verteilt über drei Jahre übernimmt. Eine Teilnahmeerklärung
jeder Kommune liegt bereits vor. Dadurch, dass alle 17 Kommunen im Bereich
Weser-Ems dieses Projekt tragen wollen, ist der Beitrag für jede einzelne
Kommune als äußerst wirtschaftlich zu werten, da die Gesamtkosten geteilt
werden.
Da
es sich um die Übernahme einer neuen Aufgabe im Sinne von § 58 Abs. 1 Nr. 19
NKomVG handelt, ist der Kreistag für die Entscheidung zuständig.
Finanzierung:
P1.111900.103 Gesundheitsregion