Betreff
Umbesetzung des Jagdbeirates
Vorlage
V-KT/22/102
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beruft Herrn Stefan Grußdorf als Vertreter der Nds. Landesforsten anstelle von Herrn Philipp Verpoorten in den Jagdbeirat.

 

 

 


Sach- und Rechtslage:

 

Nach § 39 Abs. 1 NJagdG wird der Jagdbeirat aus dem Kreisjägermeister sowie 6 weiteren Mitgliedern gebildet und für die Dauer der Wahlperiode des Kreistages durch diesen gewählt. Dabei steht gem. § 39 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 NJagdG

 

- der Anstalt Niedersächsische Landesforsten das Vorschlagsrecht für eine Person

 

zu.

 

In der Sitzung des Kreistages am 02.11.2021 wurde auf Vorschlag der Anstalt Nds. Landesforsten Herr Philipp Verpoorten in den Jagdbeirat berufen.

 

Die Anstalt Niedersächsische Landesforsten hat mit Schreiben vom 27.09.22 mitgeteilt, dass die jagdli-chen Aufgaben der Landesforsten nunmehr durch Herrn Stefan Grußdorf wahrgenommen werden und schlägt daher vor, dass für Herrn Verpoorten nunmehr

 

                Herr Stefan Grußdorf, Vechtaer Str. 3, 26197 Ahlhorn

 

in den Jagdbeirat berufen wird.