Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird
folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Landkreis
Cloppenburg gewährt der Musikschule für den Landkreis Cloppenburg e. V. einen
Festbetragszuschuss in Höhe von 948.550,00 EUR für das Haushaltsjahr 2023.
Sachverhalt:
Die Musikschule für den Landkreis Cloppenburg e.V. beantragt beim Landkreis Cloppenburg mit Schreiben vom 16.09.2022 die Gewährung eines erhöhten Festbetragszuschusses für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 948.550,00 EUR (siehe Anlage 1).
Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg beschloss zuletzt in seiner Sitzung am 17.12.2019 (V-KUL/19/144) der Kreismusikschule einen Zuschuss in Höhe von 745.000,00 EUR als Festbetragszuschuss insbesondere für Personalausgaben für die Jahre 2020 bis 2022 zu gewähren. Diese Zuwendung erhöhte sich um jährlich 70 v. H. der linearen Tarifsteigerungsrate des Vorjahres, frühestens ab dem 01.01.2021.
Die Kreismusikschule beantragt mit Ihrem Schreiben vom 16.09.2022 einen Festbetragszuschuss lediglich nur noch für ein Haushaltsjahr, da die Beantragung des Zuschussbedarfs für mehrere Jahre im Voraus für den Haushalt der Kreismusikschule im Hinblick auf die derzeitige inflationäre Lage nicht möglich ist.
Im Haushalt der Kreismusikschule stellen die Personalkosten den größten Anteil der Gesamtkosten dar. Diese Ausgaben verändern sich unterjährig, bedingt durch das Aufgabenfeld, und lassen sich statistisch nicht im Voraus berechnen. Zudem beeinflussen personelle Umstrukturierungen durch Kündigungen und Neueinstellungen, krankheitsbedingte Ausfälle sowie insbesondere Stundenreduzierungen und -erhöhungen aufgrund dynamischer Stundenpläne in Abhängigkeit von An- und Abmeldungen von Musikschülern die Personalkosten signifikant. Daher beabsichtigt die Kreismusikschule, jährlich einen neuen Zuschussantrag beim Landkreis Cloppenburg zu stellen.
Im Haushaltsjahr 2022 hat die Kreismusikschule laut Antrag Personalkosten in Höhe von 1.910.000,00 EUR eingeplant. Für das Haushaltsjahr 2023 ergibt sich durch Stufenerhöhungen, Stundenveränderungen, Neueinstellungen und der geplanten Erhöhung des TVöD um 4 % eine Erhöhung der Personalkosten um 105.000,00 EUR auf 2.015.000,00 EUR (siehe Anlage 2 und 3).
Mit den Städten und Gemeinden des Landkreises wurde in der Vergangenheit vereinbart, dass die erforderliche Erhöhung der Zuschüsse immer im Verhältnis der bisherigen Zuschüsse des Landkreises zu 69 % und die Städte und Gemeinden zu 31 % verteilt wird.
Die Zuschusserhöhung von 105.000,00 EUR wird demnach im Verhältnis 69 % zu 31 % verteilt, so dass sich eine neue Zuschusshöhe von 416.450,00 EUR für die Städte und Gemeinden und 948.550,00 EUR für den Landkreis Cloppenburg hinsichtlich des Haushaltsjahres 2023 ergibt (siehe Tabelle).
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Zuschuss Landkreis
|
Zuschuss Städte und Gemeinden 31 % |
GESAMT |
Zuschuss 2020 |
745.000,00 EUR |
325.000,00 EUR |
1.070.000,00 EUR |
Zuschuss 2021 |
814.000,00 EUR |
356.000,00 EUR |
1.170.000,00 EUR |
Zuschuss 2022 |
876.100,00 EUR |
383.900,00 EUR |
1.260.000,00 EUR |
Erhöhung |
72.450,00 EUR |
32.550,00 EUR |
105.000,00 EUR |
Zuschuss 2023 |
948.550,00 EUR |
416.450,00 EUR |
1.365.000,00 EUR |
Finanzierung:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung.
Produkt: P1.263000
Sachkonto: 431840
Anlagenverzeichnis:
Antrag der Musikschule für den Landkreis Cloppenburg e. V. vom 16.09.2022 (Anlage 1)
Personalkostenhochrechnung Haushalt 2023 (Anlage 2)
Haushaltsentwurf 2023 (Anlage 3)