Betreff
Änderung der Satzung des Landkreises Cloppenburg über die Gewährung von Aufwandsentschädigung, des Ersatzes der Auslagen und des Verdienstausfalls an ehrenamtlich Tätige
Vorlage
V-KA/22/723
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Die Satzung des Landkreises Cloppenburg über die Gewährung von Aufwandsentschädigung, des Ersatzes der Auslagen und des Verdienstausfalles an ehrenamtlich Tätige vom 30.03.2017 wird wie folgt geändert:

 

I.        In § 3 – Reisekosten werden die Worte „nach dem Bundesreisekostengesetz“ durch „entsprechend der Nieders. Reisekostenverordnung (NRKVO)“ ersetzt.

II.      In § 5 – Aufwandsentschädigung für Funktionsträger werden folgende Änderungen vorgenommen:

- In Abs. 1 Satz 1 werden die Buchstaben c) und d) gestrichen.

- Abs.1 Satz 1 Buchstabe e) wird zu Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c)

- Als Buchstabe d) wird in Abs. 1 Satz 1 neu eingefügt:
   „d) Wegewarte                                            100 EUR“

III.    In § 6 - Aufwandsentschädigung für Mitglieder in Gremien werden in Absatz 2 Satz 2 die Worte „von 0,30 EUR je Straßenkilometer“ durch „entsprechend § 5 Abs. 3 Satz 1 NRKVO“ ersetzt.

 

Die Änderungen werden entsprechend der beigefügten 1. Änderungssatzung veröffentlicht.

 


Sachverhalt:

Die Satzung des Landkreises Cloppenburg über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, des Ersatzes der Auslagen und des Verdienstausfalls an ehrenamtlich Tätige vom 30.03.2017 enthält in § 5 Regelungen zur Aufwandsentschädigung für Funktionsträger. Da einige der genannten Funktionsträger nicht mehr im Einsatz und neue Funktionsträger hinzugekommen sind, ist eine Anpassung der Regelung erforderlich.

 

Gestrichen werden können in § 5 Abs. 1 die unter den Buchstaben c) und d) genannten Funktionsträger – Beauftragte/r für Naturschutz und Landschaftspflege und Leiter/in des Medienzentrums. Neu aufgenommen werden sollen die Wegewarte mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 EUR.

 

Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Reisekostenregelungen bzw. Fahrtkostenerstattungen analog zu den anderen Satzungen an die Nieders. Reisekostenverordnung (NRKVO) anzulehnen.

 

Folgende Änderungen würden sich somit ergeben und werden vorgeschlagen:

§ 3

Reisekosten

 

Für angeordnete oder genehmigte Dienstreisen nach Orten außerhalb des Kreisgebietes erhalten ehrenamtlich tätige Personen Reisekostenvergütung nach dem Bundesreisekostengesetz entsprechend der Nieders. Reisekostenverordnung (NRKVO).

 

….

§ 5

Aufwandsentschädigung für Funktionsträger

 

(1)      Die nachstehend aufgeführten Funktionsträgerinnen/Funktionsträger erhalten folgende monatliche Aufwandsentschädigung

a)       Kreisjägermeisterin/Kreisjägermeister                    250,00 EUR

b)      stellv. Kreisjägermeisterin/Kreisjägermeister         60,00 EUR

c)       Beauftragte/Beauftragter für Naturschutz

und Landschaftspflege                                   je             30,00 EUR

d)      Leiterin/Leiter des Medienzentrums                       200,00 EUR

c)        Schleusenwärterin/Schleusenwärter                      150,00 EUR

d)      Wegewarte                                                                        100,00 EUR

….

§ 6

Aufwandsentschädigung für Mitglieder in Gremien

(2)    Die Mitglieder nach Absatz 1 erhalten eine Fahrtkostenerstattung, soweit ihnen keine Reisekostenvergütung nach § 3 zu gewähren ist. Ihnen wird bei Benutzung eines privateigenen Kraftfahrzeuges eine Entschädigung von 0,30 EUR je Straßenkilometer entsprechend § 5 Abs. 3 Satz 1 NRKVO gezahlt. Wird kein privateigenes Kraftfahrzeug benutzt, werden die Kosten für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erstattet.

 

Mit dem Protokoll wird eine Lesefassung der Entschädigungssatzung für ehrenamtlich Tätige übersandt.

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage Entwurf 1. Änderungssatzung Aufwandsentschädigung ehrenamtlich Tätige