Betreff
Änderung der Geschäftsordnung
Vorlage
V-KA/22/721
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Im IV. Abschnitt – Ausschüsse und Beiräte aufgrund besonderer Rechtsvorschriften wird nach § 24 folgender § 25 eingefügt:

 

㤠25

Grundstücksverkehrsausschuss

 

Der Grundstücksverkehrsausschuss tagt in nichtöffentlicher Sitzung. Er kann Beschlüsse im Umlaufverfahren fassen, wenn kein Mitglied widerspricht.

 

Die bisherigen §§ 25 und 26 in Abschnitt V. Übergangs- und Schlussbestimmungen werden zu §§ 26 und 27 der Geschäftsordnung.

 


Sachverhalt:

Während der Corona-Pandemie konnte der Grundstücksverkehrsausschuss seine Beschlüsse gemäß § 182 Abs. 2 Nr. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) im Umlaufverfahren fassen. Nachdem das Infektionsgeschehen auch Sitzungen wieder in Präsenz zuließ wurde in Einzelfällen auf diese Regelung zurückgegriffen, wenn das Vorkaufsrecht bis zur nächsten regulären Sitzung des Ausschusses nicht fristgerecht ausgeübt werden konnte. Während der Geltung der o.a. Bestimmungen im NKomVG hat sich gezeigt, dass durch die Nutzung des Umlaufverfahrens aufwändigere außerordentliche Sitzungen des Grundstücksverkehrsausschusses vermieden werden konnten.

 

Die o.g. pandemischen Regelungen wurden vom Landtag nicht mehr verlängert und können daher ohne einen entsprechenden neuen Beschluss zurzeit nicht mehr angewendet werden. Die Mitglieder des Grundstücksverkehrsausschusses haben jedoch den Wunsch geäußert, in Einzelfällen für ihre Beschlüsse auch weiterhin auf das Umlaufverfahren zurückgreifen zu können. Nach Prüfung der Rechtlage ist die Kreisverwaltung der Auffassung, dass diese Möglichkeit durch eine Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages geschaffen werden kann. Diese Auffassung wird auch vom ML und der Nds. Landgesellschaft unterstützt.

 

Die Regelungen in Abschnitt IV der Geschäftsordnung des Kreistages zu den Ausschüssen und Beiräten aufgrund besonderer Rechtsvorschriften könnten daher durch die Einführung eines neuen § 25 ergänzt werden:

 

㤠25

Grundstücksverkehrsausschuss

 

Der Grundstücksverkehrsausschuss tagt in nichtöffentlicher Sitzung. Er kann Beschlüsse im Umlaufverfahren fassen, wenn kein Mitglied widerspricht.“

 

Die bisherigen §§ 25 und 26 werden zu §§ 26 und 27 der Geschäftsordnung.

 

Bei entsprechender Beschlussfassung durch den Kreistag wird dem Protokoll eine aktualisierte Lesefassung der Geschäftsordnung beigefügt.