Betreff
Schulhofbenutzungsordnung für kreiseigene Schulen
Vorlage
V-SCHUL/11/031
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Seit Jahren kommt es immer wieder zu Beschwerden von Nachbarn und Schulleitungen über eine zweckwidrige Nutzung von Schulhöfen der kreiseigenen Schulen. Mittlerweile werden dem Landkreis bereits Unterlassungsklagen von Nachbarn der Schulen angedroht.

 

Seitens der Nachbarn wird sehr häufig Klage über nächtliche Ruhestörungen sowie regel-rechte „Saufgelage“ auf den Schulgrundstücken geführt.

Die Schulleitungen beklagen sich regelmäßig über zerschmetterte Glasflaschen, Kippen, nicht ordnungsgemäß entsorgtem Müll sowie Überreste von regelrechten Grillfesten. Hinzu kommen Sachbeschädigungen, wie zerschlagene Lampen, zerbeulte Hinweisschilder und zerstörte Sport- und Spielgeräte.

 

Für den Landkreis entsteht hier ein erhöhter Unterhaltungsaufwand durch die anfallenden extra Reinigungen sowie die Instandhaltung der Schulhöfe und die Reparatur der aufgestellten Sport- und Spielgeräte.

 

Gerade die sehr großen und weiträumigen Schulgrundstücke der berufsbildenden Schulen in Cloppenburg und Friesoythe sowie der drei Gymnasien in Löningen, Cloppenburg und
Friesoythe laden regelmäßig „ungebetene“ Besucher zu ihren oft nächtlichen Umtrieben ein.

 

Die Polizei hat zwar aufgrund von Anrufen der Nachbarn oder der Schulleitungen in den zuvor genannten Fällen Kontrollen durchgeführt, konnte aber mangels einer gesetzlichen Handhabe nur die dort angetroffenen Personen vom Schulgelände verweisen.

 

Da die Schulgelände nicht vollständig eingezäunt sind, scheiterte hieran auch oft die Erteilung von Hausverboten gegen die Störer durch den Landkreis.

 

Durch den Erlass der als Anlage beigefügten „Schulhofbenutzungsordnung für kreiseigene Schulhöfe“ hätten die einschreitenden Polizeibeamten eine bessere Einwirkungsmöglichkeit auf Störer im Bereich der Schulgelände.

 

Zuwiderhandlungen gegen eine bestimmungsgemäße Nutzung der Schulgelände könnten aufgrund der Satzungsbestimmungen dann mit Bußgeldern geahndet werden.

Die Satzung würde damit eine Grundlage für die vor Ort einschreitenden Beamten mit der notwendigen Handlungssicherheit bieten.

 

Die Stadt Cloppenburg hat für die Benutzung ihrer Schulhöfe eine gleichlautende Satzung mit Inkrafttreten ab dem 08.07.2011 erlassen.