Beschlussvorschlag:
Dem Kreisausschuss
wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Schützenverein
Lastrup von 1836 e.V. erhält nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises
Cloppenburg für die Modernisierung des Luftgewehrstandes und der Installation
eines digitalen Systems zur Auswertung unter der Voraussetzung einer
entsprechenden Bezuschussung durch die Gemeinde Lastrup einen Zuschuss in Höhe
von bis zu 7.771,56 EUR.
Sachverhalt:
Der Schützenverein Lastrup von 1836 e.V. beantragt mit Schreiben vom 30.08.2022 einen Zuschuss für die Modernisierung des Luftgewehrstandes und der Installation eines digitalen Systems zur Auswertung. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Die Gesamtkosten betragen laut der spezifizierten Kostenzusammenstellung des Vereins insgesamt 39.998,00 EUR. Die Maßnahme soll laut Antrag voraussichtlich im Jahr 2023 umgesetzt werden.
Die förderfähigen Kosten belaufen sich auf 38.857,82 EUR.
Der Schützenverein Lastrup von 1836 e.V. hat parallel einen Förderantrag bei der Gemeinde Lastrup gestellt. Eine Entscheidung der Gemeinde Lastrup steht noch aus. Der Kreissportbund wurde beteiligt und bestätigt die Notwendigkeit der Maßnahme.
Nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg kann eine Zuwendung in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten, also in Höhe von bis zu 7.771,56 EUR gewährt werden.
Nach Beendigung der Baumaßnahme hat der Verein einen Verwendungsnachweis, in dem die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel darzustellen ist, sowie den Zuwendungsbescheid der jeweiligen Sitzgemeinde vorzulegen.
Finanzierung:
Im Haushalt 2023 sind Mittel für Sportfördermaßnahmen veranschlagt.
PSP-Element (Produkt) P1.421 000
Sachkonto: 431810
Anlagenverzeichnis:
Antrag des Schützenvereins Lastrup von 1836
e.V. vom 30.08.2022