Betreff
Antrag der Musikschule für den Landkreis Cloppenburg e.V. auf Gewährung eines erhöhten Festbetragszuschusses für das Haushaltsjahr 2023
Vorlage
V-KUL/22/253
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Landkreis Cloppenburg gewährt der Musikschule für den Landkreis Cloppenburg e. V. einen Festbetragszuschuss in Höhe von 948.550,00 EUR für das Haushaltsjahr 2023.

 


Sachverhalt:

Die Musikschule für den Landkreis Cloppenburg e.V. beantragt beim Landkreis Cloppenburg mit Schreiben vom 16.09.2022 die Gewährung eines erhöhten Festbetragszuschusses für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 948.550,00 EUR (siehe Anlage 1).

 

Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg beschloss zuletzt in seiner Sitzung am 17.12.2019 (V-KUL/19/144) der Kreismusikschule einen Zuschuss in Höhe von 745.000,00 EUR als Festbetragszuschuss insbesondere für Personalausgaben für die Jahre 2020 bis 2022 zu gewähren. Diese Zuwendung erhöhte sich um jährlich 70 v. H. der linearen Tarifsteigerungsrate des Vorjahres, frühestens ab dem 01.01.2021.

 

Die Kreismusikschule beantragt mit Ihrem Schreiben vom 16.09.2022 einen Festbetragszuschuss lediglich nur noch für ein Haushaltsjahr, da die Beantragung des Zuschussbedarfs für mehrere Jahre im Voraus für den Haushalt der Kreismusikschule im Hinblick auf die derzeitige inflationäre Lage nicht möglich ist.

 

Im Haushalt der Kreismusikschule stellen die Personalkosten den größten Anteil der Gesamtkosten dar. Diese Ausgaben verändern sich unterjährig, bedingt durch das Aufgabenfeld, und lassen sich statistisch nicht im Voraus berechnen. Zudem beeinflussen personelle Umstrukturierungen durch Kündigungen und Neueinstellungen, krankheitsbedingte Ausfälle sowie insbesondere Stundenreduzierungen und  -erhöhungen aufgrund dynamischer Stundenpläne in Abhängigkeit von An- und Abmeldungen von Musikschülern die Personalkosten signifikant. Daher beabsichtigt die Kreismusikschule, jährlich einen neuen Zuschussantrag beim Landkreis Cloppenburg zu stellen.

 

Im Haushaltsjahr 2022 hat die Kreismusikschule laut Antrag Personalkosten in Höhe von 1.910.000,00 EUR eingeplant. Für das Haushaltsjahr 2023 ergibt sich durch Stufenerhöhungen, Stundenveränderungen, Neueinstellungen und der geplanten Erhöhung des TVöD um 4 % eine Erhöhung der Personalkosten um 105.000,00 EUR auf 2.015.000,00 EUR (siehe Anlage 2 und 3).

 

Mit den Städten und Gemeinden des Landkreises wurde in der Vergangenheit vereinbart, dass die erforderliche Erhöhung der Zuschüsse immer im Verhältnis der bisherigen Zuschüsse des Landkreises zu 69 % und die Städte und Gemeinden zu 31 % verteilt wird.

Die Zuschusserhöhung von 105.000,00 EUR wird demnach im Verhältnis 69 % zu 31 % verteilt, so dass sich eine neue Zuschusshöhe von 416.450,00 EUR für die Städte und Gemeinden und 948.550,00 EUR für den Landkreis Cloppenburg hinsichtlich des Haushaltsjahres 2023 ergibt (siehe Tabelle).

 

 

Zuschuss Landkreis


69 %

Zuschuss Städte und Gemeinden

31 %

GESAMT

Zuschuss 2020

745.000,00 EUR

325.000,00 EUR

1.070.000,00 EUR

Zuschuss 2021

814.000,00 EUR

356.000,00 EUR

1.170.000,00 EUR

Zuschuss 2022

876.100,00 EUR

383.900,00 EUR

1.260.000,00 EUR

Erhöhung

72.450,00 EUR

32.550,00 EUR

105.000,00 EUR

Zuschuss 2023

948.550,00 EUR

416.450,00 EUR

1.365.000,00 EUR

 

 


Finanzierung:

Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung.

 

Produkt: P1.263000

Sachkonto: 431840 

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag der Musikschule für den Landkreis Cloppenburg e. V. vom 16.09.2022 (Anlage 1)

Personalkostenhochrechnung Haushalt 2023 (Anlage 2)

Haushaltsentwurf 2023 (Anlage 3)