Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung
empfohlen:
Die Satzung des Landkreises Cloppenburg über
die Gewährung von Aufwandsentschädigung, des Ersatzes der Auslagen und des
Verdienstausfalles an ehrenamtlich Tätige vom 30.03.2017 wird wie folgt
geändert:
I.
In § 3 – Reisekosten werden die Worte „nach
dem Bundesreisekostengesetz“ durch „entsprechend der Nieders.
Reisekostenverordnung (NRKVO)“ ersetzt.
II. In
§ 5 – Aufwandsentschädigung für Funktionsträger werden folgende Änderungen
vorgenommen:
- In Abs. 1 Satz 1 werden die Buchstaben c) und d) gestrichen.
- Abs.1 Satz 1 Buchstabe e) wird zu Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c)
- Als Buchstabe d) wird in Abs. 1 Satz 1 neu eingefügt:
„d) Wegewarte 100 EUR“
III. In § 6 - Aufwandsentschädigung für Mitglieder in Gremien werden in Absatz 2 Satz 2
die Worte „von 0,30 EUR je Straßenkilometer“ durch „entsprechend § 5 Abs. 3
Satz 1 NRKVO“ ersetzt.
Die Änderungen
werden entsprechend der beigefügten 1. Änderungssatzung veröffentlicht.
Sachverhalt:
Die Satzung des
Landkreises Cloppenburg über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, des Ersatzes
der Auslagen und des Verdienstausfalls an ehrenamtlich Tätige vom 30.03.2017
enthält in § 5 Regelungen zur Aufwandsentschädigung für Funktionsträger. Da
einige der genannten Funktionsträger nicht mehr im Einsatz und neue
Funktionsträger hinzugekommen sind, ist eine Anpassung der Regelung
erforderlich.
Gestrichen werden
können in § 5 Abs. 1 die unter den Buchstaben c) und d) genannten
Funktionsträger – Beauftragte/r für Naturschutz und Landschaftspflege und
Leiter/in des Medienzentrums. Neu aufgenommen werden sollen die Wegewarte mit
einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 EUR.
Darüber hinaus ist
beabsichtigt, die Reisekostenregelungen bzw. Fahrtkostenerstattungen analog zu
den anderen Satzungen an die Nieders. Reisekostenverordnung (NRKVO) anzulehnen.
Folgende Änderungen
würden sich somit ergeben und werden vorgeschlagen:
…
§ 3
Reisekosten
Für angeordnete oder genehmigte Dienstreisen
nach Orten außerhalb des Kreisgebietes erhalten ehrenamtlich tätige Personen
Reisekostenvergütung nach dem Bundesreisekostengesetz entsprechend der Nieders. Reisekostenverordnung (NRKVO).
….
§ 5
Aufwandsentschädigung für
Funktionsträger
(1) Die nachstehend aufgeführten
Funktionsträgerinnen/Funktionsträger erhalten folgende monatliche
Aufwandsentschädigung
a) Kreisjägermeisterin/Kreisjägermeister 250,00 EUR
b) stellv. Kreisjägermeisterin/Kreisjägermeister 60,00 EUR
c) Beauftragte/Beauftragter für
Naturschutz
und Landschaftspflege je 30,00 EUR
d) Leiterin/Leiter des Medienzentrums 200,00 EUR
c) Schleusenwärterin/Schleusenwärter 150,00 EUR
d) Wegewarte 100,00
EUR
….
§ 6
Aufwandsentschädigung für Mitglieder in
Gremien
…
(2)
Die
Mitglieder nach Absatz 1 erhalten eine Fahrtkostenerstattung, soweit ihnen
keine Reisekostenvergütung nach § 3 zu gewähren ist. Ihnen wird bei Benutzung
eines privateigenen Kraftfahrzeuges eine Entschädigung von 0,30 EUR je Straßenkilometer entsprechend § 5 Abs. 3 Satz 1 NRKVO gezahlt. Wird
kein privateigenes Kraftfahrzeug benutzt, werden die Kosten für die Benutzung
von öffentlichen Verkehrsmitteln erstattet.
…
Mit dem Protokoll
wird eine Lesefassung der Entschädigungssatzung für ehrenamtlich Tätige
übersandt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage Entwurf 1.
Änderungssatzung Aufwandsentschädigung ehrenamtlich Tätige