Betreff
Weiterführung des Landesprogramms „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familien unterstützenden Maßnahmen“, ehemals „Gut ankommen in Niedersachsen
Vorlage
V-JHA/22/216
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

a)     der Landkreis Cloppenburg nimmt vorbehaltlich der Bewilligung der Mittel durch das Land Niedersachsen vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 weiter im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familien unterstützenden Maßnahmen“ am Projekt, das sich auf die erste Phase des Ankommens von Flüchtlingen in Niedersachsen und auf deren weitere Begleitung richtet, teil

b)     das Projekt wird vom Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Cloppenburg e.V. fortgeführt

c)      die notwendige Kofinanzierung in Höhe von 17.585,00 EUR zuzüglich evtl. Mehrausgaben bis zur Höhe der Gesamtausgaben in Höhe von 35.170,00 EUR durch Kürzung des Landeszuschusses wird vom Landkreis Cloppenburg sichergestellt.

 


Sachverhalt:

Mit dem Landesprogramm „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familien unterstützenden Maßnahmen“ unterstützt das Land Nieder-sachsen Maßnahmen für die Zielgruppe der Schutz suchenden Familien (Flüchtlings-familien). Hiermit sollen Unterstützungsmöglichkeiten für diesen Personenkreis geschaffen und die Etablierung einer Willkommensstruktur gefördert werden.

Den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe wurde hierfür vom Land ein Förderbetrag von bis zu 25.000 € pro Zuwendungsempfänger und maximal 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bei einem Bewilligungszeitraum von bis zu 12 Monaten zur Verfügung gestellt.

Das Jugendamt nimmt diese Fördermittel seit dem 01.12.2016 in Anspruch und hat damit ein Familienpatenprojekt für Flüchtlingsfamilien initiiert. Unter Berücksichtigung der vielfältigen Erfahrungen und bereits entwickelten Projekte betr. Familienpaten wurde der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Cloppenburg e.V. diesbezüglich beauftragt. Dieser hat sein Patenprojekt um den Bereich der Flüchtlingsfamilien ausgeweitet und speziell für diesen Personenkreis gezielt Paten akquiriert und geschult.

Derzeit arbeiten 13 ehrenamtliche Familienpaten im Projekt. Es werden 14 Familien mit 32 Kindern betreut. Im Jahr 2022 wurde das Projekt mit neuen Patenschaften weiter ausgebaut.

Die Aufgaben der Familienpaten sind wöchentliche Besuche in den Familien, Begleitung zu Gruppenangeboten, Orientierung in der westlichen Kultur, Impulse geben z.B. in den Bereichen Sprache und Ernährung, Begleitung der Eltern zu Vorsorgeuntersuchungen und in die Kindertagesstätten und auch die Vermittlung an Fachdienste und andere Stellen.

Außerdem finden Sprechstunden im Mehrgenerationenhaus statt, es gibt Deutschkurse für die vornehmlich jungen Mütter, alltagspraktische Kurse wie z.B. Fahrrad- oder Schwimmkurse und auch Ferienbetreuung für die Kinder.

Das Land Niedersachsen hat zum 01.01.2020 die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familien unterstützenden Maßnahmen“ in Kraft gesetzt. Im Rahmen dieser Richtlinie werden Projekte gefördert, die sich auf die erste Phase des Ankommens von Flüchtlingen in Niedersachsen und auf deren weitere Begleitung richten. Es stehen somit für den nächsten Bewilligungszeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 Haushaltsmittel im bisherigen Umfang zur Verfügung.

Der SkF Cloppenburg möchte das Projekt gerne fortsetzen, um die bisherige erfolgreiche Arbeit zu verfestigen und angefangene Projekte und Hilfen weiterzuführen.

Die Verwaltung des Landkreises Cloppenburg sieht diese Arbeit als wirkungsvolle Hilfe zur Integration von neuzugezogenen Familien und der Bewältigung ihres Lebens in der neuen Heimat an und spricht sich für eine Fortführung des Projektes aus.

Für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 werden die Fördermittel in Kürze beantragt, da sonst vom Land kein vorzeitiger Maßnahmebeginn mehr bewilligt werden kann. Beantragt wird bei Gesamtausgaben in Höhe von 35.170,00 EUR, Fördermittel in Höhe von 17.585,00 EUR (50 % der Gesamtausgaben).

Auf Grund des Besserstellungsverbots der Beschäftigten des SkF gegenüber den Landesbediensteten ist es in den letzten Jahren immer wieder zu Kürzungen des beantragten Zuschusses durch das Land gekommen.

Trotzdem hat der Landkreis das Projekt im bisherigen Umfang fortgeführt und dem SkF die Kofinanzierung in Höhe von 50 % zuzüglich der Mehrausgaben bis zur Höhe der Gesamtausgaben zukommen lassen.


Finanzierung:

Die Haushaltsmittel wurden vorsorglich für das Haushaltsjahr 2023 eingeplant.

Ausgaben:          35.170,00 EUR

Sachkonto: 431810/ PSP-Element: P1.363200

Erstattungen vom Land:               17.585,00 EUR

Sachkonto: 348110/ PSP-Element: P1.363200