Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beruft
Herrn Stefan Grußdorf als Vertreter der Nds. Landesforsten anstelle von Herrn
Philipp Verpoorten in den Jagdbeirat.
Sach- und
Rechtslage:
Nach § 39 Abs. 1 NJagdG wird der Jagdbeirat aus dem Kreisjägermeister sowie 6 weiteren Mitgliedern gebildet und für die Dauer der Wahlperiode des Kreistages durch diesen gewählt. Dabei steht gem. § 39 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 NJagdG
- der Anstalt Niedersächsische Landesforsten das Vorschlagsrecht für eine Person
zu.
In der Sitzung des Kreistages am 02.11.2021 wurde auf Vorschlag der Anstalt Nds. Landesforsten Herr Philipp Verpoorten in den Jagdbeirat berufen.
Die Anstalt Niedersächsische Landesforsten hat mit Schreiben vom 27.09.22 mitgeteilt, dass die jagdli-chen Aufgaben der Landesforsten nunmehr durch Herrn Stefan Grußdorf wahrgenommen werden und schlägt daher vor, dass für Herrn Verpoorten nunmehr
Herr Stefan Grußdorf, Vechtaer Str. 3, 26197 Ahlhorn
in den Jagdbeirat berufen wird.